Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
1.884 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-Adhoc: Gateway Real Estate AG: Außerordentliche Hauptversammlung zur Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 (deutsch)

Außerordentliche Hauptversammlung zur Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019

DGAP-Ad-hoc: Gateway Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Außerordentliche Hauptversammlung zur Wahl der Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019

10.12.2019 / 13:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


AD HOC-MITTEILUNG Außerordentliche Hauptversammlung zur Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Frankfurt am Main, 10. Dezember 2019 Der Aufsichtsrat der Gateway Real Estate AG (WKN A0JJTG, ISIN DE000A0JJTG7) hat heute beschlossen, einer außerordentlichen Hauptversammlung, die am 20. Januar 2020 stattfinden soll, vorzuschlagen, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Aufsichtsrat ging bei seinem Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung am 21. August 2019 von einer bloßen Erneuerung des Prüfungsmandats der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat jedoch auf der Grundlage neuerer Diskussionen im Berufsstand die Erteilung eines Prüfungsauftrags abgelehnt, weil aufgrund der nur freiwilligen vorangegangenen Abschlussprüfung des Konzernabschlusses 2018 keine Erneuerung des Prüfungsmandats im Sinne der EU-Abschlussprüferverordnung vorliege. Der Prüfungsausschuss hat nunmehr ein Auswahlverfahren durchgeführt und auf dieser Grundlage eine begründete Präferenz für die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, ausgesprochen. Gestützt auf diese Empfehlung hat der Aufsichtsrat heute beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Gateway Real Estate AG Der Vorstand
10.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Gateway Real Estate AG THE SQUAIRE - Zugang N°13 60549 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0) 69 788 088 00 -0 Fax: +49 (0) 69 788 088 00 - 99 E-Mail: info@gateway-re.de Internet: www.gateway-re.de ISIN: DE000A0JJTG7 WKN: A0JJTG Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart EQS News ID: 932349 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
932349 10.12.2019 CET/CEST ISIN DE000A0JJTG7 AXC0177 2019-12-10/13:04
Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 dpa-AFX
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.