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Zu Lebzeiten schenken und trotzdem die Kontrolle -2-

DJ Zu Lebzeiten schenken und trotzdem die Kontrolle behalten - Die Nachfolgeplaner des FPSB Deutschland erklären, wie es geht

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt am Main (pts021/11.12.2019/11:00) - Potenzielle Erben können sich 
freuen. In den kommenden Jahren werden im Durchschnitt jedes Jahr rund 400 
Milliarden Euro von der älteren Generation an die Nachkommen weitergegeben. Das 
geht aus einer Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 
hervor. Da bei Schenkungen die Steuerfreibeträge alle zehn Jahre neu 
ausgeschöpft werden können, kann es Sinn machen, Teile des Vermögens schon zu 
Lebzeiten zu übertragen. 
 
"Ein Weg der Übertragung", erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, 
Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
(FPSB Deutschland), "ist dabei das Konzept des Nießbrauchs. Es dürfte zwar 
weithin bekannt sein, dass das bei Immobilien funktioniert, vermutlich wissen 
jedoch die wenigsten, dass der Nießbrauch auch bei Wertpapieren eingesetzt 
werden kann." 
 
Dabei hat diese Alternative neben den steuerlichen Vorteilen noch einen 
interessanten Nebeneffekt: Die abgebende Generation behält damit die Kontrolle 
über das Vermögen. Entnahmen durch die Erben sind dabei ohne Zustimmung der 
Erblasser nämlich nicht möglich. "Ein anderer Weg ist die teilweise 
Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft einer Versicherung, das 
sogenannte 99/1 Modell." 
 
Ganz einfach ist eine Umsetzung aber nicht. Um dabei keine Fehler zu machen und 
alle Möglichkeiten optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser an Experten wie die 
vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate-Planner, die CFEP®-Professionals, 
wenden. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage, ihre Kunden auch bei 
dieser Fragestellung tiefgreifend und umfassend zu beraten. 
 
Für Großeltern sind Enkelkinder oft der ganze Stolz. Schließlich ist 
die übernächste Generation der Garant dafür, dass die eigene Familie weiterhin 
Bestand haben wird. Enkel sind die Zukunft. Deshalb dürften viele Omas und Opas 
auch großzügig sein, wenn es um das finanzielle Wohl ihrer Nachkommen geht. 
Hierzulande, das ist die gute Nachricht, hat die Generation der Großeltern 
auch tatsächlich die finanziellen Mittel, um ihrem jüngsten Nachwuchs einen 
gewissen Wohlstand zu sichern. 
 
Die Frage ist nur, wie die Erblasser dabei am besten vorgehen. "Egal, ob 
Großeltern oder Eltern, viele dürften sich dafür entscheiden, zumindest 
einen Teil des Erbes schon zu Lebzeiten zu übertragen", sagt FPSB-Vorstand 
Tilmes. "Das macht gerade bei größeren Vermögen auch Sinn, da die damit 
verbundenen Freibeträge nach Ablauf der Zehn-Jahresfrist erneut ausgeschöpft 
werden können." 
 
Durch Nießbrauch die Kontrolle über das vererbte Vermögen behalten 
 
Das Risiko dabei: Anstatt dieses Geld für einen gezielten, strukturierten und 
langfristigen Vermögensaufbau zu nutzen, könnten es die Nachkommen für den 
Konsum verwenden. Vielleicht für Reisen, für ein Auto oder ähnliches. Für die 
ältere Generation dürfte sich die Frage stellen, wie sie das Geld weitergeben 
kann, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren. "Eine Antwort auf diese Frage 
könnte Nießbrauch lauten", sagt Prof. Tilmes. Bekannt dürfte sein, dass das 
bei Immobilien funktioniert. 
 
Grundsätzlich geht das so: Zwar wird das Eigentum an der Immobilie an den oder 
die Erben übertragen, der Vererbende oder die Vererbenden behalten jedoch ein 
lebenslanges Nutzungsrecht an dem Haus oder der Wohnung. Das heißt, sie 
haben dort das Wohnrecht oder in der Regel den Anspruch auf die Miete. 
 
"Weniger bekannt ist vermutlich aber, dass das auch mit einem Wertpapierdepot 
möglich ist", so der Finanzexperte weiter, der neben seiner Vorstandstätigkeit 
auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, 
Oestrich-Winkel, ist. Konkret heißt das: Ein Wertpapierdepot wird an den 
oder die Erben übertragen, die Vererbenden aber behalten sich das Recht an den 
Zinsen oder Dividenden selbst vor, wobei diese auch dort versteuert werden. 
 
Zugleich verhindern die Erblasser damit, dass die Begünstigten ohne Absprache 
das dort investierte Geld entnehmen. Bei einem unter Nießbrauchsvorbehalt 
übertragenen Wertpapierdepot sind die laufenden Erträge steuerlich dem Schenker 
zuzurechnen. Kursgewinne werden dem Beschenkten zugerechnet. Beim Steuerabzug 
werden laufende Erträge, die dem Schenker zustehen und Veräußerungsgewinne, 
die dem Beschenkten zuzurechnen sind, nicht getrennt. Somit führt der Beschenkte 
zu viele Steuern an das Finanzamt ab. Diese müssen im Rahmen der individuellen 
Veranlagung angerechnet bzw. werden erstattet. 
 
Fallstricke beim Nießbrauch berücksichtigen 
 
"Neben der Kontrolle, die bei den Vererbenden verbleibt, ergeben sich daraus 
aber auch erhebliche steuerliche Vorteile", macht Prof. Tilmes klar. "Denn die 
steuerliche Bemessungsgrundlage vermindert sich um den eingetragenen 
Nießbrauch." So beträgt der Freibetrag für Schenkungen an Enkelkinder zwar 
200.000 Euro. Durch den Nießbrauch aber können deutlich höhere Beträge an 
die übernächste Generation übertragen werden, ohne dass Steuerzahlungen 
anfallen. 
 
Übertragung der teilweisen Versicherungsnehmereigenschaft bringt Vorteile 
 
Unabhängig von der erbschaftsteuerlich optimierten Übertragung aufgrund 
niedriger erbschaftsteuerlicher Werte bringt die Übertragung von Teilen der 
Versicherungsnehmereigenschaft ebenfalls klar erkennbare Vorteile und stellt die 
in der Praxis einfachste und praktikabelste Lösung dar. Die Verfügung der Erben 
und beispielsweise der Enkel ist auch hierbei über das 18. Lebensjahr nicht frei 
gegeben. Die Vererbenden selbst sind dann die Versicherungsnehmer und zugleich 
die versicherten Personen, während die Police im Rahmen einer Schenkung an die 
Erben, also Kinder oder Enkelkinder, nach dem so genannten 99/1-Modell 
weitergegeben wird. 
 
Das heißt, der Vertrag wird zu 99 Prozent an den oder die Begünstigten 
verschenkt, während die Erblasser zu einem Prozent Versicherungsnehmer bleiben. 
Dann ist eine alleinige Verfügung bei Enkeln oder Kindern bei Volljährigkeit 
ausgeschlossen und aktuell kann in Höhe der Übertragung der Versicherung 
der erbschaftsteuerliche Freibetrag genutzt werden. Hinzu kommen die Vorteile 
der endfälligen Versicherung im Todesfall und der Abgeltungsteuer freien 
Auszahlung - ein klarer weiterer Mehrwert. 
 
Da die konkrete Umsetzung und die steuerlichen Rahmenbedingungen komplex sind, 
kann es sich lohnen, dafür einen Experten aufzusuchen. Zum Beispiel sollten 
Erblasser darauf achten, dass das in einer Versicherung angelegte Vermögen als 
Sondervermögen geführt wird, damit es nicht in die Insolvenzmasse 
einfließt. 
 
"Zudem darf eine solche Entscheidung nicht nur auf steuerlicher Basis betrachtet 
werden, sondern stets im Rahmen einer umfassenden und langfristigen 
Finanzplanung", rät Tilmes. "Dazu gehört auch, eventuelle Risiken und 
Unwägbarkeiten auf Seiten des Erblassers zu berücksichtigen oder unter Umständen 
ein Rückforderungsrecht vertraglich zu vereinbaren." 
 
Besonders gut eignen sich aufgrund der Komplexität des Nießbrauchs die vom 
FPSB Deutschland zertifizierten CFEP®-Professionals. Sie zählen zu den am besten 
ausgebildeten Nachfolgeplanern hierzulande und sind aufgrund der ethischen 
Standesregeln des FPSB Deutschland zu einer objektiven und auf den Kunden 
ausgerichteten Beratung verpflichtet. 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 180.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. 
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten 
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher 
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum 
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial 
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400 Personen 
seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater 
Finanzplaner) zertifiziert. 
 
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen 
Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind 
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine 
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und 
Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse 
und interessierter Öffentlichkeit zusammen. 
 
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der 
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen 
Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über 
alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de 
können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und 
Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 11, 2019 05:01 ET (10:01 GMT)

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
Ansprechpartner: Iris Albrecht 
Tel.: +49 681 410 98 06 10 
E-Mail: presse@fpsb.de 
Website: www.fpsb.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20191211021 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 11, 2019 05:01 ET (10:01 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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