Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Mandatsträger wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte müssen dem Fiskus demnächst grenzüberschreitende Steuergestaltungen ihrer Mandanten melden. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vor, das der Bundestagsfinanzausschuss nach Angaben von Unions-Finanzsprecherin Antje Tillmann (CDU) und Berichterstatter Sebastian Brehm (CSU) abschließend beraten hat.
"Mit dem Gesetz wird es möglich sein, frühzeitig auf ungewollte Steuervermeidungspraktiken zu reagieren", erklärten die Unions-Politiker. "Eine nationale Anzeigepflicht, die über das Ziel der EU-Richtlinie hinausgeschossen wäre, konnten wir erfolgreich verhindern." Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat wiederholt bekräftigt, dass er eine solche nationale Anzeigepflicht will - jüngst erst bei einer Veranstaltung am Montag.
Mit dem Gesetz zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Um eine überbordende Meldeflut zu vermeiden, soll in Deutschland aber den Angaben zufolge die Möglichkeit einer "Whitelist" geschaffen werden, in der anzeigepflichtige Steuergestaltungen präzisiert werden. Wollen Mandanten das Mandatsverhältnis nicht unnötig belasten, sollen sie zudem die Möglichkeit haben, selbst alle erforderlichen Informationen zu übermitteln, wenn sie den Intermediär nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbinden möchten.
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December 11, 2019 10:48 ET (15:48 GMT)
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