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DGAP-News: Funkwerk AG: Überraschender Antrag auf Schutzschirmverfahren der euromicron AG (deutsch)

Funkwerk AG: Überraschender Antrag auf Schutzschirmverfahren der euromicron AG

DGAP-News: Funkwerk AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Funkwerk AG: Überraschender Antrag auf Schutzschirmverfahren der euromicron
AG
12.12.2019 / 08:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Funkwerk AG: Überraschender Antrag auf Schutzschirmverfahren der euromicron AG Abwertung der Beteiligung wird geprüft Abschreibung belastet Finanzergebnis von Funkwerk; operative Umsatz- und Ergebnisprognose 2019 bleibt unverändert bestehen Kölleda, 12. Dezember 2019 - Die Funkwerk AG hat am 11. Dezember 2019 überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG am gleichen Tag einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht gestellt hat. Funkwerk wird die Höhe der erforderlichen Abwertung der 15,36 %-igen Beteiligung an der euromicron AG, die mit 5,8 Mio. Euro in den Finanzanlagen der Funkwerk AG bilanziert ist, prüfen. Die Abschreibung würde das Finanzergebnis und damit den Jahresüberschuss der Funkwerk AG im laufenden Geschäftsjahr belasten, das operative Geschäft wird jedoch nicht beeinflusst. Die Prognose für Umsatz und Betriebsergebnis bleibt deshalb unverändert bestehen. Demnach erwartet der Funkwerk-Konzern im Gesamtjahr 2019 ein Umsatzplus um etwa 6 % (2018: 82,7 Mio. Euro) und ein EBIT von mindestens 11 Mio. Euro (2018: 11,4 Mio. Euro). Die vom Vorstand der euromicron AG beantragte Eröffnung des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung erreichte den Vorstand der Funkwerk AG völlig überraschend und ohne Vorankündigung. Auch über die von euromicron in der Ad-hoc-Mitteilung vom 10. Dezember 2019 erwähnten Gespräche mit einem der Funkwerk AG unbekannten strategischen Investor war Funkwerk zu keiner Zeit informiert und ist nicht Partei solcher Verhandlungen. Ein derart intransparentes Verhalten des euromicron-Vorstands hat die für eine strategische Partnerschaft notwendige Vertrauensbasis zerstört. Die Funkwerk AG wird die in den letzten Jahren erfolgreiche Unternehmensentwicklung aus eigener Kraft fortsetzen und sich hierbei auf weiteres dynamisches Wachstum in den Geschäftsfeldern Zugfunk, Reisendeninformation, Videosysteme und IoT (Internet of Things) konzentrieren. Als zuverlässiger und langfristig stabiler Partner ist die Funkwerk AG überzeugt, dass sie auch ohne die euromicron AG die Anforderungen ihrer Kunden mit führenden Technologien und hoher Kunden- und Serviceorientierung erfüllen kann. Die Funkwerk AG, Kölleda/Thüringen, ist als mittelständischer Technologiekonzern spezialisiert auf lösungsorientierte Informations-, Kommunikations- und Sicherheitssysteme für den Schienenverkehr, Infrastruktur, Behörden und Unternehmen. Funkwerk-Produkte basieren auf modernsten Verfahren der Funk- und Kommunikationstechnik sowie der Datenverarbeitung und tragen zur Kostensenkung bei den Kunden bei. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Funkwerk AG, Im Funkwerk 5, 99625 Kölleda, Tel.: 03635 458 500, Fax: 03635 458 399 E-Mail: ir@funkwerk.com Pressekontakt: Redaktionsbüro tik GmbH, Claudia Wieland, Tel.: 0911 9597871, info@tik-online.de
12.12.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Funkwerk AG Im Funkwerk 5 99625 Kölleda Deutschland Telefon: +49 (0)3635 458 0 Fax: +49 (0)3635 458 399 E-Mail: info@funkwerk.com Internet: www.funkwerk.com ISIN: DE0005753149 WKN: 575314 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 934369 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
934369 12.12.2019 ISIN DE0005753149 AXC0076 2019-12-12/08:30
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