Der Mobilfunkbetreiber Telefonica Deutschland
Der Weg zum leicht verdienten Geld war dann allerdings schwierig und führte über zwei Gerichtsinstanzen: Telefonica hatte die 508 Karten 2015 zuerst sperren lassen, danach die Verträge gekündigt und schließlich die Auszahlung des Guthabens verweigert. Das Argument des Konzerns: Der Kunde habe sowohl gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Letzteres bezieht sich darauf, dass die 2-Cent-Gutschrift pro Anruf nicht dafür gedacht war, dass sich die Kundschaft mit Computerhilfe tausendfach selbst anruft. Daraufhin ging der Mann vor Gericht, und hat sich nun durchgesetzt. Das Gericht ließ die Revision nicht zu./cho/DP/mis
ISIN DE000A1J5RX9
AXC0163 2019-12-12/11:27