BERLIN (dpa-AFX) - Mehr Unternehmen als bisher können ab dem kommenden Jahr die sogenannte Ist-Versteuerung beantragen. Der Bundestag hob am Donnerstagabend die dafür notwendige Umsatzgrenze von 500 000 Euro auf jährlich 600 000 Euro an. Normalerweise muss ein Unternehmer schon dann Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, wenn er für eine Ware oder eine Dienstleistung eine Rechnung schreibt - dieses Verfahren nennt sich Soll-Besteuerung. Bei der Ist-Besteuerung hingegen muss er die Umsatzsteuer erst in dem Moment abführen, in dem der Kunde die Rechnung auch tatsächlich bezahlt hat. Buchführungspflichtige Unternehmen sind aber nur solange zur Ist-Besteuerung berechtigt, wie sie unterhalb einer bestimmten Umsatzschwelle liegen./ax/DP/stw
AXC0334 2019-12-12/18:59