Die wirtschaftsrelevanten Themen aus den Medien, zusammengestellt von Dow Jones Newswires.
STAHLKONZERNE - Wegen illegaler Preisabsprachen über einen Zeitraum von 14 Jahren hat das Bundeskartellamt gegen drei Stahlhersteller die Rekordbußgeldsumme von 646 Millionen Euro verhängt. Es handelt sich aber nicht nur um die höchste Bußgeldsumme, welche die Behörde je verhängte, sondern auch um das dritte Verfahren im Stahlsektor, das die Bonner binnen gut eines Jahres abschließen. Im vorigen Jahr hatte es die Hersteller von Edelstahl getroffen, kürzlich wurden die großen Autohersteller zur Kasse gebeten, da sie die Preise beim Einkauf von Langstahl abgesprochen hatten. Mit 370 Millionen Euro muss Thyssenkrupp den Löwenanteil der Bußgeldsumme schultern. Voestalpine, die mit dem Kartellamt kooperierte, kommt dagegen mit einem vergleichsweise niedrigen Bußgeld von 65,5 Millionen Euro davon. (Börsen-Zeitung S. 9/FAZ S. 22)
GELDWÄSCHE - Die zersplitterten, ineffizienten Strukturen der europäischen Geldwäscheprävention können nach Ansicht von BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch schon 2021 oder 2022 ein Ende nehmen. Bis dahin hält er eine europäische Antigeldwäschebehörde und eine europäische Geldwäscheverordnung für möglich. Die Europäisierung der Geldwäscheprävention schreite mit immens beschleunigter Geschwindigkeit und Intensität voran, sagte Pötzsch am Donnerstag am Rande einer Veranstaltung der Finanzaufsicht in Bonn. (Börsen-Zeitung S. 3)
WTO - Die EU-Kommission reagiert auf die Blockade der Berufungsinstanz im WTO-Streitschlichtungsverfahren. Handelskommissar Phil Hogan kündigte an, die 2014 eingeführte Durchsetzungsverordnung zu ändern, um in Streitfragen auch künftig handlungs- und reaktionsfähig bleiben zu können. Mit der Anpassung will die EU bei der Verhängung von Strafzöllen nicht mehr von der Welthandelsorganisation (WTO) abhängig sein. Bisher muss nämlich laut EU-Recht ein Streitfall sämtliche WTO-Verfahren einschließlich des Berufungsstadiums durchlaufen, bevor die EU-Kommission reagieren kann. Wenn es nun keine funktionierende Berufungsinstanz mehr gibt, so die Sorge der EU, könnten sich WTO-Mitglieder ihren Verpflichtungen aus Handelsverträgen ganz einfach entziehen. (Börsen-Zeitung S. 5/Handelsblatt S. 9)
SCHULABBRECHER - Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss haben schlechte Chancen auf dem Lehrstellenmarkt. Von den rund 54.000 jüngst in einer bundesweiten Ausbildungsplatzbörse ausgeschriebenen Angeboten standen nur noch gut 36 Prozent Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit einfachem Abschluss offen. Vor vier Jahren waren es 38 Prozent. Das zeigt eine Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Heikel ist die Lage für Jugendliche ohne Schulabschluss: Nur etwa vier Prozent der Stellen stehen auch Abbrechern offen. Sie sind damit von der Berufsausbildung praktisch ausgeschlossen. Aus Sicht des DGB gibt das Anlass zur Sorge, weil die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss seit 2013 wieder steigt. Zuletzt lag sie bei 6,8 Prozent. (SZ S. 6)
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December 13, 2019 00:23 ET (05:23 GMT)
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