Im milliardenschweren VW-Anlegerprozess prüft das Oberlandesgericht Braunschweig eine Schadensersatzpflicht von Volkswagen wegen möglicherweise fehlerhafter Bilanzen. Richter Christian Jäde bezeichnete eine von den Klägeranwälten beantragte Erweiterung der Feststellungsziele um solche Punkte am Montag als "teilweise zulässig".Den vollständigen Artikel lesen ...
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