In der Kfz-Vollkaskoversicherung liegt die Beweislast für einen versicherten Unfallschaden immer beim Versicherungsnehmer. In einem aktuell vor dem Oberlandesgericht München verhandelten Fall ging es um einen Motorschaden, der durch einen sich ablösenden Keilriemen verursacht wurde. Der Versicherungsnehmer ...Den vollständigen Artikel lesen ...