16.12.2019 - Die Bitcoin Group SE (ISIN: DE000A1TNV91) plant den Antrag für die Erlaubnis zur Erbringung des Kryptoverwahrgeschäftes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Der Antrag ist im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie notwendig geworden. Demnach wird das Kryptoverwahrgeschäft im Kundenauftrag als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen. Somit schafft die BaFin mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2020 einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen und ermöglicht zusätzlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...