In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Versicherungsvertreter hat das Landgericht Düsseldorf diesem untersagt, mit dem Hinweis "X. Assekuranz Service GmbH" im Unternehmensnamen zu werben. Außerdem darf der Vertreter im Impressum nicht angegeben, dass die BaFin die für sein Unternehmen ...Den vollständigen Artikel lesen ...