Altech Advanced Materials hat die Bezugsfrist für die laufende Kapitalerhöhung verlängert. Somit können die Anteilseigner noch bis zum 10. Januar neue Aktien beziehen. Die Altech-Aktie konnte bereits am Vortag kräftig zulegen.
Bezugsfrist verlängert
Altech Advanced Matierials (kurz AAM; 1,89 Euro; DE000A2BPG14) führt derzeit eine Kapitalerhöhung durch, um in den zukunftsträchtigen Batteriesektor einsteigen zu können. Insgesamt will AAM bis zu 100 Mio. US-Dollar bei deutschen Anlegern einsammeln und sich damit mit bis zu 49 Prozent an einer in Bau befindlichen Fabrik für hochreines Aluminiumoxid (HPA) in Malaysia beteiligen. Dabei haben die bestehenden Aktionäre ein Bezugsrecht. Jede alte Aktie berechtigt dabei zum Bezug von 40 neuen Anteilen zum Preis von jeweils 1,10 Euro. Die nicht bezogenen Anteile sollen in der Folge im Rahmen eines Private Placements bei institutionellen Investoren zum Preis von dann 1,20 Euro je Aktie platziert werden. Interessierte Anleger können den Wertpapierprospekt an dieser Stelle als pdf-Datei herunterladen.
Verzögerungen bei Depotbanken
Das Interesse von Seiten der Altaktionäre ist groß. Allerdings kam es zu Verzögerungen. Zum einen berichteten Aktionäre, dass sie erst "deutlich evrzögert" von ihren Depotbanken auf das Bezugsrecht aufmerksam gemacht wurden. Zum anderen hatte die BaFin länger als geplant für die Billigung des Wertpapierprospekts gebraucht. Dadurch konnte die Kapitalerhöhung erst im Dezember statt im November gestartet werden. Nicht zuletzt hat AAM eine außerordentliche Hauptversammlung für den 15. Januar beschlossen. Da soll die Frist für die Umsetzung der Kapitalerhöhung um drei Monate verlängert werden. Somit hat man nach der Bezugsrechtskapitalerhöhung noch genug Zeit, um die nicht bezogenen Anteile bei institutionellen Adressen zu platzieren. Den aktualisierten Zeichnungsschein finden Sie an dieser Stelle.
Keine Nachteile für Aktionäre, die bereits gezeichnet haben
Für Aktionäre, die ihr Bezugsrecht bereits wahrgenommen und neue Anteile gezeichnet haben, ändert sich durch die Fristverlängerung nichts. Ihre Zeichnungsscheine sind wie gehabt gültig. Allerdings haben sie das Recht, Ihren Zeichnungsauftrag binnen zweier Tage zu stornieren, wenn Sie nicht mehr teilnehmen wollen.
Analysten raten zum Einstieg
Die Analysten von Kalliwoda Research sehen in den Plänen von AAM, sich an einer HPA-Fabrik in Malaysia zu beteiligen, ein "hochwertiges, wirtschaftlich lukratives und stark nachgefragtes Produkt." Und weiter: "Die Nachfrage nach ...
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