DGAP-News: ItN Nanovation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
11.03.2020 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-12-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ItN Nanovation AG Saarbrücken ISIN: DE000A0JL461
WKN: A0JL46 Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur
Hauptversammlung der ItN Nanovation AG, Saarbrücken,
ein. Sie findet statt am *Mittwoch, den 11. März 2020,
um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MEZ,* im Bürgerhaus
Dudweiler, Am Markt 115, 66125 Saarbrücken.
*I. Tagesordnung*
Mit Vorschlägen zur Beschlussfassung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der ItN Nanovation AG
für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 HGB und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss 2018 bereits
gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung keine Beschlussfassung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der
einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert
abzustimmen (Einzelentlastung).
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der
einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats
gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Zweigniederlassung Mannheim, wird zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019
bestellt.
II. Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die
folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Peter-Zimmer-Straße 11, 66123
Saarbrücken, sowie während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und können im
Internet unter
www.itn-nanovation.com
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Hauptversammlung', Unterrubrik '2020' eingesehen
werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär zudem
kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser
Unterlagen:
* Festgestellter Jahresabschluss und Lagebericht
der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr
2018
* Erläuternder Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2018
* Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018
III. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach Ziffer
20.2 der Satzung der Gesellschaft vor der Versammlung
anmelden.
Die Aktionäre müssen außerdem nach Ziffer 20.3 der
Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut
oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den
*19. Februar 2020 (00:00 Uhr MEZ)* bezieht
('Nachweisstichtag', sogenannter 'Record Date'),
ausreichend. Dieser Stichtag ist für die Ausübung
versammlungsbezogener Rechte maßgeblich. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in
Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen
und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens
bis zum Ablauf des *04. März 2020 (24:00 Uhr MEZ)*
zugehen:
ItN Nanovation AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 21 027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der
Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die
Verfügung der Aktien, diese können insbesondere
unabhängig von Nachweisstichtag erworben und
veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
wirken sich daher nicht auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
haben und erst danach Aktionär werden, sind insoweit in
der Hauptversammlung am *11. März 2020 *nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
IV. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben
lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung
den Vollmachtvordruck auf der Rückseite des
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung
erhalten, benutzen. Ein Vollmachtsformular steht auch
unter
www.itn-nanovation.com
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik
'Hauptversammlung', Unterrubrik '2020' zum Download zur
Verfügung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist
nicht zwingend; es ist ebenfalls möglich, dass
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform
ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der
Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Aktionäre, die beabsichtigen ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein
anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute,
Unternehmen oder Personen zu bevollmächtigen, sollten
daher die Form der Vollmacht vorab mit dem
Bevollmächtigten abstimmen.
Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung
des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder
am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der
folgenden Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zugehen:
ItN Nanovation AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 21 027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei
den Abstimmungen vertreten zu lassen. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das
Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter
Weisungen ausüben. Vollmachten mit Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus
organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum
Ablauf des *10. März 2020* schriftlich, per Fax oder
per E-Mail unter der oben genannten Anschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der
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December 17, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)
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