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DGAP-HV: ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.03.2020 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ItN Nanovation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
11.03.2020 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
2019-12-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ItN Nanovation AG Saarbrücken ISIN: DE000A0JL461 
WKN: A0JL46 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
Hauptversammlung der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, 
ein. Sie findet statt am *Mittwoch, den 11. März 2020, 
um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MEZ,* im Bürgerhaus 
Dudweiler, Am Markt 115, 66125 Saarbrücken. 
 
*I. Tagesordnung* 
Mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der ItN Nanovation AG 
   für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss 2018 bereits 
   gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der 
   einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert 
   abzustimmen (Einzelentlastung). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2018 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der 
   einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats 
   gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Zweigniederlassung Mannheim, wird zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 
   bestellt. 
II. Vorlagen 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die 
folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Peter-Zimmer-Straße 11, 66123 
Saarbrücken, sowie während der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und können im 
Internet unter 
 
www.itn-nanovation.com 
 
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
'Hauptversammlung', Unterrubrik '2020' eingesehen 
werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär zudem 
kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser 
Unterlagen: 
 
* Festgestellter Jahresabschluss und Lagebericht 
  der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 
  2018 
* Erläuternder Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB für das 
  Geschäftsjahr 2018 
* Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018 
III. Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach Ziffer 
20.2 der Satzung der Gesellschaft vor der Versammlung 
anmelden. 
 
Die Aktionäre müssen außerdem nach Ziffer 20.3 der 
Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut 
oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 
*19. Februar 2020 (00:00 Uhr MEZ)* bezieht 
('Nachweisstichtag', sogenannter 'Record Date'), 
ausreichend. Dieser Stichtag ist für die Ausübung 
versammlungsbezogener Rechte maßgeblich. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen 
und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten 
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens 
bis zum Ablauf des *04. März 2020 (24:00 Uhr MEZ)* 
zugehen: 
 
 ItN Nanovation AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 Fax: +49 (0)89 21 027-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der 
Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die 
Verfügung der Aktien, diese können insbesondere 
unabhängig von Nachweisstichtag erworben und 
veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen 
oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
wirken sich daher nicht auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
haben und erst danach Aktionär werden, sind insoweit in 
der Hauptversammlung am *11. März 2020 *nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben 
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. 
 
IV. Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben 
lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung 
den Vollmachtvordruck auf der Rückseite des 
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung 
erhalten, benutzen. Ein Vollmachtsformular steht auch 
unter 
 
www.itn-nanovation.com 
 
im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 
'Hauptversammlung', Unterrubrik '2020' zum Download zur 
Verfügung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist 
nicht zwingend; es ist ebenfalls möglich, dass 
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform 
ausstellen. 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG 
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das 
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in 
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem 
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die 
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Aktionäre, die beabsichtigen ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, 
Unternehmen oder Personen zu bevollmächtigen, sollten 
daher die Form der Vollmacht vorab mit dem 
Bevollmächtigten abstimmen. 
 
Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung 
des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder 
am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der 
folgenden Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
zugehen: 
 
 ItN Nanovation AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 Fax: +49 (0)89 21 027-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei 
den Abstimmungen vertreten zu lassen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das 
Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter 
Weisungen ausüben. Vollmachten mit Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus 
organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum 
Ablauf des *10. März 2020* schriftlich, per Fax oder 
per E-Mail unter der oben genannten Anschrift, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 

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December 17, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)

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