DGAP-News: ItN Nanovation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.03.2020 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-12-17 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ItN Nanovation AG Saarbrücken ISIN: DE000A0JL461 WKN: A0JL46 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, ein. Sie findet statt am *Mittwoch, den 11. März 2020, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MEZ,* im Bürgerhaus Dudweiler, Am Markt 115, 66125 Saarbrücken. *I. Tagesordnung* Mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2018 bereits gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. II. Vorlagen Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Peter-Zimmer-Straße 11, 66123 Saarbrücken, sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und können im Internet unter www.itn-nanovation.com im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Hauptversammlung', Unterrubrik '2020' eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär zudem kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen: * Festgestellter Jahresabschluss und Lagebericht der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 2018 * Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018 * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 III. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach Ziffer 20.2 der Satzung der Gesellschaft vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem nach Ziffer 20.3 der Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den *19. Februar 2020 (00:00 Uhr MEZ)* bezieht ('Nachweisstichtag', sogenannter 'Record Date'), ausreichend. Dieser Stichtag ist für die Ausübung versammlungsbezogener Rechte maßgeblich. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des *04. März 2020 (24:00 Uhr MEZ)* zugehen: ItN Nanovation AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 21 027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung der Aktien, diese können insbesondere unabhängig von Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich daher nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien haben und erst danach Aktionär werden, sind insoweit in der Hauptversammlung am *11. März 2020 *nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. IV. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtvordruck auf der Rückseite des Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Ein Vollmachtsformular steht auch unter www.itn-nanovation.com im Bereich 'Investors' unter der Rubrik 'Hauptversammlung', Unterrubrik '2020' zum Download zur Verfügung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend; es ist ebenfalls möglich, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die beabsichtigen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen zu bevollmächtigen, sollten daher die Form der Vollmacht vorab mit dem Bevollmächtigten abstimmen. Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: ItN Nanovation AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 21 027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum Ablauf des *10. März 2020* schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter der oben genannten Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der
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December 17, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)