Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
579 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache (deutsch)

Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache

DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
18.12.2019 / 14:34
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Az.: 6 Sch 35/18 WG am OLG München In der Rechtssache Verwertungsgesellschaft WORT u. a. ./. Hyrican Informationssysteme (Vergütung für PCs nach den § 54 a UrhG aF -Auskunft und Zahlung- für Vervielfältigungen von stehendem Text und stehendem Bild) wurde uns heute die Urteilsbegründung zugestellt. Die Klage wird abgewiesen. Danach greift die seitens der Beklagten erhobene Verjährungseinrede durch. Die Revision ist nicht zugelassen. Ob Nichtzulassungsbeschwerde erhoben wird, ist diesseits noch nicht bekannt. Insoweit wird die Gesellschaft über die Auflösung der dafür vorgesehenen Rückstellungen erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses entscheiden können.
18.12.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
939181 18.12.2019 ISIN DE0006004500 AXC0188 2019-12-18/14:34
Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 dpa-AFX
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.