Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Vermittlungsausschuss hat den zuvor in einer Arbeitsgruppe erreichten Kompromiss zum Klimapaket gebilligt, dem zufolge der CO2-Einstiegspreis ab 2021 bei 25 Euro liegen soll. Damit ist der Weg frei für eine Billigung am Donnerstag im Bundestag und am Freitag im Bundesrat. Der Kompromiss sieht auch vor, dass die Fernpendlerpauschale ab 2024 auf 8 Cent von 5 Cent pro Kilometer angehoben und dass die EEG-Umlage gesenkt wird.
Zur Umsetzung der neuen CO2-Preise sichere die Bundesregierung zu, im Frühjahr 2020 ein neues Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, um das bereits beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz entsprechend zu ändern, teilte der Bundesrat mit. Konkret soll der CO2-Preis ab Januar 2021 zunächst 25 Euro betragen und danach in Fünf-Euro-Schritten bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 schlägt der Vermittlungsausschuss einen Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro vor.
Die zusätzlichen Einnahmen aus den Emissionszertifikaten sollten vollständig zur Senkung der EEG-Umlage - und damit der Strompreise - verwendet werden - und ab Januar 2024 dann auch zum Ausgleich der Steuer-Mindereinnahmen durch die erhöhte Fernpendlerpauschale.
Länder erhalten 1,5 Milliarden Euro
In dem Vermittlungsverfahren ging es eigentlich um die steuerlichen Aspekte des Klimapaketes. Dazu schlägt der Vermittlungsausschuss den Angaben zufolge vor, "die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms aufzuteilen". Die Länder sollen demnach für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge erhalten, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. Mit einer gemeinsamen Evaluation solle rechtzeitig überprüft werden, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Kompensation erforderlich ist. Darüber hinaus werde der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aus der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 ausgleichen.
Die vom Bundestag beschlossene Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021 bleibe bestehen, ebenso die entsprechende Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Zusätzlich soll sich in den Jahren 2024 bis 2026 die Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer um weitere 3 Cent auf insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöhen.
Zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung schlägt der Vermittlungsausschuss eine Ergänzung des Bundestagsbeschlusses vor: Auch Kosten für Energieberater sollen demnach künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten.
Der Vermittlungsausschuss empfiehlt zudem, das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen aus dem Gesetz zu streichen, und bittet die Bundesregierung, "im Einvernehmen mit den Ländern schnellstmöglich Maßnahmen für eine größere Akzeptanz von Windenergie zu erarbeiten". Ziel müsse dabei die Beteiligung der Bürger und Kommunen an den Erträgen einer Windkraftanlage auf ihrer Gemarkung sein, hieß es. Entsprechende Maßnahmen sollten im ersten Quartal 2020 vereinbart und in ein eigenes Gesetzesverfahren eingebracht werden.
Bestätigen Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses noch in dieser Woche, kann das entsprechend geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 Jahr in Kraft treten. Eine abschließende Zustimmung des Bundesrats am Freitag würde damit auch den Weg für die geplante Mehrwertsteuersenkung bei der Deutschen Bahn frei machen.
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December 18, 2019 08:05 ET (13:05 GMT)
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