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DGAP-Adhoc: ZEAL Network SE: ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 trifft Vereinbarung mit Finanzamt zur Risikobegrenzung bis zum Abschluss des Umsatzsteuerverfahrens (deutsch)

ZEAL Network SE: ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 trifft Vereinbarung mit Finanzamt zur Risikobegrenzung bis zum Abschluss des Umsatzsteuerverfahrens

DGAP-Ad-hoc: ZEAL Network SE / Schlagwort(e): Sonstiges
ZEAL Network SE: ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 trifft Vereinbarung mit
Finanzamt zur Risikobegrenzung bis zum Abschluss des Umsatzsteuerverfahrens

19.12.2019 / 18:22 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ZEAL-Tochtergesellschaft myLotto24 trifft Vereinbarung mit Finanzamt zur Risikobegrenzung bis zum Abschluss des Umsatzsteuerverfahrens Die myLotto24 Limited, London, Vereinigtes Königreich ("myLotto24"), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der ZEAL Network SE, hat mit dem zuständigen Finanzamt Hannover-Nord eine Vereinbarung getroffen, mit der das Risiko der Festsetzung etwaiger Säumniszuschläge ausgeschlossen und der Umfang etwaiger Zinszahlungen erheblich verringert wird. Danach wird myLotto24 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - einen Teilbetrag von rund 54 Mio. Euro auf Umsatzsteuer zahlen, die in Bezug auf ihr früheres Zweitlotteriegeschäft festgesetzt wurde. Die Zahlung wird voraussichtlich im Laufe des Monats Januar 2020 erfolgen. Die Umsatzsteuerzahlung wird die konsolidierten 'Zahlungsmittel und verpfändeten Zahlungsmittel' ('cash and pledged cash') sowie 'finanziellen Vermögenswerte' ('financial assets') der ZEAL-Gruppe entsprechend mindern. Diese betrugen zum 30. September 2019 zusammen rund 160,1 Mio. Euro. Das Finanzgericht Hannover hatte am 19. November 2019 der Klage der myLotto24 gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer stattgegeben. Das Finanzamt hat in der Zwischenzeit angekündigt, Revision einzulegen. Die ZEAL Network SE ist weiterhin zuversichtlich, dass der Klage von myLotto24 auch letztinstanzlich stattgegeben werden wird. In diesem Fall würde die gezahlte Umsatzsteuer zuzüglich Zinsen (derzeit 6% p.a.) an myLotto24 zurückerstattet werden. Kontakt: Frank Hoffmann, CEFA Investor Relations ZEAL Valentinskamp 70 20355 Hamburg T: +49 (0) 40 808141-123 M: frank.hoffmann@zealnetwork.de
19.12.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: ZEAL Network SE Valentinskamp 70 20355 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)40 808141-123 Fax: +49 (0)40 808 141-199 E-Mail: frank.hoffmann@zealnetwork.de Internet: www.zealnetwork.de ISIN: DE000ZEAL241 WKN: ZEAL24 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 940943 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
940943 19.12.2019 CET/CEST ISIN DE000ZEAL241 AXC0301 2019-12-19/18:23
© 2019 dpa-AFX
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