FRANKFURT (Dow Jones)--Die 1&1 Drillisch AG hat das finale Schiedsgutachten aus dem Preisanpassungsverfahren im Streit mit Telefonica Deutschland erhalten. Darin bestätigte der Gutachter seine Entscheidung aus Oktober 2019, dass 1&1 Drillisch keinen Anspruch auf eine rückwirkende Senkung der Vorleistungspreise ab September 2017 hat, wie beide Unternehmen mitteilten.
1&1 Drillisch will sich damit aber nicht zufrieden geben und sieht methodische Fehler sowie inhaltliche Diskrepanzen im Gutachten. Im Interesse seiner Aktionäre will das Unternehmen nun rechtliche Schritte gegen das Schiedsgutachten prüfen.
Im Zuge der Auflagen für den Erwerb von E-Plus im Jahr 2014 hatte sich Telefonica Deutschland verpflichtet, bis zu 30 Prozent ihrer genutzten Netzkapazität an einen Wettbewerber ohne eigene Netzinfrastruktur zu verkaufen und einen entsprechenden Vertrag mit Drillisch unterzeichnet. Dieser Vertrag sprach 1&1 Drillisch auch das Recht zu, eine Überprüfung der vereinbarten Preise zu verlangen.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/jhe/cln
(END) Dow Jones Newswires
December 19, 2019 13:50 ET (18:50 GMT)
Copyright (c) 2019 Dow Jones & Company, Inc.