Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat eine Entlastung der Betriebsrenten von der so genannten Doppelverbeitragung beschlossen. Die Länderkammer billigte ein entsprechendes Gesetz, dem der Bundestag eine Woche zuvor zugestimmt hatte. Sie verzichtete in ihrer Sitzung in Berlin darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es kann nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant noch zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Im April hatten die Länder die Bundesregierung bereits aufgefordert, die Doppelverbeitragung abzuschaffen.
Das Gesetz führt laut Bundesrat einen dynamischen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung ein. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen somit erst ab einer höheren Betriebsrente an. Der neue Freibetrag soll sich künftig jährlich mit der Lohnentwicklung ändern. Bislang gibt es lediglich eine so genannte Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben gänzlich beitragsfrei - wer jedoch mehr Betriebsrente bekam, musste dann auf die komplette Summe den Krankenkassenbeitrag bezahlen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung den Angaben zufolge auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner könnten davon profitieren. Der Bundesrat erklärte, Rentnerinnen und Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten bräuchten ab dem kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr zu zahlen, für andere solle sich der Beitragssatz reduzieren. Rund 60 Prozent der Betroffenen müssten künftig maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrag leisten.
Wer eine höhere Betriebsrente beziehe, werde nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet. Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. Die Koalition rechnet daraus mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie sollen 2020 komplett aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Von 2021 bis 2023 sollen die fehlenden Beträge noch teilweise aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt und stufenweise zurückgeführt werden. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe selbst tragen.
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December 20, 2019 08:28 ET (13:28 GMT)
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