"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei …" So steht es in Artikel 5, Absatz (3) des Grundgesetzes. Die Verfassungswirklichkeit schaut an mancher Universität anders aus. Professoren werden an Vorlesungen gehindert, Forschungsvorhaben werden blockiert, Ringvorlesungen mit prominenten Externen müssen abgesagt werden ("No-Platforming"!), ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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