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DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.02.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.02.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-12-24 / 12:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Germering WKN 
577410 / ISIN DE0005774103 Hiermit laden wir die 
Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 
den 6. Februar 2020 um 10.00 Uhr im *Haus der 
Bayerischen Wirtschaft*, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzern-Abschlusses, des 
   Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem 
   Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik 
   Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 
   2018/2019 in Höhe von 5.687.986 Euro zur 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,70 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie, das 
   entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von 
   2.275.305,20 Euro zu verwenden und 
   3.412.680,80 Euro auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch der Aktionäre auf die Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. 
   Februar 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Metropol 
   Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   68165 Mannheim, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung von 
   § 17 Abs. 2 der Satzung, Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Anforderungen an den Aufsichtsrat haben 
   sich bei einer börsennotierten Gesellschaft in 
   den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und 
   umfassen einen erheblichen Pflichtenkreis 
   sowie damit verbundenen Zeitaufwand. Dieser 
   Entwicklung soll durch eine angemessene 
   Vergütung Rechung getragen werden. Dabei ist 
   zu beachten, dass die Summe der Anforderungen, 
   die sich bei vielen börsennotierten 
   Gesellschaften neben dem Aufsichtsratsplenum 
   dann auch auf einzelne Ausschüsse verteilen 
   hier alleine vom Gesamtaufsichtsrat 
   wahrzunehmen sind, da dieser mit drei 
   Mitgliedern die gesetzliche Mindestanzahl 
   aufweist, die eine Ausschussbildung nicht 
   ermöglicht, da ein Ausschuss ebenfalls 
   mindestens drei Mitglieder umfassen muss. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   die Vergütung des Aufsichtsrats angemessen 
   anzupassen und zwar für ein einfaches Mitglied 
   von bisher 10.000 Euro auf dann 15.000 Euro 
   per annum. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   § 17 Abs. 2 der Satzung neu zu fassen und wie 
   folgt zu formulieren: 
 
   '(2) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro 
   Geschäftsjahr eine Vergütung von 15.000 Euro.' 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Winfried Tillmann hat sein Mandat als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. 
   August 2019 niedergelegt. Mit Beschluss vom 5. 
   August 2019 hat das Amtsgericht München auf 
   Vorschlag des Aufsichtsrats und entsprechenden 
   Antrag des Vorstands Herrn 
   Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Christoph 
   Schubert gemäß § 104 AktG mit Wirkung zum 
   1. September 2019 bis zum Ende der 
   ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2020 
   als Nachfolger zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Der Vorstand ist bei seinem Antrag 
   auf gerichtliche Bestellung von Herrn 
   Christoph Schubert der Empfehlung in Ziffer 
   5.4.3, Satz 2 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex gefolgt, wonach ein Antrag 
   auf gerichtliche Bestellung eines 
   Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten 
   Hauptversammlung befristet sein soll. 
 
   Da die Amtszeit des Aufsichtsrats ingesamt mit 
   der ordentlichen Hauptversammlung 2020 endet, 
   ist der Aufsichtsrat auch insgesamt neu zu 
   wählen, soweit die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 
   bestimmt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich 
   nach §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG und § 76 BetrVG 
   1952 in Verbindung mit § 9 der Satzung aus 
   drei Mitgliedern zusammen, wovon zwei 
   Mitglieder durch die Anteilseigner zu wählen 
   sind. Die Hauptversammlung ist nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt zur Neubestellung in 
   den Aufsichtsrat vor, 
 
   a) Herrn Christoph Schubert, 
      Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und 
      Partner der Husemann, Eickhoff, Salmen & 
      Partner GbR in Dortmund, wohnhaft in 
      Dortmund, 
   b) Herrn Dr. Andreas Bastin, Dr. Ing. 
      Maschinenbau und Vorstandsvorsitzender 
      der Masterflex SE, wohnhaft in Hamm, 
 
   mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung 
   am 6. Februar 2020 und bis zum Ende der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 
   beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine für die Wahlentscheidung eines objektiv 
   urteilenden Aktionärs maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der bei 
   Einberufung geltenden Fassung zwischen den 
   Kandidatinnen und Kandidaten einerseits und 
   der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft oder 
   einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 
   Prozent der stimmberechtigten Aktien an der 
   FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
   beteiligten Aktionären andererseits. 
   Geschäftliche Beziehungen bestehen zwar 
   zwischen der TRM GmbH und Husemann, Eickhoff, 
   Salmen & Partner GbR aus Dortmund. Diese 
   geschäftlichen Beziehungen sind jedoch aus 
   Sicht des Aufsichtsrats weder mit Blick auf 
   die Bedeutung noch auf den bestehenden Umfang 
   der Geschäftsbeziehung geeignet, einen 
   wesentichen und nicht nur vorübergehenden 
   Interessenskonflikt begründen zu können. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der bei 
   Einberufung geltenden Fassung wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Christoph Schubert im 
   Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen (Kandidatinnen 
   und) Kandidaten sind in den nachfolgend 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats 
   oder eines vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremiums von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   a) Herr Christoph Schubert 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      * Müller - Die lila Logistik 
      Aktiengesellschaft in Besigheim 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Verwaltungsrat der Kath. 
      St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH 
      in Dortmund 
 
      * Cardiac Research Gesellschaft für 
      medizinisch-biotechnologische Forschung 
      mbH, Dortmund 
   b) Herr Dr. Andreas Bastin 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      * keine 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Beirat der Montanhydraulik GmbH, 
      Holzwickede 
 
   Die Lebensläufe der (Kandidatinnen und) 
   Kandidaten sowie die Übersichten über 
   deren wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat finden Sie nachfolgend 

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December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

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