DGAP-News: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.02.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-12-24 / 12:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Germering WKN 577410 / ISIN DE0005774103 Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 6. Februar 2020 um 10.00 Uhr im *Haus der Bayerischen Wirtschaft*, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2018/2019 in Höhe von 5.687.986 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,70 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von 2.275.305,20 Euro zu verwenden und 3.412.680,80 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. Februar 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Metropol Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 68165 Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 Abs. 2 der Satzung, Vergütung des Aufsichtsrats* Die Anforderungen an den Aufsichtsrat haben sich bei einer börsennotierten Gesellschaft in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und umfassen einen erheblichen Pflichtenkreis sowie damit verbundenen Zeitaufwand. Dieser Entwicklung soll durch eine angemessene Vergütung Rechung getragen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Summe der Anforderungen, die sich bei vielen börsennotierten Gesellschaften neben dem Aufsichtsratsplenum dann auch auf einzelne Ausschüsse verteilen hier alleine vom Gesamtaufsichtsrat wahrzunehmen sind, da dieser mit drei Mitgliedern die gesetzliche Mindestanzahl aufweist, die eine Ausschussbildung nicht ermöglicht, da ein Ausschuss ebenfalls mindestens drei Mitglieder umfassen muss. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung des Aufsichtsrats angemessen anzupassen und zwar für ein einfaches Mitglied von bisher 10.000 Euro auf dann 15.000 Euro per annum. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 17 Abs. 2 der Satzung neu zu fassen und wie folgt zu formulieren: '(2) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro Geschäftsjahr eine Vergütung von 15.000 Euro.' 7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Herr Winfried Tillmann hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. August 2019 niedergelegt. Mit Beschluss vom 5. August 2019 hat das Amtsgericht München auf Vorschlag des Aufsichtsrats und entsprechenden Antrag des Vorstands Herrn Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Christoph Schubert gemäß § 104 AktG mit Wirkung zum 1. September 2019 bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2020 als Nachfolger zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Der Vorstand ist bei seinem Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Christoph Schubert der Empfehlung in Ziffer 5.4.3, Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex gefolgt, wonach ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein soll. Da die Amtszeit des Aufsichtsrats ingesamt mit der ordentlichen Hauptversammlung 2020 endet, ist der Aufsichtsrat auch insgesamt neu zu wählen, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung bestimmt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG und § 76 BetrVG 1952 in Verbindung mit § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, wovon zwei Mitglieder durch die Anteilseigner zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt zur Neubestellung in den Aufsichtsrat vor, a) Herrn Christoph Schubert, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Partner der Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR in Dortmund, wohnhaft in Dortmund, b) Herrn Dr. Andreas Bastin, Dr. Ing. Maschinenbau und Vorstandsvorsitzender der Masterflex SE, wohnhaft in Hamm, mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung am 6. Februar 2020 und bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der bei Einberufung geltenden Fassung zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten einerseits und der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionären andererseits. Geschäftliche Beziehungen bestehen zwar zwischen der TRM GmbH und Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR aus Dortmund. Diese geschäftlichen Beziehungen sind jedoch aus Sicht des Aufsichtsrats weder mit Blick auf die Bedeutung noch auf den bestehenden Umfang der Geschäftsbeziehung geeignet, einen wesentichen und nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt begründen zu können. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der bei Einberufung geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass Herr Christoph Schubert im Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Die zur Wahl vorgeschlagenen (Kandidatinnen und) Kandidaten sind in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. a) Herr Christoph Schubert Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Müller - Die lila Logistik Aktiengesellschaft in Besigheim Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Verwaltungsrat der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH in Dortmund * Cardiac Research Gesellschaft für medizinisch-biotechnologische Forschung mbH, Dortmund b) Herr Dr. Andreas Bastin Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Beirat der Montanhydraulik GmbH, Holzwickede Die Lebensläufe der (Kandidatinnen und) Kandidaten sowie die Übersichten über deren wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat finden Sie nachfolgend
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December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)