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(2)

DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.02.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.02.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-12-24 / 12:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Germering WKN 
577410 / ISIN DE0005774103 Hiermit laden wir die 
Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 
den 6. Februar 2020 um 10.00 Uhr im *Haus der 
Bayerischen Wirtschaft*, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzern-Abschlusses, des 
   Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem 
   Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik 
   Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 
   2018/2019 in Höhe von 5.687.986 Euro zur 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,70 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie, das 
   entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von 
   2.275.305,20 Euro zu verwenden und 
   3.412.680,80 Euro auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch der Aktionäre auf die Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. 
   Februar 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Metropol 
   Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   68165 Mannheim, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung von 
   § 17 Abs. 2 der Satzung, Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Anforderungen an den Aufsichtsrat haben 
   sich bei einer börsennotierten Gesellschaft in 
   den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und 
   umfassen einen erheblichen Pflichtenkreis 
   sowie damit verbundenen Zeitaufwand. Dieser 
   Entwicklung soll durch eine angemessene 
   Vergütung Rechung getragen werden. Dabei ist 
   zu beachten, dass die Summe der Anforderungen, 
   die sich bei vielen börsennotierten 
   Gesellschaften neben dem Aufsichtsratsplenum 
   dann auch auf einzelne Ausschüsse verteilen 
   hier alleine vom Gesamtaufsichtsrat 
   wahrzunehmen sind, da dieser mit drei 
   Mitgliedern die gesetzliche Mindestanzahl 
   aufweist, die eine Ausschussbildung nicht 
   ermöglicht, da ein Ausschuss ebenfalls 
   mindestens drei Mitglieder umfassen muss. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   die Vergütung des Aufsichtsrats angemessen 
   anzupassen und zwar für ein einfaches Mitglied 
   von bisher 10.000 Euro auf dann 15.000 Euro 
   per annum. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   § 17 Abs. 2 der Satzung neu zu fassen und wie 
   folgt zu formulieren: 
 
   '(2) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro 
   Geschäftsjahr eine Vergütung von 15.000 Euro.' 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Winfried Tillmann hat sein Mandat als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. 
   August 2019 niedergelegt. Mit Beschluss vom 5. 
   August 2019 hat das Amtsgericht München auf 
   Vorschlag des Aufsichtsrats und entsprechenden 
   Antrag des Vorstands Herrn 
   Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Christoph 
   Schubert gemäß § 104 AktG mit Wirkung zum 
   1. September 2019 bis zum Ende der 
   ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2020 
   als Nachfolger zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Der Vorstand ist bei seinem Antrag 
   auf gerichtliche Bestellung von Herrn 
   Christoph Schubert der Empfehlung in Ziffer 
   5.4.3, Satz 2 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex gefolgt, wonach ein Antrag 
   auf gerichtliche Bestellung eines 
   Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten 
   Hauptversammlung befristet sein soll. 
 
   Da die Amtszeit des Aufsichtsrats ingesamt mit 
   der ordentlichen Hauptversammlung 2020 endet, 
   ist der Aufsichtsrat auch insgesamt neu zu 
   wählen, soweit die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 
   bestimmt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich 
   nach §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG und § 76 BetrVG 
   1952 in Verbindung mit § 9 der Satzung aus 
   drei Mitgliedern zusammen, wovon zwei 
   Mitglieder durch die Anteilseigner zu wählen 
   sind. Die Hauptversammlung ist nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt zur Neubestellung in 
   den Aufsichtsrat vor, 
 
   a) Herrn Christoph Schubert, 
      Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und 
      Partner der Husemann, Eickhoff, Salmen & 
      Partner GbR in Dortmund, wohnhaft in 
      Dortmund, 
   b) Herrn Dr. Andreas Bastin, Dr. Ing. 
      Maschinenbau und Vorstandsvorsitzender 
      der Masterflex SE, wohnhaft in Hamm, 
 
   mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung 
   am 6. Februar 2020 und bis zum Ende der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 
   beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine für die Wahlentscheidung eines objektiv 
   urteilenden Aktionärs maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der bei 
   Einberufung geltenden Fassung zwischen den 
   Kandidatinnen und Kandidaten einerseits und 
   der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft oder 
   einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 
   Prozent der stimmberechtigten Aktien an der 
   FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
   beteiligten Aktionären andererseits. 
   Geschäftliche Beziehungen bestehen zwar 
   zwischen der TRM GmbH und Husemann, Eickhoff, 
   Salmen & Partner GbR aus Dortmund. Diese 
   geschäftlichen Beziehungen sind jedoch aus 
   Sicht des Aufsichtsrats weder mit Blick auf 
   die Bedeutung noch auf den bestehenden Umfang 
   der Geschäftsbeziehung geeignet, einen 
   wesentichen und nicht nur vorübergehenden 
   Interessenskonflikt begründen zu können. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der bei 
   Einberufung geltenden Fassung wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Christoph Schubert im 
   Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen (Kandidatinnen 
   und) Kandidaten sind in den nachfolgend 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats 
   oder eines vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremiums von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   a) Herr Christoph Schubert 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      * Müller - Die lila Logistik 
      Aktiengesellschaft in Besigheim 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Verwaltungsrat der Kath. 
      St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH 
      in Dortmund 
 
      * Cardiac Research Gesellschaft für 
      medizinisch-biotechnologische Forschung 
      mbH, Dortmund 
   b) Herr Dr. Andreas Bastin 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      * keine 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Beirat der Montanhydraulik GmbH, 
      Holzwickede 
 
   Die Lebensläufe der (Kandidatinnen und) 
   Kandidaten sowie die Übersichten über 
   deren wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat finden Sie nachfolgend 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

DJ DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: -2-

sowie auf der Internetseite unserer 
   Gesellschaft unter 
 
   www.fortecag.de - Investor Relations - Aktie 
   - Hauptversammlung 
 
   a) Herr Christoph Schubert 
 
   wohnhaft in Dortmund, 
   Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Partner 
   der Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR, 
   Dortmund 
 
   Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum: 7. Januar 1961 
   Geburtsort: Iserlohn 
 
   Ausbildung 
 
   Studium der Betriebswirtschaftslehre an den 
   Universitäten Tübingen und Münster 
   Abschluss: Dipl. Kaufmann 
 
   Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2013 Husemann, Eickhoff, Salmen & 
             Partner GbR WP/StB/RA, Dortmund 
             Partner 
   2005-2013 Rölfs RP Partner 
             Aktiengesellschaft, WPG, Dortmund 
             Partner 
   1997-2005 WP/StB Sozietät Brandau & Köster, 
             Dortmund 
             Partner 
   1994-1997 Conti Treuhand GmbH, WPG/StBG, 
             Oldenburg 
             Prokurist 
   1987-1994 Commerzial Treuhand GmbH, 
             WPG/StBG, Oldenburg 
 
   Übersicht über wesentliche Tätigkeiten 
   neben dem Aufsichtsratsmandat: 
 
   Partner bei der Husemann, Eickhoff, Salmen & 
   Partner GbR, Dortmund 
 
   b) Herr Dr. Andreas Bastin 
 
   wohnhaft in Hamm, Dr. Ing. Maschinenbau und 
   Vorstandsvorsitzender der Masterflex SE, 
   Gelsenkirchen 
 
   Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum: 25. Dezember 1963 
   Geburtsort: Unna 
 
   Ausbildung 
 
   Studium des Maschinenbaus (Vertiefung 
   Logistik) und Promotion an der Universität 
   Dortmund 
   Abschluss: Dr. Ing. 
 
   Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2006 Masterflex SE, Gelsenkirchen 
   seit 2008 Vorstandsvorsitzender, vorher 
             Vorstandsmitglied 
   2004-2006 ETAS GmbH, Stuttgart 
             Geschäftsleitung 
   1994-2004 Timtec Teldatrans GmbH (vormals 
             Krupp Timtec Telematik GmbH), 
             Lünen 
             Geschäftsleitung 
   1991-1994 Waggonbau Brüninghaus GmbH 
             (Krupp), Schwerte 
             Assistent der Geschäftsleitung, 
             leitender Projektingenieur 
 
   Übersicht über wesentliche Tätigkeiten 
   neben dem Aufsichtsratsmandat: 
 
   Vorstandsvorsitzender bei der Masterflex SE, 
   Gelsenkirchen 
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss eines Betriebspachtvertrages mit der 
   Distec GmbH Vertrieb von elektronischen 
   Bauelementen, Augsburger Str. 2b, 82110 
   Germering, vom 19. Dezember 2019* 
 
   Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft hat 
   am 19. Dezember 2019 mit der Distec GmbH 
   Vertrieb von elektronischen Bauelementen, 
   Augsburger Str. 2b, 82110 Germering einen 
   Betriebspachtvertrag über die Verpachtung des 
   Geschäftsbereichs Datenvisiualisierung mit 
   Wirkung ab dem 1. April 2020 abgeschlossen. 
   Die Gesellschafterversammlung der Distec GmbH 
   Vertrieb von elektronischen Bauelementen hat 
   dem Betriebspachtvertrag bereits zugestimmt. 
   Der Betriebspachtvertrag wird nur mit 
   Zustimmung der Hauptversammlung der FORTEC 
   Elektronik Aktiengesellschaft und erst mit 
   Eintragung seines Bestehens in das 
   Handelsregister wirksam. 
 
   Der Vorstand wird den Vertrag in der 
   Hautversammlung mündlich erläutern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Dem Betriebspachtvertrag in der Fassung vom 
   19. Dezember 2019 zwischen der FORTEC 
   Elektronik Aktiengesellschaft und der Distec 
   GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen 
   wird zugestimmt. 
 
Der Betriebspachtvertrag zwischen der FORTEC Elektronik 
Aktiengesellschaft und der Distec GmbH Vertrieb von 
elektronischen Bauelementen hat folgenden Inhalt: 
 
Zwischen 
 
*FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft* 
*Augsburger Straße 2 b* 
*82110 Germering* 
 
 - nachstehend *'Fortec' *oder '*Verpächter*' 
 genannt - 
 
und 
 
*Distec GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen* 
*Augsburger Straße 2 b* 
*82110 Germering* 
 
 - nachstehend *'Distec' *oder '*Pächterin*' 
 genannt - 
 
wird heute folgender 
 
*Pachtvertrag* 
 
geschlossen: 
 
*Präambel* 
 
Fortec wurde 1984 als Distributor gegründet. Im Laufe 
der Jahre hat Fortec zwischenzeitlich zwölf 
Tochterunternehmen erworben, deren Produkte sich mit 
den von Fortec vertriebenen Produkten teilweise 
überschneiden. Um die Firmenstruktur zu straffen und 
Doppelarbeiten in den verschiedenen Firmen zu 
vermeiden, hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates und vorbehaltlich der Zustimmung der 
Hauptversammlung am 06. Februar 2020 beschlossen, dass 
Fortec zukünftig nur noch als Holdinggesellschaft tätig 
ist. 
 
Die bislang von Fortec ebenfalls betriebenen aktiven 
Geschäfte sollen zukünftig von Tochtergesellschaften 
(mit einer Beteiligungsquote von 100 %) übernommen 
werden, die in diesem Bereich bereits tätig sind und 
teilweise auch schon dieselben Kunden wie Fortec 
betreuen. Daher sollen mit Wirkung ab 1. April 2020 
(Übertragungsstichtag) folgende Geschäftsbereiche 
der Fortec an die nachfolgenden genannten 
Tochtergesellschaften verpachtet werden: 
 
* Power Supply: an die Emtron electronic GmbH 
* Datenvisualisierung: an die Distec GmbH 
  Vertrieb von elektronischen Bauelementen 
 
Die Einzelheiten dieser Verpachtung an Distec regeln 
die nachfolgenden Bestimmungen. 
 
*§ 1 Verkauf des Anlage- und Umlaufvermögens* 
 
(1) Das zu diesem Vertrag als Anlage 1 
    aufgelistete Anlagevermögen verkauft und 
    übereignet die Verpächterin an die Pächterin 
    mit Wirkung zum 1. April 2020, die dies 
    annimmt. 
 
    Der Kaufpreis hierfür beträgt auf Basis 
    vorläufiger Daten rund 85 TEUR und kann sich 
    durch Zu- und Abgänge noch ändern. 
(2) Das sich aufgrund der buchmäßigen 
    Inventur zum 31. März 2020 ergebende 
    Vorratsvermögen verkauft und übereignet 
    Fortec an die annehmende Pächterin. Der 
    Warenbestand wird wie folgt ermittelt: 
 
    Die Verpächterin druckt ihre Bestandsliste 
    zum 31. März 2020 aus. Die Bewertung der 
    Waren erfolgt analog zur Bewertung zur 
    Inventur zum 30. Juni 2019. Auf den so 
    ermittelten Wert wird ein pauschaler 
    Zuschlag für bisherige Beschaffungskosten in 
    Höhe von 5 % gerechnet. Die Ermittlung des 
    pauschalen Zuschlags ist betriebliche 
    Übung. 
 
*§ 2 Arbeitnehmer* 
 
(1) Die Dienstverhältnisse der in Anlage 2 
    aufgeführten Arbeitnehmer gehen mit Wirkung 
    vom 31. März 2020 gemäß § 613a BGB mit 
    allen Rechten und Pflichten auf die Pächterin 
    über. Die Pächterin steht der Verpächterin 
    dafür ein, dass die Verpächterin nicht für 
    Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen 
    in Anspruch genommen wird, soweit sie den 
    Zeitraum nach dem Übertragungsstichtag 
    betreffen. 
(2) Die Arbeitnehmer verfügen zum Stichtag über 
    Überstunden- und Urlaubsansprüche, die 
    zukünftig von der Pächterin zu erfüllen sind. 
    Fortec zahlt hierfür an die Pächterin einen 
    Ausgleichsbetrag. Dieser wird wie folgt 
    ermittelt: 
 
     Analog zur Berechnung der Rückstellungen im 
     Jahresabschluss 30. Juni 2019 
     Bruttostundenlohn bzw. anteiliger 
     Brutto-Monatslohn mit einem Zuschlag von 21 
     % für Sozialabgaben 
(3) Lohnsteuer und 
    Sozialversicherungsverpflichtungen bis 
    einschließlich März 2020 gehen zu Lasten 
    von Fortec. 
 
*§ 3 Nicht erfüllte Aufträge / Bestellungen* 
 
(1) Die Pächterin tritt zum 
    Übertragungsstichtag in alle dem 
    Geschäftsbereich zuzuordnenden 
    Kundenverträge und -Bestellungen von Fortec, 
    die gemäß Absatz 2 zum 
    Übergangsstichtag identifiziert werden, 
    ein. 
 
    Ferner tritt die Pächterin zum 
    Übertragungsstichtag in alle dem 
    Geschäftsbereich zuzuordnenden 
    Lieferantenverträge und -Bestellungen von 
    Fortec, die Fortec zum 
    Übergangsstichtag aufgegeben hat, die 
    aber noch nicht erfüllt sind, ein. 
 
    Die Pächterin verpflichtet sich, die sich 
    aus diesen Bestellungen und Verträgen 
    ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. 
    Fortec wird die Vertragspartner entsprechend 
    schriftlich nach Zustimmung der 
    Hauptversammlung am 6. Februar 2020 
    informieren. 
(2) Fortec stellt zum Übertragungsstichtag 
    eine Liste eingegangener Kunden-Bestellungen 
    (ohne Unternehmen mit denen ein 
    Beteiligungsverhältnis besteht) zur 
    Verfügung. Für die in diesem Zusammenhang 
    bezüglich der Kunden-Bestellungen 
    aufgewendeten Kosten bis zum 31. März 2020 
    zahlt die Pächterin an Fortec pauschal einen 
    Betrag von 5 % der Bestellwerte in EUR. 
(3) Die Pächterin stellt Fortec ab dem 
    Übertragungsstichtag von allen 
    Verpflichtungen aus den in Absatz 1 
    genannten Verträgen und Bestellungen frei. 
    Soweit ein Eintritt in die Verträge / 
    Bestellungen im Außenverhältnis z.B. 
    mangels Zustimmung des Kunden oder der 
    Lieferanten nicht möglich ist, wird das 
    Innenverhältnis zwischen Fortec und der 
    Pächterin so gestaltet, als ob der Eintritt 
    vollzogen wäre. Die Bestellungen werden dann 
    weiter von Fortec erfüllt. Fortec beauftragt 
    im Innenverhältnis die Pächterin unter. 
 
*§ 4 Rechnungsabgrenzungen* 
 
Soweit Fortec für die Zeit nach dem 1. April 2020 
sonstige Zahlungen im Zusammenhang mit dem operativen 
Geschäft wie z.B. Versicherungsbeiträge geleistet hat, 
sind diese auf Nachweis bis spätestens 30. September 
2020 Fortec zu erstatten. 
 
*§ 5 Kundenstamm* 
 
(1) Die bislang von Fortec betreuten Kunden in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

den in der Präambel genannten 
    Geschäftsbereichen wurden teilweise bereits 
    von der Pächterin mit betreut. Die Pächterin 
    verpflichtet sich, zukünftig alle bisherigen 
    Fortec-Kunden in diesem Segment mit zu 
    betreuen. 
(2) Der Wert des Kundenstammes (ohne verbundene 
    Unternehmen) verbleibt bei Fortec. Für die 
    Nutzung zahlt die Pächterin an Fortec eine 
    monatliche Pacht erstmals zum 5. April 2020 
    für April 2020. Die Pacht wird wie folgt 
    ermittelt: 
(3) Die Pacht ab 01. April 2020 berechnet sich 
    aus dem in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis 31. 
    Dezember 2019 erzielten Umsatz ohne 
    verbundene Unternehmen und ohne 
    Berücksichtigung von gewährten Skonti der 
    Fortec im Segment Datenvisualisierung. Dies 
    sind auf Basis vorläufiger fortgeschriebener 
    Zahlen voraussichtlich 6.960.000 Euro. Die 
    Pacht beträgt 4 % auf ein Sechstel dieser 
    Summe monatlich bis zum 30. September 2020 
    rund 46.400 Euro. Ab dem 1. Januar 2021 wird 
    die Pacht analog aus den Umsätzen aus der 
    Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 
    ermittelt. Basis für die Umsatzermittlung 
    ist die existierende Kunden- und 
    Produktmatrix der Fortec bei Pachtübergang 
    (Anlage 3). Für die Folgezeit gilt diese 
    Berechnungsmethode analog. 
 
*§ 6 Gewährleistungsansprüche* 
 
Gewährleistungsansprüche der Pächterin, gleich welcher 
Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber der 
Verpächterin werden hiermit ausdrücklich 
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für 
Ansprüche der Pächterin aus vorvertraglichen 
Pflichtverletzungen (culpa in contrahendo), positiver 
Forderungsverletzung oder der Verletzung vertraglicher, 
vorvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. 
Etwaige Rücktrittsrechte sind gleichfalls 
ausgeschlossen. 
 
*§ 7 Umsatzsteuer* 
 
Da es sich um konzerninterne Umsatzerlöse im Rahmen der 
umsatzsteuerlichen Organschaft handelt, fällt auf alle 
genannten Beträge keine Umsatzsteuer an. 
 
*§ 8 Fälligkeit und Abrechnung* 
 
Alle in diesem Vertrag genannten Kaufpreise und 
Verrechnungen mit Ausnahme der laufenden Pacht in § 5 
werden von Fortec bis zum 15. April 2020 ermittelt und 
der Pächterin zugestellt. Die Beträge sind zum 30. 
April 2020 zur Zahlung fällig. 
 
*§ 9 Salvatorische Klausel* 
 
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein 
oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so 
bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen 
hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung 
gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem 
von den Parteien Gewollten am nächsten kommt; das 
gleiche gilt im Falle einer Lücke. 
 
*§ 10 Schriftform* 
 
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages 
bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die 
vorliegende Schriftformklausel selbst. 
 
*§ 11 Anlagen* 
 
Anlage 1: Auflistung des Anlagevermögens 
Anlage 2: Liste der Dienstverhältnisse der Arbeitnehmer 
Anlage 3: Kunden- und Produktmatrix 
 
Germering, den ...... 
 
Verpächterin:             Pächterin: 
*Fortec Elektronik        *Distec GmbH Vertrieb 
Aktiengesellschaft*       von elektronischen 
                          Bauelementen* 
 
................. ................ 
(Sandra Maile)    (Bernhard Staller) 
 
................. 
(Jörg Traum) 
 
9. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss eines Betriebspachtvertrages mit 
   der Emtron electronic GmbH, 
   Lise-Meitner-Straße 3, 64560 Riedstadt 
   vom 19. Dezember 2019* 
 
   Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft hat 
   am 19. Dezember 2019 mit der Emtron 
   electronic GmbH, Lise-Meitner-Straße 3, 
   64560 Riedstadt einen Betriebspachtvertrag 
   über die Verpachtung des Geschäftsbereichs 
   Power Supply mit Wirkung ab dem 1. April 2020 
   abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung 
   der Emtron electronic GmbH hat dem 
   Betriebspachtvertrag bereits zugestimmt. Der 
   Betriebspachtvertrag wird nur mit Zustimmung 
   der Hauptversammlung der FORTEC Elektronik 
   Aktiengesellschaft und erst mit Eintragung 
   seines Bestehens in das Handelsregister 
   wirksam. 
 
   Der Vorstand wird den Vertrag in der 
   Hautversammlung mündlich erläutern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Dem Betriebspachtvertrag in der Fassung vom 
   19. Dezember 2019 zwischen der FORTEC 
   Elektronik Aktiengesellschaft und der Emtron 
   electronic GmbH wird zugestimmt. 
 
Der Betriebspachtvertrag zwischen der FORTEC Elektronik 
Aktiengesellschaft und der Emtron electronic GmbH hat 
folgenden Inhalt: 
 
Zwischen 
 
*FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft* 
*Augsburger Straße 2 b* 
*82110 Germering* 
 
 - nachstehend *'Fortec' *oder '*Verpächter*' 
 genannt - 
 
und 
 
*Emtron electronic GmbH* 
*Lise-Meitner-Straße 3* 
*64560 Riedstadt* 
 
 - nachstehend *'Emtron' *oder '*Pächterin*' 
 genannt - 
 
wird heute folgender 
 
*Pachtvertrag* 
 
geschlossen: 
 
*Präambel* 
 
Fortec wurde 1984 als Distributor gegründet. Im Laufe 
der Jahre hat Fortec zwischenzeitlich zwölf 
Tochterunternehmen erworben, deren Produkte sich mit 
den von Fortec vertriebenen Produkten teilweise 
überschneiden. Um die Firmenstruktur zu straffen und 
Doppelarbeiten in den verschiedenen Firmen zu 
vermeiden, hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates und vorbehaltlich der Zustimmung der 
Hauptversammlung am 6. Februar 2020 beschlossen, dass 
Fortec zukünftig nur noch als Holdinggesellschaft tätig 
ist. 
 
Die bislang von Fortec ebenfalls betriebenen aktiven 
Geschäfte sollen zukünftig von Tochtergesellschaften 
(mit einer Beteiligungsquote von 100 %) übernommen 
werden, die in diesem Bereich bereits tätig sind und 
teilweise auch schon dieselben Kunden wie Fortec 
betreuen. Daher sollen mit Wirkung ab 1. April 2020 
(Übertragungsstichtag) folgende Geschäftsbereiche 
der Fortec an die nachfolgenden genannten 
Tochtergesellschaften verpachtet werden: 
 
* Power Supply: an die Emtron electronic GmbH 
* Datenvisualisierung: an die Distec GmbH 
  Vertrieb von elektronischen Bauelementen 
 
Die Einzelheiten dieser Verpachtung an Emtron regeln 
die nachfolgenden Bestimmungen. 
 
*§ 1 Verkauf des Anlage- und Umlaufvermögens* 
 
(1) Das zu diesem Vertrag als Anlage 1 
    aufgelistete Anlagevermögen verkauft und 
    übereignet die Verpächterin an die Pächterin 
    mit Wirkung zum 1. April 2020, die dies 
    annimmt. 
 
    Der Kaufpreis hierfür beträgt auf Basis 
    vorläufiger Daten rund 30 TEUR und kann sich 
    durch Zu- und Abgänge noch ändern. 
(2) Das sich aufgrund der buchmäßigen 
    Inventur zum 31. März 2020 ergebende 
    Vorratsvermögen verkauft und übereignet 
    Fortec an die annehmende Pächterin. Der 
    Warenbestand wird wie folgt ermittelt: 
 
    Die Verpächterin druckt ihre Bestandsliste 
    zum 31. März 2020 aus. Die Bewertung der 
    Waren erfolgt analog zur Bewertung zur 
    Inventur zum 30. Juni 2019. Auf den so 
    ermittelten Wert wird ein pauschaler 
    Zuschlag für bisherige Beschaffungskosten in 
    Höhe von 5 % gerechnet. Die Ermittlung des 
    pauschalen Zuschlags ist betriebliche 
    Übung. 
 
*§ 2 Arbeitnehmer* 
 
(1) Die Dienstverhältnisse der in Anlage 2 
    aufgeführten Arbeitnehmer gehen mit Wirkung 
    vom 31. März 2020 gemäß § 613a BGB mit 
    allen Rechten und Pflichten auf die Pächterin 
    über. Die Pächterin steht der Verpächterin 
    dafür ein, dass die Verpächterin nicht für 
    Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen 
    in Anspruch genommen wird, soweit sie den 
    Zeitraum nach dem Übertragungsstichtag 
    betreffen. 
(2) Die Arbeitnehmer verfügen zum Stichtag über 
    Überstunden- und Urlaubsansprüche, die 
    zukünftig von der Pächterin zu erfüllen sind. 
    Fortec zahlt hierfür an die Pächterin einen 
    Ausgleichsbetrag. Dieser wird wie folgt 
    ermittelt: 
 
     Analog zur Berechnung der Rückstellungen im 
     Jahresabschluss 30. Juni 2019 
     Bruttostundenlohn bzw. anteiliger 
     Brutto-Monatslohn mit einem Zuschlag von 21 
     % für Sozialabgaben 
(3) Lohnsteuer und 
    Sozialversicherungsverpflichtungen bis 
    einschließlich März 2020 gehen zu Lasten 
    von Fortec. 
 
*§ 3 Nicht erfüllte Aufträge / Bestellungen* 
 
(1) Die Pächterin tritt zum 
    Übertragungsstichtag in alle dem 
    Geschäftsbereich zuzuordnenden 
    Kundenverträge und -Bestellungen von Fortec, 
    die gemäß Absatz 2 zum 
    Übergangsstichtag identifiziert werden, 
    ein. 
 
    Ferner tritt die Pächterin zum 
    Übertragungsstichtag in alle dem 
    Geschäftsbereich zuzuordnenden 
    Lieferantenverträge und -Bestellungen von 
    Fortec, die Fortec zum 
    Übergangsstichtag aufgegeben hat, die 
    aber noch nicht erfüllt sind, ein. 
 
    Die Pächterin verpflichtet sich, die sich 
    aus diesen Bestellungen und Verträgen 
    ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. 
    Fortec wird die Vertragspartner entsprechend 
    schriftlich nach Zustimmung der 
    Hauptversammlung am 6. Februar 2020 
    informieren. 
(2) Fortec stellt zum Übertragungsstichtag 
    eine Liste eingegangener Kunden-Bestellungen 
    (ohne Unternehmen mit denen ein 
    Beteiligungsverhältnis besteht) zur 
    Verfügung. Für die in diesem Zusammenhang 
    bezüglich der Kunden-Bestellungen 
    aufgewendeten Kosten bis zum 31. März 2020 
    zahlt die Pächterin an Fortec pauschal einen 

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December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

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