Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.022 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: -6-

DJ DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.02.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.02.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-12-24 / 12:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Germering WKN 
577410 / ISIN DE0005774103 Hiermit laden wir die 
Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 
den 6. Februar 2020 um 10.00 Uhr im *Haus der 
Bayerischen Wirtschaft*, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzern-Abschlusses, des 
   Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem 
   Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik 
   Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 
   2018/2019 in Höhe von 5.687.986 Euro zur 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,70 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie, das 
   entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von 
   2.275.305,20 Euro zu verwenden und 
   3.412.680,80 Euro auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch der Aktionäre auf die Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 11. 
   Februar 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Metropol 
   Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   68165 Mannheim, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung von 
   § 17 Abs. 2 der Satzung, Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die Anforderungen an den Aufsichtsrat haben 
   sich bei einer börsennotierten Gesellschaft in 
   den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und 
   umfassen einen erheblichen Pflichtenkreis 
   sowie damit verbundenen Zeitaufwand. Dieser 
   Entwicklung soll durch eine angemessene 
   Vergütung Rechung getragen werden. Dabei ist 
   zu beachten, dass die Summe der Anforderungen, 
   die sich bei vielen börsennotierten 
   Gesellschaften neben dem Aufsichtsratsplenum 
   dann auch auf einzelne Ausschüsse verteilen 
   hier alleine vom Gesamtaufsichtsrat 
   wahrzunehmen sind, da dieser mit drei 
   Mitgliedern die gesetzliche Mindestanzahl 
   aufweist, die eine Ausschussbildung nicht 
   ermöglicht, da ein Ausschuss ebenfalls 
   mindestens drei Mitglieder umfassen muss. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   die Vergütung des Aufsichtsrats angemessen 
   anzupassen und zwar für ein einfaches Mitglied 
   von bisher 10.000 Euro auf dann 15.000 Euro 
   per annum. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   § 17 Abs. 2 der Satzung neu zu fassen und wie 
   folgt zu formulieren: 
 
   '(2) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro 
   Geschäftsjahr eine Vergütung von 15.000 Euro.' 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Winfried Tillmann hat sein Mandat als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. 
   August 2019 niedergelegt. Mit Beschluss vom 5. 
   August 2019 hat das Amtsgericht München auf 
   Vorschlag des Aufsichtsrats und entsprechenden 
   Antrag des Vorstands Herrn 
   Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Christoph 
   Schubert gemäß § 104 AktG mit Wirkung zum 
   1. September 2019 bis zum Ende der 
   ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2020 
   als Nachfolger zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. Der Vorstand ist bei seinem Antrag 
   auf gerichtliche Bestellung von Herrn 
   Christoph Schubert der Empfehlung in Ziffer 
   5.4.3, Satz 2 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex gefolgt, wonach ein Antrag 
   auf gerichtliche Bestellung eines 
   Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten 
   Hauptversammlung befristet sein soll. 
 
   Da die Amtszeit des Aufsichtsrats ingesamt mit 
   der ordentlichen Hauptversammlung 2020 endet, 
   ist der Aufsichtsrat auch insgesamt neu zu 
   wählen, soweit die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 
   bestimmt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich 
   nach §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG und § 76 BetrVG 
   1952 in Verbindung mit § 9 der Satzung aus 
   drei Mitgliedern zusammen, wovon zwei 
   Mitglieder durch die Anteilseigner zu wählen 
   sind. Die Hauptversammlung ist nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt zur Neubestellung in 
   den Aufsichtsrat vor, 
 
   a) Herrn Christoph Schubert, 
      Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und 
      Partner der Husemann, Eickhoff, Salmen & 
      Partner GbR in Dortmund, wohnhaft in 
      Dortmund, 
   b) Herrn Dr. Andreas Bastin, Dr. Ing. 
      Maschinenbau und Vorstandsvorsitzender 
      der Masterflex SE, wohnhaft in Hamm, 
 
   mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung 
   am 6. Februar 2020 und bis zum Ende der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024 
   beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine für die Wahlentscheidung eines objektiv 
   urteilenden Aktionärs maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der bei 
   Einberufung geltenden Fassung zwischen den 
   Kandidatinnen und Kandidaten einerseits und 
   der FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft oder 
   einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 
   Prozent der stimmberechtigten Aktien an der 
   FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
   beteiligten Aktionären andererseits. 
   Geschäftliche Beziehungen bestehen zwar 
   zwischen der TRM GmbH und Husemann, Eickhoff, 
   Salmen & Partner GbR aus Dortmund. Diese 
   geschäftlichen Beziehungen sind jedoch aus 
   Sicht des Aufsichtsrats weder mit Blick auf 
   die Bedeutung noch auf den bestehenden Umfang 
   der Geschäftsbeziehung geeignet, einen 
   wesentichen und nicht nur vorübergehenden 
   Interessenskonflikt begründen zu können. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der bei 
   Einberufung geltenden Fassung wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Christoph Schubert im 
   Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat als 
   Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen (Kandidatinnen 
   und) Kandidaten sind in den nachfolgend 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats 
   oder eines vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremiums von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   a) Herr Christoph Schubert 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      * Müller - Die lila Logistik 
      Aktiengesellschaft in Besigheim 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Verwaltungsrat der Kath. 
      St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH 
      in Dortmund 
 
      * Cardiac Research Gesellschaft für 
      medizinisch-biotechnologische Forschung 
      mbH, Dortmund 
   b) Herr Dr. Andreas Bastin 
 
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      * keine 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Beirat der Montanhydraulik GmbH, 
      Holzwickede 
 
   Die Lebensläufe der (Kandidatinnen und) 
   Kandidaten sowie die Übersichten über 
   deren wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat finden Sie nachfolgend 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

DJ DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: -2-

sowie auf der Internetseite unserer 
   Gesellschaft unter 
 
   www.fortecag.de - Investor Relations - Aktie 
   - Hauptversammlung 
 
   a) Herr Christoph Schubert 
 
   wohnhaft in Dortmund, 
   Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Partner 
   der Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR, 
   Dortmund 
 
   Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum: 7. Januar 1961 
   Geburtsort: Iserlohn 
 
   Ausbildung 
 
   Studium der Betriebswirtschaftslehre an den 
   Universitäten Tübingen und Münster 
   Abschluss: Dipl. Kaufmann 
 
   Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2013 Husemann, Eickhoff, Salmen & 
             Partner GbR WP/StB/RA, Dortmund 
             Partner 
   2005-2013 Rölfs RP Partner 
             Aktiengesellschaft, WPG, Dortmund 
             Partner 
   1997-2005 WP/StB Sozietät Brandau & Köster, 
             Dortmund 
             Partner 
   1994-1997 Conti Treuhand GmbH, WPG/StBG, 
             Oldenburg 
             Prokurist 
   1987-1994 Commerzial Treuhand GmbH, 
             WPG/StBG, Oldenburg 
 
   Übersicht über wesentliche Tätigkeiten 
   neben dem Aufsichtsratsmandat: 
 
   Partner bei der Husemann, Eickhoff, Salmen & 
   Partner GbR, Dortmund 
 
   b) Herr Dr. Andreas Bastin 
 
   wohnhaft in Hamm, Dr. Ing. Maschinenbau und 
   Vorstandsvorsitzender der Masterflex SE, 
   Gelsenkirchen 
 
   Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum: 25. Dezember 1963 
   Geburtsort: Unna 
 
   Ausbildung 
 
   Studium des Maschinenbaus (Vertiefung 
   Logistik) und Promotion an der Universität 
   Dortmund 
   Abschluss: Dr. Ing. 
 
   Beruflicher Werdegang 
 
   seit 2006 Masterflex SE, Gelsenkirchen 
   seit 2008 Vorstandsvorsitzender, vorher 
             Vorstandsmitglied 
   2004-2006 ETAS GmbH, Stuttgart 
             Geschäftsleitung 
   1994-2004 Timtec Teldatrans GmbH (vormals 
             Krupp Timtec Telematik GmbH), 
             Lünen 
             Geschäftsleitung 
   1991-1994 Waggonbau Brüninghaus GmbH 
             (Krupp), Schwerte 
             Assistent der Geschäftsleitung, 
             leitender Projektingenieur 
 
   Übersicht über wesentliche Tätigkeiten 
   neben dem Aufsichtsratsmandat: 
 
   Vorstandsvorsitzender bei der Masterflex SE, 
   Gelsenkirchen 
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss eines Betriebspachtvertrages mit der 
   Distec GmbH Vertrieb von elektronischen 
   Bauelementen, Augsburger Str. 2b, 82110 
   Germering, vom 19. Dezember 2019* 
 
   Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft hat 
   am 19. Dezember 2019 mit der Distec GmbH 
   Vertrieb von elektronischen Bauelementen, 
   Augsburger Str. 2b, 82110 Germering einen 
   Betriebspachtvertrag über die Verpachtung des 
   Geschäftsbereichs Datenvisiualisierung mit 
   Wirkung ab dem 1. April 2020 abgeschlossen. 
   Die Gesellschafterversammlung der Distec GmbH 
   Vertrieb von elektronischen Bauelementen hat 
   dem Betriebspachtvertrag bereits zugestimmt. 
   Der Betriebspachtvertrag wird nur mit 
   Zustimmung der Hauptversammlung der FORTEC 
   Elektronik Aktiengesellschaft und erst mit 
   Eintragung seines Bestehens in das 
   Handelsregister wirksam. 
 
   Der Vorstand wird den Vertrag in der 
   Hautversammlung mündlich erläutern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Dem Betriebspachtvertrag in der Fassung vom 
   19. Dezember 2019 zwischen der FORTEC 
   Elektronik Aktiengesellschaft und der Distec 
   GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen 
   wird zugestimmt. 
 
Der Betriebspachtvertrag zwischen der FORTEC Elektronik 
Aktiengesellschaft und der Distec GmbH Vertrieb von 
elektronischen Bauelementen hat folgenden Inhalt: 
 
Zwischen 
 
*FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft* 
*Augsburger Straße 2 b* 
*82110 Germering* 
 
 - nachstehend *'Fortec' *oder '*Verpächter*' 
 genannt - 
 
und 
 
*Distec GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen* 
*Augsburger Straße 2 b* 
*82110 Germering* 
 
 - nachstehend *'Distec' *oder '*Pächterin*' 
 genannt - 
 
wird heute folgender 
 
*Pachtvertrag* 
 
geschlossen: 
 
*Präambel* 
 
Fortec wurde 1984 als Distributor gegründet. Im Laufe 
der Jahre hat Fortec zwischenzeitlich zwölf 
Tochterunternehmen erworben, deren Produkte sich mit 
den von Fortec vertriebenen Produkten teilweise 
überschneiden. Um die Firmenstruktur zu straffen und 
Doppelarbeiten in den verschiedenen Firmen zu 
vermeiden, hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates und vorbehaltlich der Zustimmung der 
Hauptversammlung am 06. Februar 2020 beschlossen, dass 
Fortec zukünftig nur noch als Holdinggesellschaft tätig 
ist. 
 
Die bislang von Fortec ebenfalls betriebenen aktiven 
Geschäfte sollen zukünftig von Tochtergesellschaften 
(mit einer Beteiligungsquote von 100 %) übernommen 
werden, die in diesem Bereich bereits tätig sind und 
teilweise auch schon dieselben Kunden wie Fortec 
betreuen. Daher sollen mit Wirkung ab 1. April 2020 
(Übertragungsstichtag) folgende Geschäftsbereiche 
der Fortec an die nachfolgenden genannten 
Tochtergesellschaften verpachtet werden: 
 
* Power Supply: an die Emtron electronic GmbH 
* Datenvisualisierung: an die Distec GmbH 
  Vertrieb von elektronischen Bauelementen 
 
Die Einzelheiten dieser Verpachtung an Distec regeln 
die nachfolgenden Bestimmungen. 
 
*§ 1 Verkauf des Anlage- und Umlaufvermögens* 
 
(1) Das zu diesem Vertrag als Anlage 1 
    aufgelistete Anlagevermögen verkauft und 
    übereignet die Verpächterin an die Pächterin 
    mit Wirkung zum 1. April 2020, die dies 
    annimmt. 
 
    Der Kaufpreis hierfür beträgt auf Basis 
    vorläufiger Daten rund 85 TEUR und kann sich 
    durch Zu- und Abgänge noch ändern. 
(2) Das sich aufgrund der buchmäßigen 
    Inventur zum 31. März 2020 ergebende 
    Vorratsvermögen verkauft und übereignet 
    Fortec an die annehmende Pächterin. Der 
    Warenbestand wird wie folgt ermittelt: 
 
    Die Verpächterin druckt ihre Bestandsliste 
    zum 31. März 2020 aus. Die Bewertung der 
    Waren erfolgt analog zur Bewertung zur 
    Inventur zum 30. Juni 2019. Auf den so 
    ermittelten Wert wird ein pauschaler 
    Zuschlag für bisherige Beschaffungskosten in 
    Höhe von 5 % gerechnet. Die Ermittlung des 
    pauschalen Zuschlags ist betriebliche 
    Übung. 
 
*§ 2 Arbeitnehmer* 
 
(1) Die Dienstverhältnisse der in Anlage 2 
    aufgeführten Arbeitnehmer gehen mit Wirkung 
    vom 31. März 2020 gemäß § 613a BGB mit 
    allen Rechten und Pflichten auf die Pächterin 
    über. Die Pächterin steht der Verpächterin 
    dafür ein, dass die Verpächterin nicht für 
    Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen 
    in Anspruch genommen wird, soweit sie den 
    Zeitraum nach dem Übertragungsstichtag 
    betreffen. 
(2) Die Arbeitnehmer verfügen zum Stichtag über 
    Überstunden- und Urlaubsansprüche, die 
    zukünftig von der Pächterin zu erfüllen sind. 
    Fortec zahlt hierfür an die Pächterin einen 
    Ausgleichsbetrag. Dieser wird wie folgt 
    ermittelt: 
 
     Analog zur Berechnung der Rückstellungen im 
     Jahresabschluss 30. Juni 2019 
     Bruttostundenlohn bzw. anteiliger 
     Brutto-Monatslohn mit einem Zuschlag von 21 
     % für Sozialabgaben 
(3) Lohnsteuer und 
    Sozialversicherungsverpflichtungen bis 
    einschließlich März 2020 gehen zu Lasten 
    von Fortec. 
 
*§ 3 Nicht erfüllte Aufträge / Bestellungen* 
 
(1) Die Pächterin tritt zum 
    Übertragungsstichtag in alle dem 
    Geschäftsbereich zuzuordnenden 
    Kundenverträge und -Bestellungen von Fortec, 
    die gemäß Absatz 2 zum 
    Übergangsstichtag identifiziert werden, 
    ein. 
 
    Ferner tritt die Pächterin zum 
    Übertragungsstichtag in alle dem 
    Geschäftsbereich zuzuordnenden 
    Lieferantenverträge und -Bestellungen von 
    Fortec, die Fortec zum 
    Übergangsstichtag aufgegeben hat, die 
    aber noch nicht erfüllt sind, ein. 
 
    Die Pächterin verpflichtet sich, die sich 
    aus diesen Bestellungen und Verträgen 
    ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. 
    Fortec wird die Vertragspartner entsprechend 
    schriftlich nach Zustimmung der 
    Hauptversammlung am 6. Februar 2020 
    informieren. 
(2) Fortec stellt zum Übertragungsstichtag 
    eine Liste eingegangener Kunden-Bestellungen 
    (ohne Unternehmen mit denen ein 
    Beteiligungsverhältnis besteht) zur 
    Verfügung. Für die in diesem Zusammenhang 
    bezüglich der Kunden-Bestellungen 
    aufgewendeten Kosten bis zum 31. März 2020 
    zahlt die Pächterin an Fortec pauschal einen 
    Betrag von 5 % der Bestellwerte in EUR. 
(3) Die Pächterin stellt Fortec ab dem 
    Übertragungsstichtag von allen 
    Verpflichtungen aus den in Absatz 1 
    genannten Verträgen und Bestellungen frei. 
    Soweit ein Eintritt in die Verträge / 
    Bestellungen im Außenverhältnis z.B. 
    mangels Zustimmung des Kunden oder der 
    Lieferanten nicht möglich ist, wird das 
    Innenverhältnis zwischen Fortec und der 
    Pächterin so gestaltet, als ob der Eintritt 
    vollzogen wäre. Die Bestellungen werden dann 
    weiter von Fortec erfüllt. Fortec beauftragt 
    im Innenverhältnis die Pächterin unter. 
 
*§ 4 Rechnungsabgrenzungen* 
 
Soweit Fortec für die Zeit nach dem 1. April 2020 
sonstige Zahlungen im Zusammenhang mit dem operativen 
Geschäft wie z.B. Versicherungsbeiträge geleistet hat, 
sind diese auf Nachweis bis spätestens 30. September 
2020 Fortec zu erstatten. 
 
*§ 5 Kundenstamm* 
 
(1) Die bislang von Fortec betreuten Kunden in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

DJ DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: -3-

den in der Präambel genannten 
    Geschäftsbereichen wurden teilweise bereits 
    von der Pächterin mit betreut. Die Pächterin 
    verpflichtet sich, zukünftig alle bisherigen 
    Fortec-Kunden in diesem Segment mit zu 
    betreuen. 
(2) Der Wert des Kundenstammes (ohne verbundene 
    Unternehmen) verbleibt bei Fortec. Für die 
    Nutzung zahlt die Pächterin an Fortec eine 
    monatliche Pacht erstmals zum 5. April 2020 
    für April 2020. Die Pacht wird wie folgt 
    ermittelt: 
(3) Die Pacht ab 01. April 2020 berechnet sich 
    aus dem in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis 31. 
    Dezember 2019 erzielten Umsatz ohne 
    verbundene Unternehmen und ohne 
    Berücksichtigung von gewährten Skonti der 
    Fortec im Segment Datenvisualisierung. Dies 
    sind auf Basis vorläufiger fortgeschriebener 
    Zahlen voraussichtlich 6.960.000 Euro. Die 
    Pacht beträgt 4 % auf ein Sechstel dieser 
    Summe monatlich bis zum 30. September 2020 
    rund 46.400 Euro. Ab dem 1. Januar 2021 wird 
    die Pacht analog aus den Umsätzen aus der 
    Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 
    ermittelt. Basis für die Umsatzermittlung 
    ist die existierende Kunden- und 
    Produktmatrix der Fortec bei Pachtübergang 
    (Anlage 3). Für die Folgezeit gilt diese 
    Berechnungsmethode analog. 
 
*§ 6 Gewährleistungsansprüche* 
 
Gewährleistungsansprüche der Pächterin, gleich welcher 
Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber der 
Verpächterin werden hiermit ausdrücklich 
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für 
Ansprüche der Pächterin aus vorvertraglichen 
Pflichtverletzungen (culpa in contrahendo), positiver 
Forderungsverletzung oder der Verletzung vertraglicher, 
vorvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. 
Etwaige Rücktrittsrechte sind gleichfalls 
ausgeschlossen. 
 
*§ 7 Umsatzsteuer* 
 
Da es sich um konzerninterne Umsatzerlöse im Rahmen der 
umsatzsteuerlichen Organschaft handelt, fällt auf alle 
genannten Beträge keine Umsatzsteuer an. 
 
*§ 8 Fälligkeit und Abrechnung* 
 
Alle in diesem Vertrag genannten Kaufpreise und 
Verrechnungen mit Ausnahme der laufenden Pacht in § 5 
werden von Fortec bis zum 15. April 2020 ermittelt und 
der Pächterin zugestellt. Die Beträge sind zum 30. 
April 2020 zur Zahlung fällig. 
 
*§ 9 Salvatorische Klausel* 
 
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein 
oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so 
bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen 
hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung 
gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem 
von den Parteien Gewollten am nächsten kommt; das 
gleiche gilt im Falle einer Lücke. 
 
*§ 10 Schriftform* 
 
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages 
bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die 
vorliegende Schriftformklausel selbst. 
 
*§ 11 Anlagen* 
 
Anlage 1: Auflistung des Anlagevermögens 
Anlage 2: Liste der Dienstverhältnisse der Arbeitnehmer 
Anlage 3: Kunden- und Produktmatrix 
 
Germering, den ...... 
 
Verpächterin:             Pächterin: 
*Fortec Elektronik        *Distec GmbH Vertrieb 
Aktiengesellschaft*       von elektronischen 
                          Bauelementen* 
 
................. ................ 
(Sandra Maile)    (Bernhard Staller) 
 
................. 
(Jörg Traum) 
 
9. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss eines Betriebspachtvertrages mit 
   der Emtron electronic GmbH, 
   Lise-Meitner-Straße 3, 64560 Riedstadt 
   vom 19. Dezember 2019* 
 
   Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft hat 
   am 19. Dezember 2019 mit der Emtron 
   electronic GmbH, Lise-Meitner-Straße 3, 
   64560 Riedstadt einen Betriebspachtvertrag 
   über die Verpachtung des Geschäftsbereichs 
   Power Supply mit Wirkung ab dem 1. April 2020 
   abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung 
   der Emtron electronic GmbH hat dem 
   Betriebspachtvertrag bereits zugestimmt. Der 
   Betriebspachtvertrag wird nur mit Zustimmung 
   der Hauptversammlung der FORTEC Elektronik 
   Aktiengesellschaft und erst mit Eintragung 
   seines Bestehens in das Handelsregister 
   wirksam. 
 
   Der Vorstand wird den Vertrag in der 
   Hautversammlung mündlich erläutern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Dem Betriebspachtvertrag in der Fassung vom 
   19. Dezember 2019 zwischen der FORTEC 
   Elektronik Aktiengesellschaft und der Emtron 
   electronic GmbH wird zugestimmt. 
 
Der Betriebspachtvertrag zwischen der FORTEC Elektronik 
Aktiengesellschaft und der Emtron electronic GmbH hat 
folgenden Inhalt: 
 
Zwischen 
 
*FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft* 
*Augsburger Straße 2 b* 
*82110 Germering* 
 
 - nachstehend *'Fortec' *oder '*Verpächter*' 
 genannt - 
 
und 
 
*Emtron electronic GmbH* 
*Lise-Meitner-Straße 3* 
*64560 Riedstadt* 
 
 - nachstehend *'Emtron' *oder '*Pächterin*' 
 genannt - 
 
wird heute folgender 
 
*Pachtvertrag* 
 
geschlossen: 
 
*Präambel* 
 
Fortec wurde 1984 als Distributor gegründet. Im Laufe 
der Jahre hat Fortec zwischenzeitlich zwölf 
Tochterunternehmen erworben, deren Produkte sich mit 
den von Fortec vertriebenen Produkten teilweise 
überschneiden. Um die Firmenstruktur zu straffen und 
Doppelarbeiten in den verschiedenen Firmen zu 
vermeiden, hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates und vorbehaltlich der Zustimmung der 
Hauptversammlung am 6. Februar 2020 beschlossen, dass 
Fortec zukünftig nur noch als Holdinggesellschaft tätig 
ist. 
 
Die bislang von Fortec ebenfalls betriebenen aktiven 
Geschäfte sollen zukünftig von Tochtergesellschaften 
(mit einer Beteiligungsquote von 100 %) übernommen 
werden, die in diesem Bereich bereits tätig sind und 
teilweise auch schon dieselben Kunden wie Fortec 
betreuen. Daher sollen mit Wirkung ab 1. April 2020 
(Übertragungsstichtag) folgende Geschäftsbereiche 
der Fortec an die nachfolgenden genannten 
Tochtergesellschaften verpachtet werden: 
 
* Power Supply: an die Emtron electronic GmbH 
* Datenvisualisierung: an die Distec GmbH 
  Vertrieb von elektronischen Bauelementen 
 
Die Einzelheiten dieser Verpachtung an Emtron regeln 
die nachfolgenden Bestimmungen. 
 
*§ 1 Verkauf des Anlage- und Umlaufvermögens* 
 
(1) Das zu diesem Vertrag als Anlage 1 
    aufgelistete Anlagevermögen verkauft und 
    übereignet die Verpächterin an die Pächterin 
    mit Wirkung zum 1. April 2020, die dies 
    annimmt. 
 
    Der Kaufpreis hierfür beträgt auf Basis 
    vorläufiger Daten rund 30 TEUR und kann sich 
    durch Zu- und Abgänge noch ändern. 
(2) Das sich aufgrund der buchmäßigen 
    Inventur zum 31. März 2020 ergebende 
    Vorratsvermögen verkauft und übereignet 
    Fortec an die annehmende Pächterin. Der 
    Warenbestand wird wie folgt ermittelt: 
 
    Die Verpächterin druckt ihre Bestandsliste 
    zum 31. März 2020 aus. Die Bewertung der 
    Waren erfolgt analog zur Bewertung zur 
    Inventur zum 30. Juni 2019. Auf den so 
    ermittelten Wert wird ein pauschaler 
    Zuschlag für bisherige Beschaffungskosten in 
    Höhe von 5 % gerechnet. Die Ermittlung des 
    pauschalen Zuschlags ist betriebliche 
    Übung. 
 
*§ 2 Arbeitnehmer* 
 
(1) Die Dienstverhältnisse der in Anlage 2 
    aufgeführten Arbeitnehmer gehen mit Wirkung 
    vom 31. März 2020 gemäß § 613a BGB mit 
    allen Rechten und Pflichten auf die Pächterin 
    über. Die Pächterin steht der Verpächterin 
    dafür ein, dass die Verpächterin nicht für 
    Verpflichtungen aus den Arbeitsverhältnissen 
    in Anspruch genommen wird, soweit sie den 
    Zeitraum nach dem Übertragungsstichtag 
    betreffen. 
(2) Die Arbeitnehmer verfügen zum Stichtag über 
    Überstunden- und Urlaubsansprüche, die 
    zukünftig von der Pächterin zu erfüllen sind. 
    Fortec zahlt hierfür an die Pächterin einen 
    Ausgleichsbetrag. Dieser wird wie folgt 
    ermittelt: 
 
     Analog zur Berechnung der Rückstellungen im 
     Jahresabschluss 30. Juni 2019 
     Bruttostundenlohn bzw. anteiliger 
     Brutto-Monatslohn mit einem Zuschlag von 21 
     % für Sozialabgaben 
(3) Lohnsteuer und 
    Sozialversicherungsverpflichtungen bis 
    einschließlich März 2020 gehen zu Lasten 
    von Fortec. 
 
*§ 3 Nicht erfüllte Aufträge / Bestellungen* 
 
(1) Die Pächterin tritt zum 
    Übertragungsstichtag in alle dem 
    Geschäftsbereich zuzuordnenden 
    Kundenverträge und -Bestellungen von Fortec, 
    die gemäß Absatz 2 zum 
    Übergangsstichtag identifiziert werden, 
    ein. 
 
    Ferner tritt die Pächterin zum 
    Übertragungsstichtag in alle dem 
    Geschäftsbereich zuzuordnenden 
    Lieferantenverträge und -Bestellungen von 
    Fortec, die Fortec zum 
    Übergangsstichtag aufgegeben hat, die 
    aber noch nicht erfüllt sind, ein. 
 
    Die Pächterin verpflichtet sich, die sich 
    aus diesen Bestellungen und Verträgen 
    ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. 
    Fortec wird die Vertragspartner entsprechend 
    schriftlich nach Zustimmung der 
    Hauptversammlung am 6. Februar 2020 
    informieren. 
(2) Fortec stellt zum Übertragungsstichtag 
    eine Liste eingegangener Kunden-Bestellungen 
    (ohne Unternehmen mit denen ein 
    Beteiligungsverhältnis besteht) zur 
    Verfügung. Für die in diesem Zusammenhang 
    bezüglich der Kunden-Bestellungen 
    aufgewendeten Kosten bis zum 31. März 2020 
    zahlt die Pächterin an Fortec pauschal einen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

DJ DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: -4-

Betrag von 5 % der Bestellwerte in EUR. 
(3) Die Pächterin stellt Fortec ab dem 
    Übertragungsstichtag von allen 
    Verpflichtungen aus den in Absatz 1 
    genannten Verträgen und Bestellungen frei. 
    Soweit ein Eintritt in die Verträge / 
    Bestellungen im Außenverhältnis z.B. 
    mangels Zustimmung des Kunden oder der 
    Lieferanten nicht möglich ist, wird das 
    Innenverhältnis zwischen Fortec und der 
    Pächterin so gestaltet, als ob der Eintritt 
    vollzogen wäre. Die Bestellungen werden dann 
    weiter von Fortec erfüllt. Fortec beauftragt 
    im Innenverhältnis die Pächterin unter. 
 
*§ 4 Rechnungsabgrenzungen* 
 
Soweit Fortec für die Zeit nach dem 1. April 2020 
sonstige Zahlungen im Zusammenhang mit dem operativen 
Geschäft wie z.B. Versicherungsbeiträge geleistet hat, 
sind diese auf Nachweis bis spätestens 30. September 
2020 Fortec zu erstatten. 
 
*§ 5 Kundenstamm* 
 
(1) Die bislang von Fortec betreuten Kunden in 
    den in der Präambel genannten 
    Geschäftsbereichen wurden teilweise bereits 
    von der Pächterin mit betreut. Die Pächterin 
    verpflichtet sich, zukünftig alle bisherigen 
    Fortec-Kunden in diesem Segment mit zu 
    betreuen. 
(2) Der Wert des Kundenstammes (ohne verbundene 
    Unternehmen) verbleibt bei Fortec. Für die 
    Nutzung zahlt die Pächterin an Fortec eine 
    monatliche Pacht erstmals zum 5. April 2020 
    für April 2020. Die Pacht wird wie folgt 
    ermittelt: 
(3) Die Pacht ab 1. April 2020 berechnet sich 
    aus dem in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis 31. 
    Dezember 2019 erzielten Umsatz ohne 
    verbundene Unternehmen und ohne 
    Berücksichtigung von gewährten Skonti der 
    Fortec im Segment Power Supplies. Dies sind 
    auf Basis vorläufiger fortgeschriebener 
    Zahlen voraussichtlich 2.162.000 Euro. Die 
    Pacht beträgt 4 % auf ein Sechstel dieser 
    Summe monatlich bis zum 30. September 2020 
    rund 14.400 Euro. Ab dem 1. Januar 2021 wird 
    die Pacht analog aus den Umsätzen aus der 
    Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 
    ermittelt. Basis für die Umsatzermittlung 
    ist die existierende Kunden- und 
    Produktmatrix der Fortec bei Pachtübergang 
    (Anlage 3). Für die Folgezeit gilt diese 
    Berechnungsmethode analog. 
 
*§ 6* 
*Gewährleistungsansprüche* 
 
Gewährleistungsansprüche der Pächterin, gleich welcher 
Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber der 
Verpächterin werden hiermit ausdrücklich 
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für 
Ansprüche der Pächterin aus vorvertraglichen 
Pflichtverletzungen (culpa in contrahendo), positiver 
Forderungsverletzung oder der Verletzung vertraglicher, 
vorvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. 
Etwaige Rücktrittsrechte sind gleichfalls 
ausgeschlossen. 
 
*§ 7* 
*Umsatzsteuer* 
 
Da es sich um konzerninterne Umsatzerlöse im Rahmen der 
umsatzsteuerlichen Organschaft handelt, fällt auf alle 
genannten Beträge keine Umsatzsteuer an. 
 
*§ 8* 
*Fälligkeit und Abrechnung* 
 
Alle in diesem Vertrag genannten Kaufpreise und 
Verrechnungen mit Ausnahme der laufenden Pacht in § 5 
werden von Fortec bis zum 15. April 2020 ermittelt und 
der Pächterin zugestellt. Die Beträge sind zum 30. 
April 2020 zur Zahlung fällig. 
 
*§ 9* 
*Salvatorische Klausel* 
 
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein 
oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so 
bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen 
hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung 
gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem 
von den Parteien Gewollten am nächsten kommt; das 
gleiche gilt im Falle einer Lücke. 
 
*§ 10* 
*Schriftform* 
 
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages 
bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die 
vorliegende Schriftformklausel selbst. 
 
*§ 11* 
*Anlagen* 
 
Anlage 1: Auflistung des Anlagevermögens 
Anlage 2: Liste der Dienstverhältnisse der Arbeitnehmer 
Anlage 3: Kunden- und Produktmatrix 
 
Germering, den ...... 
 
Verpächterin:             Pächterin: 
*Fortec Elektronik        *Emtron electronic 
Aktiengesellschaft*       GmbH* 
 
.................  ................ 
(Sandra Maile)     (Jörg Traum) 
 
................. 
(Bernhard Staller) 
 
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform 
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut nachweisen. Der 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, also den 16. Januar 2020 (0.00 Uhr 
MEZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis 
müssen der Gesellschaft unter der Adresse: 
 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: + 49 (0) 89 21027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
bis spätestens zum Ablauf des 30. Januar 2020 (24.00 
Uhr MEZ) zugehen. 
 
Stimmrechtsvertretung 
 
Die Aktionäre sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch 
einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch 
eine Vereinigung von Aktionären ausüben zu lassen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (§ 126b 
BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der 
Gesellschaft unter der Adresse übermittelt werden: 
 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: + 49 (0) 89 21027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters der 
Gesellschaft 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der 
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch im 
Fall einer Stimmrechtsvertretung durch den 
Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung 
und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt 'Teilnahme 
an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts' 
erforderlich. Soweit der Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt wird, müssen diesem zur Abstimmung über 
die einzelnen Gegenstände der Tagesordnung Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
entsprechende Weisung darf der Stimmrechtsvertreter das 
Stimmrecht nicht ausüben und wird sich der Abstimmung 
enthalten. 
 
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein 
Formular zur Erteilung der Vollmacht und von Weisungen 
zu den Punkten der Tagesordnung. Für die 
Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher 
Weisungen kann - abgesehen von der Vollmachterteilung 
während der Hauptversammlung durch Verwendung des 
Formulars, das dem in der Hauptversammlung 
ausgehändigten Stimmkartenbogen beigefügt bzw. in der 
Hauptversammlung erhältlich ist - beispielsweise das 
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das auf 
der Internetseite 
 
www.fortecag.de - Investor Relations - Aktie - 
Hauptversammlung 
 
zur Verfügung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular 
verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen - 
sofern die Vollmachten nicht während der 
Hauptversammlung erteilt werden - die Vollmachten nebst 
Weisungen spätestens bis Dienstag, den 4. Februar 2020, 
24:00 Uhr MEZ, per Post, Fax oder E-Mail an die 
folgende Adresse übermitteln: 
 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: + 49 (0) 89 21027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an den 
Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu 
den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den 
Fristen entsprechend. Möchte ein Aktionär trotz bereits 
erfolgter Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an 
der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter 
teilnehmen und Rechte aus den betreffenden Aktien 
ausüben, so ist dies bei eigenem Erscheinen in der 
Hauptversammlung unter vorherigem oder gleichzeitigen 
Widerruf der Vollmacht möglich. Im Falle einer 
persönlichen Anmeldung durch den Aktionär oder seinen 
Vertreter an der Einlasskontrolle wird der 
Stimmrechtsvertreter von einer ihm erteilten Vollmacht 
auch ohne formgerechten Widerruf seiner Vollmacht dann 
keinen Gebrauch mehr machen. 
 
Aktien und Stimmrechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.250.436 
Euro und ist eingeteilt in 3.250.436 Stückaktien. Die 
Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, also die 
Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt der 
Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr 
gemäß § 71d AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, 
beträgt zu diesem Zeitpunkt 3.250.436 Aktien. 
 
Rechte der Aktionäre a) Antrag auf Ergänzung der 
Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

DJ DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: -5-

Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der FORTEC 
Elektronik Aktiengesellschaft zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung 
zugehen. Der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 6. Januar 
2020, 24.00 Uhr MEZ. Für die Übermittlung von 
Tagesordnungsergänzungspunkten ist folgende Adresse 
maßgeblich: 
 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
Hauptversammlungsstelle 
Augsburger Str. 2b 
82110 Germering b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter www.fortecag.de - Investor Relations - 
Aktie - Hauptversammlung zugänglich machen, wenn der 
Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der 
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag 
von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt 
der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag 
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei 
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
somit der 22. Januar 2020, 24.00 Uhr MEZ. Diese 
Regelungen gelten sinngemäß auch für 
Wahlvorschläge. 
 
Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. 
Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären 
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch 
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die 
Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Name, ausgeübter Beruf 
und Wohnort) und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG (Mitgliedschaft 
in anderen Aufsichtsräten) enthalten. Für die 
Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen 
ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
Hauptversammlungsstelle 
Augsburger Str. 2b 
82110 Germering 
Telefax: +49 (0)89 894363 131 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen 
Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des 
Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) bzw. zur Wahl 
des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 7) auch ohne 
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 
Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der 
Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
d) Veröffentlichungen und Unterlagen zur 
Hauptversammlung 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung ist fristgerecht 
im Bundesanzeiger bekanntgemacht und zusätzlich solchen 
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet worden, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Informationen in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
können sämtliche Unterlagen im Internet unter 
 
www.fortecag.de - Investor Relations - Aktie - 
Hauptversammlung 
 
eingesehen werden und liegen diese in den 
Geschäftsräumen der FORTEC Elektronik AG, Augsburger 
Str. 2b, 82110 Germering, zur Einsichtnahme durch die 
Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus. In 
gleicher Weise liegen zu den angegebenen Zeiten und mit 
der gleichen Möglichkeit der Einsichtnahme und des 
Bezugs zu Tagesordnungspunkten 8 und 9 noch folgende 
Unterlagen aus: 
 
- der Betriebspachtvertrag vom 19. Dezember 2019 
zwischen der FORTEC Elektronik AG und der Distec GmbH 
Vertrieb von elektronischen Bauelementen sowie der 
Betriebspachtvertrag vom 19. Dezember 2019 zwischen der 
FORTEC Elektronic AG und der Emtron electronic GmbH, 
 
- die Jahresabschlüsse der FORTEC Elektronik AG und die 
Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2015/16, 
2016/17 und 2017/18 sowie die Lageberichte für diese 
Geschäftsjahre, 
 
- die Jahresabschlüsse der Distec GmbH Vertrieb von 
elektronischen Bauelementen sowie der Emtron electronic 
GmbH für die Geschäftsjahre 2015/16, 2016/17 und 
2017/18 sowie 
 
- die nach § 293a AktG erstatteten gemeinsamen Berichte 
des Vorstands der FORTEC Elektronik AG und der 
Geschäftsführungen der Distec GmbH Vertrieb von 
elektronischen Bauelementen sowie der Emtron electronic 
GmbH 
 
- die nach § 293e AktG erstatteten gemeinsamen Berichte 
des Vertragsprüfers 
 
Information für Aktionäre und Aktionärsvertreter zum 
Datenschutz 
 
Die FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft verarbeitet 
als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene 
Daten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die 
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung 
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen sowie sonstigen aktienrechtlichen 
Erfordernissen nachzukommen, denen der Verantwortliche 
unterliegt (z.B. Publikations- und 
Offenlegungspflichten). Personenbezogene Daten liegen 
nur dann vor, soweit es sich jeweils um natürliche 
Personen handelt. Die in Deutschland geltenden 
anwendbaren Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. 
 
Der Verantwortliche ist unter folgenden 
Kontaktmöglichkeiten erreichbar: 
 
Maximilian Hartung 
eDSB - Datenschutzbeauftragter 
SECUWING GmbH & Co. KG 
Frauentorstraße 9 
86152 Augsburg 
Telefon: +49 (0) 821 90786458 
E-Mail: epost(at)datenschutz-agentur.de 
 
Verarbeitet werden folgende personenbezogene Daten des 
jeweiligen Aktionärs bzw. von Personen, die von einem 
Aktionär ermächtigt sind, im eigenen Namen das 
Stimmrecht für Aktien auszuüben: Name und Vorname, 
Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse (soweit mitgeteilt bzw. 
bekannt), Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der 
Aktien (Eigenbesitz, Fremdbesitz oder Vollmachtbesitz) 
und Nummer der Eintrittskarte. 
 
Ist ein Aktionärsvertreter vorhanden, werden von diesem 
folgende personenbezogenen Daten verarbeitet: Name und 
Vorname sowie Anschrift. 
 
Soweit uns diese personenbezogenen Daten nicht von den 
Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst im Rahmen 
der Anmeldung zur Hauptversammlung, der Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder aber der Stellung eines 
Ergänzungsverlangens nach § 122 AktG oder der 
Übersendung eines Gegenantrags oder Wahlvorschlags 
nach §§ 126, 127 AktG übermittelt werden, übermittelt 
die Depotbank des betreffenden Aktionärs die 
personenbezogenen Daten an uns. 
 
Werden Gegenanträge oder Wahlvorschläge nach §§ 126, 
127 AktG gestellt, werden diese einschließlich des 
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
Gesellschaft und damit öffentlich zugänglich gemacht. 
 
In der Hauptversammlung ist gem. § 129 AktG das 
Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen 
Teilnehmern zugänglich zu machen. Das 
Teilnehmerverzeichnis enthält nach Maßgabe von § 
129 AktG die dort genannten personenbezogenen Daten der 
Teilnehmer der Hauptversammlung bzw. des vertretenen 
Aktionärs, u.a. Namen und Wohnort sowie die Zahl der 
von jedem Anwesenden vertretenen Aktien unter Angabe 
ihrer Gattung und der Besitzart der Aktien. Jedem 
Aktionär ist zudem auf Verlangen bis zu zwei Jahre nach 
der Hauptversammlung Einsicht in das 
Teilnehmerverzeichnis zu gewähren. 
 
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der 
gesetzlichen Pflichten gespeichert und nach Ablauf der 
sich daraus ergebenden Aufbewahrungspflichten gelöscht. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Wahrnehmung der Rechte als Aktionär zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
Art. 6 (1) c) DS-GVO. 
 
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke 
der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, 
erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und 
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung 
der Gesellschaft als Verantwortlichem. 
 
Betroffene Personen haben bei Bestehen der 
entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht 
auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 15 
DS-GVO), Einschränkung (Art. 18 DS-GVO), Widerspruch 
(Art. 21 DS-GVO), Übertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) 
und Löschung (Art. 17 DS-GVO) bezüglich ihrer 
personenbezogenen Daten. Diese Rechte können betroffene 
Personen gegenüber der FORTEC Elektronik 
Aktiengesellschaft unentgeltlich über die folgenden 
Kontaktdaten geltend machen: 
 
Maximilian Hartung 
eDSB - Datenschutzbeauftragter 
SECUWING GmbH & Co. KG 
Frauentorstraße 9 
86152 Augsburg 
Telefon: +49 (0) 821 90786458 
E-Mail: epost(at)datenschutz-agentur.de 
 
Zudem steht Aktionären und Aktionärsvertretern ein 
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden 
nach Art. 77 DS-GVO zu. Aktionäre und 
Aktionärsvertreter erreichen unseren 
Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor 
angegebenen Kontaktdaten. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

Germering, im Dezember 2019 
 
*FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-12-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
             Augsburger Str. 2b 
             82110 Germering 
             Deutschland 
E-Mail:      sandra.maile@fortecag.de 
Internet:    http://www.fortecag.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
943481 2019-12-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 24, 2019 06:05 ET (11:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.