München (ots) - 25 Kassen haben GKV-Beitrag zum Jahreswechsel erhöht - nur zwei Beitragssenkungen / Gesetzlich Versicherte verschenken mindestens 4,5 Mrd. Euro an Zusatzbeiträgen pro Jahr / Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze belastet Gutverdiener im Schnitt mit 141 Euro p. a.
Zum 1. Januar 2020 haben 25 der gut 100 gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland ihre Zusatzbeiträge erhöht. Obwohl Erhöhungen bei großen Kassen ausgeblieben sind, sind insgesamt etwa 2,4 Mio. Versicherte betroffen. 1) Dem stehen Beitragssenkungen bei nur zwei GKV gegenüber, von denen etwa 0,9 Mio. Versicherte profitieren.
Eine Übersicht der Beitragsanpassungen finden Sie hier: http://bit.ly/2GKV-2020
"Durch das Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Vorjahr werden spätestens 2021 weitere Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen müssen", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer gesetzliche Krankenversicherung bei CHECK24. "Verbraucher sollten schon jetzt aktiv werden und Leistungen und Beiträge ihrer Krankenkasse unter die Lupe nehmen."
Gesetzlich Versicherte verschenkten 2019 rund 4,5 Mrd. Euro an Beiträgen
Im Schnitt haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr 0,99 Prozent Zusatzbeitrag verlangt. Wären alle gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit 0,39 Prozent Zusatzbeitrag gewechselt, hätten sie 4,5 Mrd. Euro gespart. 2)
"Das gesamte Sparpotenzial durch einen Kassenwechsel ist schon jetzt enorm", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf. "2019 haben die GKV-Mitglieder in Deutschland knapp 4,5 Mrd. Euro an Beiträgen verschenkt. Alleine durch die aktuellen Beitragsanpassungen kommen 2020 weitere 100 Mio. Euro Sparpotenzial dazu."
Gestiegene Beitragsbemessungsgrenze belastet Gutverdiener mit durchschnittlich 141 Euro p. a.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2020 von 54.450 Euro auf 56.250 Euro gestiegen. 3) Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent kommen auf Mitglieder der Krankenkassen, die den vollen Beitrag bis zur Bemessungsgrenze zahlen, zusätzliche Kosten von 282,60 Euro pro Jahr zu. Die eine Hälfte davon müssen sie selbst tragen, die andere Hälfte der Arbeitgeber.
Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung spart 2020 bis zu 509 Euro pro Jahr
Je nach Bundesland wählen Verbraucher aus mindestens 41 öffentlich zugänglichen Krankenkassen. 2020 profitieren Versicherte in Bayern, Hessen und Niedersachsen am stärksten vom Wettbewerb. Dort verlangt die günstigste Kasse nur 0,39 Prozent Zusatzbeitrag, die teuerste 2,2 Prozent. So spart ein gesetzlich Versicherter mit einem Jahreseinkommen von 56.250 Euro bei einem Krankenkassenwechsel bis zu 509 Euro im Jahr. 4)
Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto
Bei sämtlichen Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexperten im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail oder Telefon. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kunden ihre Versicherungsverträge - unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
1) inklusive geschlossene Betriebskrankenkassen; öffentlich
zugänglich: 18 Kassen mit rund 2,2 Mio. Versicherten
2) eigene Berechnungen auf Basis von Daten des
Bundesversicherungsamtes und der gesetzlichen Krankenkassen.
Weitere Infos unter http://ots.de/JoDKBi
Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/73164/4482512
Zum 1. Januar 2020 haben 25 der gut 100 gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland ihre Zusatzbeiträge erhöht. Obwohl Erhöhungen bei großen Kassen ausgeblieben sind, sind insgesamt etwa 2,4 Mio. Versicherte betroffen. 1) Dem stehen Beitragssenkungen bei nur zwei GKV gegenüber, von denen etwa 0,9 Mio. Versicherte profitieren.
Eine Übersicht der Beitragsanpassungen finden Sie hier: http://bit.ly/2GKV-2020
"Durch das Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Vorjahr werden spätestens 2021 weitere Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen müssen", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer gesetzliche Krankenversicherung bei CHECK24. "Verbraucher sollten schon jetzt aktiv werden und Leistungen und Beiträge ihrer Krankenkasse unter die Lupe nehmen."
Gesetzlich Versicherte verschenkten 2019 rund 4,5 Mrd. Euro an Beiträgen
Im Schnitt haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr 0,99 Prozent Zusatzbeitrag verlangt. Wären alle gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit 0,39 Prozent Zusatzbeitrag gewechselt, hätten sie 4,5 Mrd. Euro gespart. 2)
"Das gesamte Sparpotenzial durch einen Kassenwechsel ist schon jetzt enorm", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf. "2019 haben die GKV-Mitglieder in Deutschland knapp 4,5 Mrd. Euro an Beiträgen verschenkt. Alleine durch die aktuellen Beitragsanpassungen kommen 2020 weitere 100 Mio. Euro Sparpotenzial dazu."
Gestiegene Beitragsbemessungsgrenze belastet Gutverdiener mit durchschnittlich 141 Euro p. a.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2020 von 54.450 Euro auf 56.250 Euro gestiegen. 3) Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent kommen auf Mitglieder der Krankenkassen, die den vollen Beitrag bis zur Bemessungsgrenze zahlen, zusätzliche Kosten von 282,60 Euro pro Jahr zu. Die eine Hälfte davon müssen sie selbst tragen, die andere Hälfte der Arbeitgeber.
Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung spart 2020 bis zu 509 Euro pro Jahr
Je nach Bundesland wählen Verbraucher aus mindestens 41 öffentlich zugänglichen Krankenkassen. 2020 profitieren Versicherte in Bayern, Hessen und Niedersachsen am stärksten vom Wettbewerb. Dort verlangt die günstigste Kasse nur 0,39 Prozent Zusatzbeitrag, die teuerste 2,2 Prozent. So spart ein gesetzlich Versicherter mit einem Jahreseinkommen von 56.250 Euro bei einem Krankenkassenwechsel bis zu 509 Euro im Jahr. 4)
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1) inklusive geschlossene Betriebskrankenkassen; öffentlich
zugänglich: 18 Kassen mit rund 2,2 Mio. Versicherten
2) eigene Berechnungen auf Basis von Daten des
Bundesversicherungsamtes und der gesetzlichen Krankenkassen.
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