Gekonnt gemacht, weil mit dem 1. Januar alle Termine rein rechtlicher Art erfüllt sind und VW nun am längeren Hebel sitzt. Der Preis für einen Vergleich liegt im einstelligen Milliardenbereich. Insider handeln Beträge zwischen 3 und 4 Mrd. €. Für die Kläger fatal: Wer dem Vergleich nicht zustimmt, muss selbst klagen. In diesem Falle ist das sogenannte Nutzungsentgelt schon jetzt rein rechnerisch höher als der denkbare Schadensersatz.
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