DGAP-News: METRO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.02.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-01-03 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. METRO AG Düsseldorf WKN Stammaktie BFB001 WKN Vorzugsaktie BFB002 ISIN Stammaktie DE000BFB0019 ISIN Vorzugsaktie DE000BFB0027 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG ein, die am *Freitag, 14. Februar 2020,* um 10.00 Uhr MEZ im Congress Center Düsseldorf, CCD Stadthalle, Rotterdamer Straße 141 (Rheinufer), 40474 Düsseldorf, stattfindet. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage der Abschlussunterlagen* Der Vorstand macht der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) für das Geschäftsjahr 2018/19 * den festgestellten Jahresabschluss der METRO AG, * den gebilligten Konzernabschluss für den METRO Konzern, * den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für die METRO AG und den METRO Konzern, * den Bericht des Aufsichtsrats und * den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.metroag.de/hauptversammlung zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und vom Vorsitzenden des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist daher nicht erforderlich. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/19 von insgesamt 265.601.565,89 Euro wie folgt zu verwenden: a) Verteilung an die Aktionäre: (i) Ausschüttung einer Dividende je Stammaktie in Höhe von 0,70 Euro; bei 360.121.736 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind das 252.085.215,20 Euro. (ii) Ausschüttung einer Dividende je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in Höhe von 0,70 Euro; bei 2.975.517 Stück dividendenberechtigten Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind das 2.082.861,90 Euro. b) Gewinnvortrag: 11.433.488,79 Euro Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf der Anzahl der am Tag der Einberufung für das Geschäftsjahr 2018/19 dividendenberechtigten Stamm- und Vorzugsaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stammaktien und/oder Vorzugsaktien bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert eine Dividende je Stammaktie in Höhe von 0,70 Euro und eine Dividende je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in Höhe von 0,70 Euro für das Geschäftsjahr 2018/19 vorsehen wird. Es wird vorgeschlagen werden, den nicht auf dividendenberechtigte Stammaktien und/oder Vorzugsaktien entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 19. Februar 2020, zur Auszahlung fällig. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu wählen: * zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 und * zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten (Halbjahresfinanzberichten und Quartalsfinanzberichten) für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie für das Geschäftsjahr 2020/21, wenn und soweit eine prüferische Durchsicht vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erfolgt. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Herr Dr. Florian Funck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 7. Dezember 2019 niedergelegt. Der Vorstand hat beim Amtsgericht Düsseldorf die gerichtliche Bestellung von Herrn Marco Arcelli als Nachfolger von Herrn Dr. Florian Funck beantragt, befristet bis zur Beendigung dieser Hauptversammlung. Daher soll Herr Marco Arcelli nunmehr durch die Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Amtszeiten von Frau Gwyn Burr, Herrn Prof. Dr. Edgar Ernst und Frau Dr. Liliana Solomon als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner enden jeweils mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Frau Gwyn Burr, Herr Prof. Dr. Edgar Ernst und Frau Dr. Liliana Solomon sollen der Hauptversammlung zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes und § 7 Abs. 1 der Satzung der METRO AG aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Der Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den zehn Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer sein. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt neun Frauen an, davon vier als Vertreterinnen der Anteilseigner. Der Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne von § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG ist damit von der Seite der Anteilseigner erfüllt und wäre auch nach der Wahl bzw. Wiederwahl von mindestens einer Frau erfüllt. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen jeweils auf Empfehlungen seines Nominierungsausschusses. Sie stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, seinem Diversitätskonzept und den Zielen, die er sich für seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, *Herrn Marco Arcelli*, Rom, Italien, Leiter Unternehmensentwicklung der Energetický a prumyslový holding, a.s. (EPH), Prag, Tschechien, als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Mitgliedschaften von Herrn Marco Arcelli in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Keine Mitgliedschaften von Herrn Marco Arcelli in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Keine b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, *Frau Gwyn Burr*, IIkley, West Yorkshire, Vereinigtes Königreich, Mitglied des Board of Directors der Hammerson plc, London, Vereinigtes Königreich, als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat wiederzuwählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung
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