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DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.02.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: METRO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.02.2020 in Düsseldorf mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
METRO AG Düsseldorf WKN Stammaktie BFB001 
WKN Vorzugsaktie BFB002 
ISIN Stammaktie DE000BFB0019 
ISIN Vorzugsaktie DE000BFB0027 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG ein, die am *Freitag, 14. Februar 
2020,* um 10.00 Uhr MEZ 
im Congress Center Düsseldorf, CCD Stadthalle, 
Rotterdamer Straße 141 (Rheinufer), 40474 Düsseldorf, stattfindet. 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage der Abschlussunterlagen* 
 
   Der Vorstand macht der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes (AktG) für das Geschäftsjahr 2018/19 
 
   * den festgestellten Jahresabschluss der 
     METRO AG, 
   * den gebilligten Konzernabschluss für den 
     METRO Konzern, 
   * den zusammengefassten Lage- und 
     Konzernlagebericht für die METRO AG und 
     den METRO Konzern, 
   * den Bericht des Aufsichtsrats und 
   * den Vorschlag des Vorstands für die 
     Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zugänglich. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.metroag.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und vom 
   Vorsitzenden des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats, erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist daher nicht erforderlich. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2018/19 von insgesamt 265.601.565,89 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Verteilung an die Aktionäre:  (i)  Ausschüttung einer Dividende je 
                                         Stammaktie in Höhe von 0,70 Euro; 
                                         bei 360.121.736 Stück 
                                         dividendenberechtigten Stammaktien 
                                         sind das 252.085.215,20 Euro. 
                                    (ii) Ausschüttung einer Dividende je 
                                         Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in 
                                         Höhe von 0,70 Euro; bei 2.975.517 
                                         Stück dividendenberechtigten 
                                         Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind 
                                         das 2.082.861,90 Euro. 
   b) Gewinnvortrag:                 11.433.488,79 Euro 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf der Anzahl der am Tag der 
   Einberufung für das Geschäftsjahr 2018/19 dividendenberechtigten Stamm- und 
   Vorzugsaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stammaktien 
   und/oder Vorzugsaktien bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, werden 
   Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen entsprechend 
   angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert eine 
   Dividende je Stammaktie in Höhe von 0,70 Euro und eine Dividende je 
   Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in Höhe von 0,70 Euro für das Geschäftsjahr 
   2018/19 vorsehen wird. Es wird vorgeschlagen werden, den nicht auf 
   dividendenberechtigte Stammaktien und/oder Vorzugsaktien entfallenden Betrag 
   des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, mithin am 19. Februar 2020, zur Auszahlung fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu wählen: 
 
   * zum Abschlussprüfer und 
     Konzernabschlussprüfer für das 
     Geschäftsjahr 2019/20 und 
   * zum Abschlussprüfer für die prüferische 
     Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
     (Halbjahresfinanzberichten und 
     Quartalsfinanzberichten) für das 
     Geschäftsjahr 2019/20 sowie für das 
     Geschäftsjahr 2020/21, wenn und soweit 
     eine prüferische Durchsicht vor der 
     nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
     erfolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung 
   frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Dr. Florian Funck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit 
   Wirkung zum Ablauf des 7. Dezember 2019 niedergelegt. Der Vorstand hat beim 
   Amtsgericht Düsseldorf die gerichtliche Bestellung von Herrn Marco Arcelli 
   als Nachfolger von Herrn Dr. Florian Funck beantragt, befristet bis zur 
   Beendigung dieser Hauptversammlung. Daher soll Herr Marco Arcelli nunmehr 
   durch die Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in 
   den Aufsichtsrat gewählt werden. 
 
   Die Amtszeiten von Frau Gwyn Burr, Herrn Prof. Dr. Edgar Ernst und Frau Dr. 
   Liliana Solomon als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner enden jeweils 
   mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Frau Gwyn Burr, Herr Prof. Dr. Edgar 
   Ernst und Frau Dr. Liliana Solomon sollen der Hauptversammlung zur 
   Wiederwahl vorgeschlagen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 
   Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 des 
   Mitbestimmungsgesetzes und § 7 Abs. 1 der Satzung der METRO AG aus zehn von 
   der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens sechs) und zu 
   mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Der 
   Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der 
   Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den zehn Anteilseignervertretern im 
   Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer 
   sein. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem 
   Aufsichtsrat insgesamt neun Frauen an, davon vier als Vertreterinnen der 
   Anteilseigner. Der Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne von § 96 
   Abs. 2 Satz 3 AktG ist damit von der Seite der Anteilseigner erfüllt und 
   wäre auch nach der Wahl bzw. Wiederwahl von mindestens einer Frau erfüllt. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen jeweils auf Empfehlungen seines 
   Nominierungsausschusses. Sie stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des 
   Aufsichtsrats, seinem Diversitätskonzept und den Zielen, die er sich für 
   seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den Anforderungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       *Herrn Marco Arcelli*, 
       Rom, Italien, 
       Leiter Unternehmensentwicklung der 
       Energetický a prumyslový holding, a.s. 
       (EPH), Prag, Tschechien, 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung 
      dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung 
      der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr 
      nach Beginn der Amtszeit beschließt. 
      Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Marco Arcelli in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * Keine 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Marco Arcelli in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Keine 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       *Frau Gwyn Burr*, 
       IIkley, West Yorkshire, Vereinigtes 
       Königreich, 
       Mitglied des Board of Directors der 
       Hammerson plc, London, Vereinigtes 
       Königreich, 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat wiederzuwählen. 
 
      Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung 

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