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DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung -5-

DJ DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.02.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: METRO AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.02.2020 in Düsseldorf mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
METRO AG Düsseldorf WKN Stammaktie BFB001 
WKN Vorzugsaktie BFB002 
ISIN Stammaktie DE000BFB0019 
ISIN Vorzugsaktie DE000BFB0027 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zur ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG ein, die am *Freitag, 14. Februar 
2020,* um 10.00 Uhr MEZ 
im Congress Center Düsseldorf, CCD Stadthalle, 
Rotterdamer Straße 141 (Rheinufer), 40474 Düsseldorf, stattfindet. 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage der Abschlussunterlagen* 
 
   Der Vorstand macht der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes (AktG) für das Geschäftsjahr 2018/19 
 
   * den festgestellten Jahresabschluss der 
     METRO AG, 
   * den gebilligten Konzernabschluss für den 
     METRO Konzern, 
   * den zusammengefassten Lage- und 
     Konzernlagebericht für die METRO AG und 
     den METRO Konzern, 
   * den Bericht des Aufsichtsrats und 
   * den Vorschlag des Vorstands für die 
     Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zugänglich. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.metroag.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und vom 
   Vorsitzenden des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats, erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist daher nicht erforderlich. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2018/19 von insgesamt 265.601.565,89 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Verteilung an die Aktionäre:  (i)  Ausschüttung einer Dividende je 
                                         Stammaktie in Höhe von 0,70 Euro; 
                                         bei 360.121.736 Stück 
                                         dividendenberechtigten Stammaktien 
                                         sind das 252.085.215,20 Euro. 
                                    (ii) Ausschüttung einer Dividende je 
                                         Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in 
                                         Höhe von 0,70 Euro; bei 2.975.517 
                                         Stück dividendenberechtigten 
                                         Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind 
                                         das 2.082.861,90 Euro. 
   b) Gewinnvortrag:                 11.433.488,79 Euro 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf der Anzahl der am Tag der 
   Einberufung für das Geschäftsjahr 2018/19 dividendenberechtigten Stamm- und 
   Vorzugsaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stammaktien 
   und/oder Vorzugsaktien bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, werden 
   Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen entsprechend 
   angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert eine 
   Dividende je Stammaktie in Höhe von 0,70 Euro und eine Dividende je 
   Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in Höhe von 0,70 Euro für das Geschäftsjahr 
   2018/19 vorsehen wird. Es wird vorgeschlagen werden, den nicht auf 
   dividendenberechtigte Stammaktien und/oder Vorzugsaktien entfallenden Betrag 
   des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, mithin am 19. Februar 2020, zur Auszahlung fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu wählen: 
 
   * zum Abschlussprüfer und 
     Konzernabschlussprüfer für das 
     Geschäftsjahr 2019/20 und 
   * zum Abschlussprüfer für die prüferische 
     Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
     (Halbjahresfinanzberichten und 
     Quartalsfinanzberichten) für das 
     Geschäftsjahr 2019/20 sowie für das 
     Geschäftsjahr 2020/21, wenn und soweit 
     eine prüferische Durchsicht vor der 
     nächsten ordentlichen Hauptversammlung 
     erfolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung 
   frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Dr. Florian Funck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit 
   Wirkung zum Ablauf des 7. Dezember 2019 niedergelegt. Der Vorstand hat beim 
   Amtsgericht Düsseldorf die gerichtliche Bestellung von Herrn Marco Arcelli 
   als Nachfolger von Herrn Dr. Florian Funck beantragt, befristet bis zur 
   Beendigung dieser Hauptversammlung. Daher soll Herr Marco Arcelli nunmehr 
   durch die Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in 
   den Aufsichtsrat gewählt werden. 
 
   Die Amtszeiten von Frau Gwyn Burr, Herrn Prof. Dr. Edgar Ernst und Frau Dr. 
   Liliana Solomon als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner enden jeweils 
   mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Frau Gwyn Burr, Herr Prof. Dr. Edgar 
   Ernst und Frau Dr. Liliana Solomon sollen der Hauptversammlung zur 
   Wiederwahl vorgeschlagen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 
   Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 des 
   Mitbestimmungsgesetzes und § 7 Abs. 1 der Satzung der METRO AG aus zehn von 
   der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   und zu mindestens 30 Prozent aus Frauen (also mindestens sechs) und zu 
   mindestens 30 Prozent aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Der 
   Gesamterfüllung wurde gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Der 
   Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den zehn Anteilseignervertretern im 
   Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei Frauen und mindestens drei Männer 
   sein. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem 
   Aufsichtsrat insgesamt neun Frauen an, davon vier als Vertreterinnen der 
   Anteilseigner. Der Mindestanteil der Getrennterfüllung im Sinne von § 96 
   Abs. 2 Satz 3 AktG ist damit von der Seite der Anteilseigner erfüllt und 
   wäre auch nach der Wahl bzw. Wiederwahl von mindestens einer Frau erfüllt. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen jeweils auf Empfehlungen seines 
   Nominierungsausschusses. Sie stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des 
   Aufsichtsrats, seinem Diversitätskonzept und den Zielen, die er sich für 
   seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den Anforderungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       *Herrn Marco Arcelli*, 
       Rom, Italien, 
       Leiter Unternehmensentwicklung der 
       Energetický a prumyslový holding, a.s. 
       (EPH), Prag, Tschechien, 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat zu wählen. 
 
      Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung 
      dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung 
      der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr 
      nach Beginn der Amtszeit beschließt. 
      Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Marco Arcelli in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * Keine 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Marco Arcelli in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Keine 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       *Frau Gwyn Burr*, 
       IIkley, West Yorkshire, Vereinigtes 
       Königreich, 
       Mitglied des Board of Directors der 
       Hammerson plc, London, Vereinigtes 
       Königreich, 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat wiederzuwählen. 
 
      Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung 

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January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung 
      der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr 
      nach Beginn der Amtszeit beschließt. 
      Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Frau Gwyn Burr in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * Keine 
 
      Mitgliedschaften von Frau Gwyn Burr in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Hammerson plc, London, Vereinigtes 
        Königreich - Board of Directors 
      * Ingleby Farms and Forests ApS, Køge, 
        Dänemark - Board of Directors 
      * Just Eat plc, London, Vereinigtes 
        Königreich - Board of Directors 
      * Sainsbury's Bank plc, London, 
        Vereinigtes Königreich - Board of 
        Directors 
      * Taylor Wimpey plc, London, Vereinigtes 
        Königreich - Board of Directors 
   c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       *Herrn Prof. Dr. Edgar Ernst*, 
       Bonn, Deutschland, 
       Präsident der Deutsche Prüfstelle für 
       Rechnungslegung (DPR), 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat wiederzuwählen. 
 
      Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung 
      dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung 
      der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr 
      nach Beginn der Amtszeit beschließt. 
      Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Prof. Dr. Edgar 
      Ernst in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * TUI AG 
      * Vonovia SE (stellv. Vorsitzender) 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Prof. Dr. Edgar 
      Ernst in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Keine 
   d) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       *Frau Dr. Liliana Solomon*, 
       London, Vereinigtes Königreich, 
       Chief Financial Officer der Awaze Group 
       Limited, London, Vereinigtes 
       Königreich, 
 
      als Mitglied der Anteilseigner in den 
      Aufsichtsrat wiederzuwählen. 
 
      Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung 
      dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung 
      der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das zweite Geschäftsjahr 
      nach Beginn der Amtszeit beschließt. 
      Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Frau Dr. Liliana 
      Solomon in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * Keine 
 
      Mitgliedschaften von Frau Dr. Liliana 
      Solomon in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Keine 
 
   Am Ende dieser Einladung sind diesen Wahlvorschlägen unter INFORMATIONEN ZU 
   DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT Lebensläufe beigefügt, die über relevante 
   Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen von Herrn Marco Arcelli, Frau Gwyn 
   Burr, Herrn Prof. Dr. Edgar Ernst und Frau Dr. Liliana Solomon Auskunft 
   geben. 
 
   Herr Marco Arcelli ist Leiter der Unternehmensentwicklung bei der 
   Energetický a prumyslový holding, a.s. (EPH) und in dieser Funktion auch 
   Mitglied in verschiedenen Leitungsgremien von Gesellschaften der EPH-Gruppe. 
   Mehrheitsgesellschafter der EPH ist Herr Daniel Kretínský, der mittelbar 
   auch Mehrheitsgesellschafter der EP Global Commerce GmbH ist, die wiederum 
   ausweislich einer Stimmrechtsmitteilung vom 6. November 2019 29,99 Prozent 
   der Stimmrechte der METRO AG hält. Dem Deutschen Corporate Governance Kodex 
   liegt in Ziffer 5.4.2 der Gedanke zugrunde, dass die Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats die Eigentümerstruktur widerspiegeln soll. Diesem Gedanken 
   entspricht der Vorschlag zur Wahl von Herrn Marco Arcelli als Mitglied der 
   Anteilseigner. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen, mit Ausnahme 
   des vorstehend hinsichtlich Herrn Marco Arcelli offengelegten Sachverhalts, 
   zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten jeweils auf der einen Seite und der 
   METRO AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der METRO AG oder einem 
   wesentlich an der METRO AG beteiligten Aktionär jeweils auf der anderen 
   Seite keine als maßgebend anzusehenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex. 
7. *Neufassung von § 16 Abs. 2 der Satzung (Teilnahmerecht)* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien 
   börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 S. 1 
   AktG zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung 
   des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu 
   eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach § 16 Abs. 2 S. 2 der Satzung 
   der Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben der derzeit geltenden Fassung 
   des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ein in Textform und in deutscher oder englischer 
   Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut erforderlich. 
 
   Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen 
   des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c AktG finden erst ab 
   dem 3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die 
   nach dem 3. September 2020 einberufen werden. Sie werden damit bereits vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 anwendbar 
   sein. 
 
   Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem Nachweis für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in 
   Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung der 
   Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung 
   zum Handelsregister sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3. 
   September 2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
    § 16 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
 
    'Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
    Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist 
    ein Nachweis des Anteilsbesitzes in 
    Textform durch den Letztintermediär 
    gemäß § 67c Abs. 3 AktG erforderlich. 
    Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
    auf den Beginn des 21. Tages vor der 
    Hauptversammlung zu beziehen und muss der 
    Gesellschaft unter der in der Einberufung 
    hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 
    sechs Tage vor der Hauptversammlung 
    zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der 
    Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen 
    sind. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
    für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
    oder für die Ausübung des Stimmrechts als 
    Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
    hat.' 
 
Eine synoptische Gegenüberstellung der geltenden Fassung von § 16 Abs. 2 der 
Satzung der Gesellschaft und der beabsichtigten Änderung dieser Regelung durch 
den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 ist von der Einberufung der 
Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter 
www.metroag.de/hauptversammlung zugänglich. 
 
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach dem 3. 
September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden. 
 
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, 
wenn sie sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in 
Textform und in deutscher oder englischer Sprache spätestens am *Freitag, 7. 
Februar 2020, 24.00 Uhr MEZ*, der METRO AG unter der Adresse 
 
METRO AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
 
oder per Telefax unter: +49 69 12012-86045 
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com 
 
zugehen. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür reicht ein durch das depotführende Institut 
in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder 
englischer Sprache aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung ('Nachweisstichtag') - also 
*Freitag, 24. Januar 2020, 0.00 Uhr MEZ* - zu beziehen und muss der METRO AG 
spätestens am *Freitag, 7. Februar 2020, 24.00 Uhr MEZ*, unter der Adresse 
 
METRO AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
 
oder per Telefax unter: +49 69 12012-86045 
oder per E-Mail unter: wp.hv@db-is.com 
 
zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär ausschließlich, wer den Nachweis 
form- und fristgerecht erbracht hat. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts richten sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

Erwerbe und Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich 
nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. 
Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit 
weder zur Teilnahme an der Hauptversammlung noch zur Ausübung von Rechten in der 
Hauptversammlung. 
 
STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
Vorzugsaktionäre sind in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt. Die folgenden 
Erläuterungen zur Stimmrechtsvertretung gelten deshalb ausschließlich für 
Stammaktionäre. 
 
*Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein 
Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen 
sonstigen Dritten - ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach 
den vorstehenden Bestimmungen (siehe TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND 
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS) erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. 
 
Formulare zur Bevollmächtigung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
www.metroag.de/hauptversammlung zugänglich. Die Vollmachtsformulare können darüber 
hinaus auch unter der Adresse 
 
METRO AG 
Corporate Legal Affairs & Compliance 
Schlüterstraße 5 
40235 Düsseldorf 
 
oder per Telefax unter: +49 211 6886-4908080 
oder per E-Mail unter: 2020@metro-hv.de 
 
angefordert werden. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann - neben anderen gesetzlich zulässigen Wegen 
der Übermittlung - auch elektronisch an die E-Mail-Adresse der Gesellschaft 
2020@metro-hv.de übermittelt werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG 
(Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen 
oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung vom 
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss vollständig 
sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen. 
 
*Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionäre können auch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur 
Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine 
fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach 
den vorstehenden Bestimmungen (siehe TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND 
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS) erforderlich. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht 
ausschließlich aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger Weisungen ausüben. 
Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der Tagesordnung, zu denen sie 
eine Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen erteilen. 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
gemäß diesen Weisungen abzustimmen. Sollte zu einem Gegenstand der 
Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung 
für jeden einzelnen Abstimmungspunkt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige 
Weisung zu einem Gegenstand der Tagesordnung fehlt, werden sich die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungspunkt der 
Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen 
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. 
Sie stehen ausschließlich für die Abstimmung über solche Beschlussvorschläge 
von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung, die mit dieser 
Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt gemacht worden 
sind. 
 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können auch über das 
internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem erteilt werden. Sie können 
 
* bis *Freitag, 7. Februar 2020, 12.00 Uhr MEZ*, 
  unter der Adresse 
 
  METRO AG 
  Corporate Legal Affairs & Compliance 
  Schlüterstraße 5 
  40235 Düsseldorf 
 
oder 
 
* bis *Freitag, 14. Februar 2020, 12.00 Uhr 
  MEZ*, 
 
  per Telefax unter: +49 211 6886-4908080, 
  per E-Mail unter: 2020@metro-hv.de 
  oder über das internetgestützte Vollmachts- 
  und Weisungssystem unter 
  www.metroag.de/hauptversammlung 
 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang 
bei der Gesellschaft. 
 
Unter der vorgenannten Adresse, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse können auch die 
entsprechenden Vordrucke angefordert werden. Die Vordrucke sind auch über die 
Internetseite der Gesellschaft unter www.metroag.de/hauptversammlung zugänglich. 
 
Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen über das internetgestützte 
Vollmachts- und Weisungssystem wird die Eintrittskartennummer benötigt. 
Einzelheiten zur Bevollmächtigung und Erteilung von Weisungen über das 
internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem sind über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zu finden. 
 
Während der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter darüber hinaus bis zum Ende der 
Generaldebatte an der Zu- bzw. Abgangskontrolle erteilt, geändert oder widerrufen 
werden. 
 
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung, insbesondere die 
persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Vertreter, werden durch dieses 
Angebot zur Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter selbstverständlich nicht berührt. Weitere Einzelheiten zur 
Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
sind ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
RECHTE DER AKTIONÄRE 
nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
ausschließlich entweder schriftlich an den Vorstand der METRO AG unter der 
Adresse 
 
Vorstand der METRO AG 
Corporate Legal Affairs & Compliance 
Schlüterstraße 5 
40235 Düsseldorf 
 
oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs per 
E-Mail an 2020@metro-hv.de zu richten. Es muss der Gesellschaft spätestens am 
*Dienstag, 14. Januar 2020, 24.00 Uhr MEZ*, zugehen. Anderweitig adressierte 
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung werden nicht berücksichtigt. 
 
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
§ 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bei der Berechnung der 
Mindestbesitzdauer ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, 
die zusammen das erforderliche Quorum erreichen, oder ihren ordnungsgemäß 
bestellten Vertretern zu unterzeichnen. 
 
Die Bekanntmachung und Zuleitung von ordnungs- und fristgemäßen 
Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. 
 
*Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge und ein Nachweis 
der Aktionärseigenschaft sind ausschließlich an 
 
METRO AG 
Corporate Legal Affairs & Compliance 
Schlüterstraße 5 
40235 Düsseldorf 
 
oder per Telefax an: +49 211 6886-4908080 
oder per E-Mail an: 2020@metro-hv.de 
 
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. 
 
Spätestens am *Donnerstag, 30. Januar 2020, 24.00 Uhr MEZ*, unter vorstehenden 
Kontaktdaten zugegangene, ordnungsgemäße, insbesondere mit einem Nachweis der 
Aktionärseigenschaft und einer Begründung versehene Anträge von Aktionären werden 
unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden in gleicher 
Weise zugänglich gemacht. 
 
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, 
wenn einer der folgenden Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG 
vorliegt: 
 
1. soweit sich der Vorstand durch das 
   Zugänglichmachen strafbar machen würde, 
2. wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der 
   Hauptversammlung führen würde, 
3. wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
   offensichtlich falsche oder irreführende 
   Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: METRO AG: Bekanntmachung der Einberufung -4-

4. wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
   Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer 
   Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 
   AktG zugänglich gemacht worden ist, 
5. wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
   wesentlich gleicher Begründung in den letzten 
   fünf Jahren bereits zu mindestens zwei 
   Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 
   125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in 
   der Hauptversammlung weniger als der 
   zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals 
   für ihn gestimmt hat, 
6. wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er 
   an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und 
   sich nicht vertreten lassen wird, oder 
7. wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren 
   in zwei Hauptversammlungen einen von ihm 
   mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat 
   oder nicht hat stellen lassen. 
 
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Gegenanträge müssen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab form- und fristgerecht 
zugegangen sind, in der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines 
jeden Aktionärs, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft in der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den Gegenständen der Tagesordnung zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
*Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG* 
 
Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Wahlvorschläge im 
Sinne von § 127 AktG und ein Nachweis der Aktionärseigenschaft sind 
ausschließlich an 
 
METRO AG 
Corporate Legal Affairs & Compliance 
Schlüterstraße 5 
40235 Düsseldorf 
 
oder per Telefax an: +49 211 6886-4908080 
oder per E-Mail an: 2020@metro-hv.de 
 
zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
Spätestens am *Donnerstag, 30. Januar 2020, 24.00 Uhr MEZ*, unter vorstehenden 
Kontaktdaten zugegangene, ordnungsgemäße, insbesondere mit Nachweis der 
Aktionärseigenschaft versehene Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich 
über die Internetseite der Gesellschaft unter www.metroag.de/hauptversammlung 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden in gleicher 
Weise zugänglich gemacht. 
 
Von der Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn 
einer der vorgenannten Ausschlusstatbestände nach §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 AktG 
vorliegt. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort 
der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von 
Aufsichtsratsmitgliedern, keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge im Sinne 
von § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden. 
 
Wahlvorschläge müssen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab form- und fristgerecht 
zugegangen sind, in der Hauptversammlung mündlich unterbreitet werden. Das Recht 
eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft in 
der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die 
Lage des METRO Konzerns sowie der in den Konzernabschluss der METRO AG einbezogenen 
Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung mündlich zu stellen. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand gemäß § 131 Abs. 3 
AktG aus den folgenden Gründen absehen: 
 
1. soweit die Erteilung der Auskunft nach 
   vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
   geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
   verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen; 
2. soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze 
   oder die Höhe einzelner Steuern bezieht; 
3. über den Unterschied zwischen dem Wert, mit 
   dem Gegenstände in der Jahresbilanz angesetzt 
   worden sind, und einem höheren Wert dieser 
   Gegenstände, es sei denn, dass die 
   Hauptversammlung den Jahresabschluss 
   feststellt; 
4. über die Bilanzierungs- und 
   Bewertungsmethoden, soweit die Angabe dieser 
   Methoden im Anhang ausreicht, um ein den 
   tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
   Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
   der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 2 
   HGB zu vermitteln; dies gilt nicht, wenn die 
   Hauptversammlung den Jahresabschluss 
   feststellt; 
5. soweit sich der Vorstand durch die Erteilung 
   der Auskunft strafbar machen würde; 
6. soweit bei einem Kreditinstitut oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut Angaben über 
   angewandte Bilanzierungs- und 
   Bewertungsmethoden sowie vorgenommene 
   Verrechnungen im Jahresabschluss, 
   Lagebericht, Konzernabschluss oder 
   Konzernlagebericht nicht gemacht zu werden 
   brauchen; 
7. soweit die Auskunft auf der Internetseite der 
   Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor 
   Beginn und in der Hauptversammlung 
   durchgängig zugänglich ist. 
 
Aus anderen Gründen darf die Auskunft nicht verweigert werden. 
 
Der Versammlungsleiter ist gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung der METRO AG 
berechtigt, neben dem Rederecht auch das Fragerecht der Aktionäre und 
Aktionärsvertreter zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere 
ermächtigt, während der Hauptversammlung einen zeitlich angemessenen Rahmen für 
deren gesamten Verlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und einzelne Frage- und 
Redebeiträge zu setzen. 
 
HINWEIS AUF DIE INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu 
machenden Vorlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
zugänglich. 
 
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE 
 
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb 
der gesetzlichen Frist auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
Das Grundkapital der METRO AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 363.097.253 Euro und ist in 363.097.253 Stück Stückaktien 
eingeteilt. Davon sind 360.121.736 Stück Stammaktien, die 360.121.736 Stimmrechte 
gewähren, und 2.975.517 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beträgt 360.121.736 Stimmrechte. 
 
*Düsseldorf, im Januar 2020* 
 
*METRO AG* 
 
_DER VORSTAND_ 
 
INFORMATIONEN ZU DEN WAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT 
 
                          *Marco Arcelli* 
 
                          Geboren am 14. Juni 
                          1971 in Genua, Italien 
                          Nationalität: 
                          Italienisch, 
                          Schweizerisch 
 
                          Leiter 
                          Unternehmensentwicklun 
                          g der Energetický a 
                          prumyslový holding, 
                          a.s. (EPH), Prag, 
                          Tschechien 
 
                          Marco Arcelli 
                          studierte Maschinenbau 
                          an der Universität 
                          Genua (Italien) und 
                          absolvierte das 
                          Harvard's Advanced 
                          Management Program. Er 
                          ist Leiter der 
                          Unternehmensentwicklun 
                          g der EPH und 
                          verantwortet dort den 
                          Bereich Erneuerbare 
                          Energien. 
*Mandate* 
Mitgliedschaften in       Von 2001 bis 2016 
anderen gesetzlich zu     bekleidete er 
bildenden Aufsichtsräten: verschiedene 
- Keine                   Positionen bei Enel: 
                          Executive Vice 
                          President Upstream Gas 
                          (2009-2016), Head of 
                          Business Development 
                          und Operations Support 
                          (2007-2009), CEO von 
                          Slovénske Elektrárne 
                          (2005-2007) sowie 
                          Präsident und CEO von 
                          Enel Nordamerika 
                          (2003-2005). 
 
Mitgliedschaften in       Vor seiner Laufbahn 
vergleichbaren in- und    bei Enel hatte er 
ausländischen             verschiedene 
Kontrollgremien von       Positionen in den 
Wirtschaftsunternehmen:   Bereichen 
- Keine                   Projektleitung, 
                          Dispute Resolution 
                          sowie Vertriebs- und 
                          Geschäftsentwicklung 
                          bei General Electric 
                          und O'Brien-Kreitzberg 
                          inne. 
 
                          Marco Arcelli ist 
                          Gastdozent für Energie 
                          und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

Unternehmensführung an 
                          der IESE Business 
                          School, die eine 
                          Fallstudie über eine 
                          von ihm geleitete 
                          Unternehmenstransforma 
                          tion in der 
                          Slowakischen Republik 
                          und den USA erstellt 
                          hat. Zudem ist Marco 
                          Arcelli Gründer 
                          zahlreicher 
                          Digitalisierungsinitia 
                          tiven. 
 
                          Marco Arcelli ist seit 
                          über 20 Jahren im 
                          internationalen 
                          Management, vor allem 
                          in Süd- und Osteuropa, 
                          tätig. Seine Expertise 
                          liegt insbesondere in 
                          den Bereichen M&A und 
                          Digitalisierung/Techno 
                          logie. 
 
                                        *Gwyn 
                                        Burr* 
 
                                        Geboren 
                                        am 12. 
                                        Januar 
                                        1963 in 
                                        Rotherha 
                                        m, 
                                        Vereinig 
                                        tes 
                                        Königrei 
                                        ch 
                                        National 
                                        ität: 
                                        Britisch 
 
                                        Mitglied 
                                        des 
                                        Board of 
                                        Director 
                                        s der 
                                        Hammerso 
                                        n plc, 
                                        London, 
                                        Vereinig 
                                        tes 
                                        Königrei 
                                        ch 
 
                                        Gwyn 
                                        Burr 
                                        studiert 
                                        e an der 
                                        Universi 
                                        tät 
                                        Bradford 
                                        (Vereini 
                                        gtes 
                                        Königrei 
                                        ch) 
                                        Wirtscha 
                                        ftswisse 
                                        nschafte 
                                        n und 
                                        Geschich 
                                        te. Nach 
                                        dem 
                                        Abschlus 
                                        s ihres 
                                        Studiums 
                                        begann 
                                        sie 
                                        ihren 
                                        Berufswe 
                                        g 1984 
                                        bei 
                                        Rowntree 
                                        Mackinto 
                                        sh, wo 
                                        sie 
                                        zahlreic 
                                        he 
                                        Position 
                                        en 
                                        innehatt 
                                        e, bevor 
                                        sie zum 
                                        Marketin 
                                        g 
                                        Manager 
                                        für 
                                        Europa 
                                        ernannt 
                                        wurde. 
*Mandate* 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich  1988 
zu bildenden Aufsichtsräten:            wechselt 
- Keine                                 e sie zu 
                                        ASDA 
                                        Ltd., wo 
                                        sie 1996 
                                        zur 
                                        Geschäft 
                                        sführeri 
                                        n für 
                                        Marketin 
                                        g 
                                        bestellt 
                                        wurde 
                                        und 
                                        danach 
                                        weitere 
                                        leitende 
                                        Position 
                                        en wie 
                                        Geschäft 
                                        sführeri 
                                        n 
                                        Customer 
                                        Services 
                                        und 
                                        Financia 
                                        l 
                                        Services 
                                        innehatt 
                                        e. 
Mitgliedschaften in vergleichbaren in-  Im Jahr 
und ausländischen Kontrollgremien von   2001 
Wirtschaftsunternehmen:                 gründete 
- Hammerson plc*, London,               sie das 
  Vereinigtes Königreich                Beratung 
  - Board of Directors                  sunterne 
- Ingleby Farms and Forests ApS, Køge,  hmen The 
  Dänemark                              Resultan 
  - Board of Directors                  t Team 
- Just Eat plc*, London,                Consulta 
  Vereinigtes Königreich                ncy, 
  - Board of Directors                  dessen 
- Sainsbury's Bank plc*, London,        Geschäft 
  Vereinigtes Königreich                sführeri 
  - Board of Directors                  n sie 
- Taylor Wimpey plc*, London,           bis 2005 
  Vereinigtes Königreich                war. Von 
  - Board of Directors                  2005 bis 
                                        2013 war 
                                        Gwyn 
                                        Burr 
                                        Customer 
                                        Director 
                                        und 
                                        Mitglied 
                                        der 
                                        Geschäft 
                                        sführung 
                                        der J 
                                        Sainsbur 
                                        y plc. 
                                        Neben 
                                        anderen 
                                        Mandaten 
                                        ist Gwyn 
                                        Burr 
                                        derzeit 
                                        Mitglied 
                                        des 
                                        Board of 
                                        Director 
                                        s der 
                                        Hammerso 
                                        n plc. 
 
                                        Von 2015 
                                        bis zur 
                                        Spaltung 
                                        des 
                                        METRO-Ko 
                                        nzerns 
                                        im Juli 
                                        2017 war 
                                        Gwyn 
                                        Burr 
                                        Mitglied 
                                        des 
                                        Aufsicht 
                                        srats 
                                        der 
                                        alten 
                                        METRO AG 
                                        (jetzt 
                                        firmiere 
                                        nd unter 
                                        CECONOMY 
                                        AG). 
                                        Seit 
                                        2017 ist 
                                        sie 
                                        Mitglied 
                                        des 
                                        Aufsicht 
                                        srats 
                                        der 
                                        heutigen 
                                        METRO 
                                        AG. 
 
                                        Gwyn 
                                        Burr 
                                        verfügt 
                                        neben 
                                        ihrer 

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January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
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