DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-01-03 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805 Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 19. Februar 2020, um 10:30 Uhr (Einlass: 9:30 Uhr) in der Stadthalle Sindelfingen, Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2019 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2019 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/2019 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 der Bertrandt Aktiengesellschaft in Höhe von 35.764.553,63 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,60 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 19.535.369,63 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24. Februar 2020. Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands der Gesellschaft und entsprechende Neufassung von § 2 der Satzung* Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll geändert werden, um auf Marktchancen flexibler reagieren zu können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit im In- und Ausland auf den Gebieten: (a) Ingenieur- und Serviceleistungen, insbesondere, aber nicht begrenzt auf Design, Entwicklung, Konstruktionen, Realisation, Fertigung von Prototypen bzw. Prototypenteilen, Erprobung, Planung und Projektmanagement sowie CAD-Leistungen aller Art bezüglich Fahr- und Flugzeugen sowie deren Komponenten, Verkehrssystemen, Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen und Sondermaschinen sowie bezüglich Medizinprodukten, Pharma-, Kombinations- und Haushaltsprodukten, Verpackungen; (b) Bau, Umbau, Herstellung und Ausrüstung von Fahr- und Flugzeugen und deren Komponenten, Verkehrssystemen, Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen und Sondermaschinen, Prototypen und Modelle; (c) Planung, Bau und Inbetriebnahme von Fertigungsanlagen für die Herstellung von Fahr- und Flugzeugen und deren Komponenten, Verkehrssystemen, Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen und Sondermaschinen sowie Industrieprodukten; (d) Entwicklung von Wartungslösungen sowie Erbringung und Vermarktung von Wartungsleistungen für Fahr- und Flugzeuge und deren Komponenten, Verkehrssysteme, Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen und Sondermaschinen sowie Industrieprodukten und Fertigungsanlagen; (e) Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Hard- und Software aller Art, insbesondere aber nicht begrenzt hierauf, für autonomes Fahren, Industrie 4.0, Internet of Things, Smartifizierung sowie Kommunikations-, Netz- und Informationstechnik und die Erbringung von Leistungen aller Art im Zusammenhang damit; (f) Entwicklung, Erbringung und Vermarktung von Datenanalysen (Big Data Analytics) sowie anderen Leistungen aller Art im Zusammenhang mit Daten und deren Nutzung, Handel oder sonstiger Verwertung; (g) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Cloud-Lösungen und Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI); (h) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Technologien und Konzepten zum Klimaschutz; (i) Entwicklung, Erbringung und Vermarktung von Mobilitäts-, Verkehrs- und Transportleistungen sowie diesbezüglichen Konzepten; (j) Beratungs- und sonstige Leistungen für Unternehmen, insbesondere, aber nicht begrenzt hierauf, in den Bereichen Projekt- und Prozessmanagement; (k) Erwerb, Verwaltung und Entwicklung von Immobilien sowie deren Veräußerung; (l) Erwerb oder Erlangung von Immaterialgütern und sonstigen Sondernutzungsrechten, deren Verwaltung, Schutz und Verwertung, Lizensierung und Handel, Übertragung sowie Veräußerung. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften, Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf einen Teil oder Teilaspekte der in Absatz 1 genannten Geschäftszweige oder regional beschränken. (3) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann im In- und Ausland andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie sie veräußern. Sie kann solche Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und Unternehmensverträge mit ihnen abschließen. Sie kann Dienstleistungen für solche Unternehmen erbringen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in Tochter- und Beteiligungsunternehmen im In- und Ausland auszugliedern. Der Unternehmensgegenstand von Tochter- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der in vorstehendem Absatz 1 genannte Unternehmensgegenstand. (4) Die Gesellschaft darf erlaubnispflichtige Immobiliengeschäfte und andere erlaubnispflichtige Leistungen, insbesondere erlaubnispflichtige Prüfungs- und Mobilitätsleistungen, nicht unmittelbar selbst ausführen. 6. *Beschlussfassung über weitere Änderungen der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 1. § 4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: § 4 Bekanntmachungen, Gerichtsstand (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. (2) Für alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und Aktionären besteht ein Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft. Ausländische Gerichte sind für solche Streitigkeiten nicht zuständig. 2. § 5 Abs. (10) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: (10) § 43 Abs. (1) des Gesetzes über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG) findet keine Anwendung. 3. § 12 Abs. (2) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats können in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversiche rung für Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen werden,
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January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)