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DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen 
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805 
Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte 
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 19. 
Februar 2020, 
um 10:30 Uhr (Einlass: 9:30 Uhr) in der Stadthalle 
Sindelfingen, 
Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 30. September 2019 und des Lageberichts der 
   Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des 
   gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. 
   September 2019 und des Konzern-Lageberichts, 
   des in den Lageberichten enthaltenen 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des 
   zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen 
   Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über 
   das Geschäftsjahr 2018/2019 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018/2019 der Bertrandt 
   Aktiengesellschaft in Höhe von 35.764.553,63 
   Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,60 
   Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu 
   verwenden und den verbleibenden Betrag von 
   19.535.369,63 Euro auf neue Rechnung 
   vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG 
   ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24. 
   Februar 2020. 
 
   Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind 
   diese nach dem Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung des 
   Unternehmensgegenstands der Gesellschaft und 
   entsprechende Neufassung von § 2 der Satzung* 
 
   Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft 
   soll geändert werden, um auf Marktchancen 
   flexibler reagieren zu können. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   § 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   (1) Gegenstand des Unternehmens ist die 
       unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit im 
       In- und Ausland auf den Gebieten: 
 
       (a) Ingenieur- und Serviceleistungen, 
           insbesondere, aber nicht begrenzt 
           auf Design, Entwicklung, 
           Konstruktionen, Realisation, 
           Fertigung von Prototypen bzw. 
           Prototypenteilen, Erprobung, Planung 
           und Projektmanagement sowie 
           CAD-Leistungen aller Art bezüglich 
           Fahr- und Flugzeugen sowie deren 
           Komponenten, Verkehrssystemen, 
           Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen 
           und Sondermaschinen sowie bezüglich 
           Medizinprodukten, Pharma-, 
           Kombinations- und 
           Haushaltsprodukten, Verpackungen; 
       (b) Bau, Umbau, Herstellung und 
           Ausrüstung von Fahr- und Flugzeugen 
           und deren Komponenten, 
           Verkehrssystemen, Werkzeugen, 
           Vorrichtungen, Maschinen und 
           Sondermaschinen, Prototypen und 
           Modelle; 
       (c) Planung, Bau und Inbetriebnahme von 
           Fertigungsanlagen für die 
           Herstellung von Fahr- und Flugzeugen 
           und deren Komponenten, 
           Verkehrssystemen, Werkzeugen, 
           Vorrichtungen, Maschinen und 
           Sondermaschinen sowie 
           Industrieprodukten; 
       (d) Entwicklung von Wartungslösungen 
           sowie Erbringung und Vermarktung von 
           Wartungsleistungen für Fahr- und 
           Flugzeuge und deren Komponenten, 
           Verkehrssysteme, Werkzeuge, 
           Vorrichtungen, Maschinen und 
           Sondermaschinen sowie 
           Industrieprodukten und 
           Fertigungsanlagen; 
       (e) Entwicklung, Herstellung und 
           Vermarktung von Hard- und Software 
           aller Art, insbesondere aber nicht 
           begrenzt hierauf, für autonomes 
           Fahren, Industrie 4.0, Internet of 
           Things, Smartifizierung sowie 
           Kommunikations-, Netz- und 
           Informationstechnik und die 
           Erbringung von Leistungen aller Art 
           im Zusammenhang damit; 
       (f) Entwicklung, Erbringung und 
           Vermarktung von Datenanalysen (Big 
           Data Analytics) sowie anderen 
           Leistungen aller Art im Zusammenhang 
           mit Daten und deren Nutzung, Handel 
           oder sonstiger Verwertung; 
       (g) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung 
           von Cloud-Lösungen und Anwendungen 
           künstlicher Intelligenz (KI); 
       (h) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung 
           von Technologien und Konzepten zum 
           Klimaschutz; 
       (i) Entwicklung, Erbringung und 
           Vermarktung von Mobilitäts-, 
           Verkehrs- und Transportleistungen 
           sowie diesbezüglichen Konzepten; 
       (j) Beratungs- und sonstige Leistungen 
           für Unternehmen, insbesondere, aber 
           nicht begrenzt hierauf, in den 
           Bereichen Projekt- und 
           Prozessmanagement; 
       (k) Erwerb, Verwaltung und Entwicklung 
           von Immobilien sowie deren 
           Veräußerung; 
       (l) Erwerb oder Erlangung von 
           Immaterialgütern und sonstigen 
           Sondernutzungsrechten, deren 
           Verwaltung, Schutz und Verwertung, 
           Lizensierung und Handel, 
           Übertragung sowie 
           Veräußerung. 
   (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften, 
       Handlungen und Maßnahmen berechtigt, 
       die geeignet erscheinen, den 
       Gesellschaftszweck unmittelbar oder 
       mittelbar zu fördern. Sie kann ihre 
       Tätigkeit auch auf einen Teil oder 
       Teilaspekte der in Absatz 1 genannten 
       Geschäftszweige oder regional 
       beschränken. 
   (3) Die Gesellschaft kann 
       Zweigniederlassungen im In- und Ausland 
       errichten. Sie kann im In- und Ausland 
       andere Unternehmen gründen, erwerben oder 
       sich an ihnen beteiligen sowie sie 
       veräußern. Sie kann solche 
       Unternehmen unter einheitlicher Leitung 
       zusammenfassen und Unternehmensverträge 
       mit ihnen abschließen. Sie kann 
       Dienstleistungen für solche Unternehmen 
       erbringen oder sich auf die Verwaltung 
       der Beteiligung beschränken. Sie ist 
       berechtigt, ihren Betrieb ganz oder 
       teilweise in Tochter- und 
       Beteiligungsunternehmen im In- und 
       Ausland auszugliedern. Der 
       Unternehmensgegenstand von Tochter- und 
       Beteiligungsunternehmen darf auch ein 
       anderer sein als der in vorstehendem 
       Absatz 1 genannte Unternehmensgegenstand. 
   (4) Die Gesellschaft darf erlaubnispflichtige 
       Immobiliengeschäfte und andere 
       erlaubnispflichtige Leistungen, 
       insbesondere erlaubnispflichtige 
       Prüfungs- und Mobilitätsleistungen, nicht 
       unmittelbar selbst ausführen. 
6. *Beschlussfassung über weitere Änderungen 
   der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   1. § 4 der Satzung wird geändert und wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      § 4 Bekanntmachungen, Gerichtsstand 
 
      (1) Die Bekanntmachungen der 
          Gesellschaft werden im 
          Bundesanzeiger veröffentlicht. 
      (2) Für alle Streitigkeiten zwischen der 
          Gesellschaft und Aktionären besteht 
          ein Gerichtsstand am Sitz der 
          Gesellschaft. Ausländische Gerichte 
          sind für solche Streitigkeiten nicht 
          zuständig. 
   2. § 5 Abs. (10) der Satzung wird geändert 
      und wie folgt neu gefasst: 
 
      (10) § 43 Abs. (1) des Gesetzes über den 
           Wertpapierhandel 
           (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG) 
           findet keine Anwendung. 
   3. § 12 Abs. (2) der Satzung wird geändert 
      und wie folgt neu gefasst: 
 
      (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
          können in eine im Interesse der 
          Gesellschaft von dieser in 
          angemessener Höhe unterhaltene 
          Vermögensschaden-Haftpflichtversiche 
          rung für Organe und bestimmte 
          Führungskräfte einbezogen werden, 

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