DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-01-03 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805
Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 19.
Februar 2020,
um 10:30 Uhr (Einlass: 9:30 Uhr) in der Stadthalle
Sindelfingen,
Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 30. September 2019 und des Lageberichts der
Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des
gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.
September 2019 und des Konzern-Lageberichts,
des in den Lageberichten enthaltenen
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des
zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen
Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2018/2019
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2018/2019 der Bertrandt
Aktiengesellschaft in Höhe von 35.764.553,63
Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,60
Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und den verbleibenden Betrag von
19.535.369,63 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG
ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24.
Februar 2020.
Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im
Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind
diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende
Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung des
Unternehmensgegenstands der Gesellschaft und
entsprechende Neufassung von § 2 der Satzung*
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft
soll geändert werden, um auf Marktchancen
flexibler reagieren zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die
unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit im
In- und Ausland auf den Gebieten:
(a) Ingenieur- und Serviceleistungen,
insbesondere, aber nicht begrenzt
auf Design, Entwicklung,
Konstruktionen, Realisation,
Fertigung von Prototypen bzw.
Prototypenteilen, Erprobung, Planung
und Projektmanagement sowie
CAD-Leistungen aller Art bezüglich
Fahr- und Flugzeugen sowie deren
Komponenten, Verkehrssystemen,
Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen
und Sondermaschinen sowie bezüglich
Medizinprodukten, Pharma-,
Kombinations- und
Haushaltsprodukten, Verpackungen;
(b) Bau, Umbau, Herstellung und
Ausrüstung von Fahr- und Flugzeugen
und deren Komponenten,
Verkehrssystemen, Werkzeugen,
Vorrichtungen, Maschinen und
Sondermaschinen, Prototypen und
Modelle;
(c) Planung, Bau und Inbetriebnahme von
Fertigungsanlagen für die
Herstellung von Fahr- und Flugzeugen
und deren Komponenten,
Verkehrssystemen, Werkzeugen,
Vorrichtungen, Maschinen und
Sondermaschinen sowie
Industrieprodukten;
(d) Entwicklung von Wartungslösungen
sowie Erbringung und Vermarktung von
Wartungsleistungen für Fahr- und
Flugzeuge und deren Komponenten,
Verkehrssysteme, Werkzeuge,
Vorrichtungen, Maschinen und
Sondermaschinen sowie
Industrieprodukten und
Fertigungsanlagen;
(e) Entwicklung, Herstellung und
Vermarktung von Hard- und Software
aller Art, insbesondere aber nicht
begrenzt hierauf, für autonomes
Fahren, Industrie 4.0, Internet of
Things, Smartifizierung sowie
Kommunikations-, Netz- und
Informationstechnik und die
Erbringung von Leistungen aller Art
im Zusammenhang damit;
(f) Entwicklung, Erbringung und
Vermarktung von Datenanalysen (Big
Data Analytics) sowie anderen
Leistungen aller Art im Zusammenhang
mit Daten und deren Nutzung, Handel
oder sonstiger Verwertung;
(g) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung
von Cloud-Lösungen und Anwendungen
künstlicher Intelligenz (KI);
(h) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung
von Technologien und Konzepten zum
Klimaschutz;
(i) Entwicklung, Erbringung und
Vermarktung von Mobilitäts-,
Verkehrs- und Transportleistungen
sowie diesbezüglichen Konzepten;
(j) Beratungs- und sonstige Leistungen
für Unternehmen, insbesondere, aber
nicht begrenzt hierauf, in den
Bereichen Projekt- und
Prozessmanagement;
(k) Erwerb, Verwaltung und Entwicklung
von Immobilien sowie deren
Veräußerung;
(l) Erwerb oder Erlangung von
Immaterialgütern und sonstigen
Sondernutzungsrechten, deren
Verwaltung, Schutz und Verwertung,
Lizensierung und Handel,
Übertragung sowie
Veräußerung.
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften,
Handlungen und Maßnahmen berechtigt,
die geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu fördern. Sie kann ihre
Tätigkeit auch auf einen Teil oder
Teilaspekte der in Absatz 1 genannten
Geschäftszweige oder regional
beschränken.
(3) Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten. Sie kann im In- und Ausland
andere Unternehmen gründen, erwerben oder
sich an ihnen beteiligen sowie sie
veräußern. Sie kann solche
Unternehmen unter einheitlicher Leitung
zusammenfassen und Unternehmensverträge
mit ihnen abschließen. Sie kann
Dienstleistungen für solche Unternehmen
erbringen oder sich auf die Verwaltung
der Beteiligung beschränken. Sie ist
berechtigt, ihren Betrieb ganz oder
teilweise in Tochter- und
Beteiligungsunternehmen im In- und
Ausland auszugliedern. Der
Unternehmensgegenstand von Tochter- und
Beteiligungsunternehmen darf auch ein
anderer sein als der in vorstehendem
Absatz 1 genannte Unternehmensgegenstand.
(4) Die Gesellschaft darf erlaubnispflichtige
Immobiliengeschäfte und andere
erlaubnispflichtige Leistungen,
insbesondere erlaubnispflichtige
Prüfungs- und Mobilitätsleistungen, nicht
unmittelbar selbst ausführen.
6. *Beschlussfassung über weitere Änderungen
der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
1. § 4 der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
§ 4 Bekanntmachungen, Gerichtsstand
(1) Die Bekanntmachungen der
Gesellschaft werden im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Für alle Streitigkeiten zwischen der
Gesellschaft und Aktionären besteht
ein Gerichtsstand am Sitz der
Gesellschaft. Ausländische Gerichte
sind für solche Streitigkeiten nicht
zuständig.
2. § 5 Abs. (10) der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst:
(10) § 43 Abs. (1) des Gesetzes über den
Wertpapierhandel
(Wertpapierhandelsgesetz, WpHG)
findet keine Anwendung.
3. § 12 Abs. (2) der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst:
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats
können in eine im Interesse der
Gesellschaft von dieser in
angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversiche
rung für Organe und bestimmte
Führungskräfte einbezogen werden,
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