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DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen 
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805 
Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte 
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 19. 
Februar 2020, 
um 10:30 Uhr (Einlass: 9:30 Uhr) in der Stadthalle 
Sindelfingen, 
Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 30. September 2019 und des Lageberichts der 
   Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des 
   gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. 
   September 2019 und des Konzern-Lageberichts, 
   des in den Lageberichten enthaltenen 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des 
   zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen 
   Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über 
   das Geschäftsjahr 2018/2019 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018/2019 der Bertrandt 
   Aktiengesellschaft in Höhe von 35.764.553,63 
   Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,60 
   Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu 
   verwenden und den verbleibenden Betrag von 
   19.535.369,63 Euro auf neue Rechnung 
   vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG 
   ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24. 
   Februar 2020. 
 
   Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind 
   diese nach dem Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt. Der auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallende 
   Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung des 
   Unternehmensgegenstands der Gesellschaft und 
   entsprechende Neufassung von § 2 der Satzung* 
 
   Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft 
   soll geändert werden, um auf Marktchancen 
   flexibler reagieren zu können. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   § 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   (1) Gegenstand des Unternehmens ist die 
       unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit im 
       In- und Ausland auf den Gebieten: 
 
       (a) Ingenieur- und Serviceleistungen, 
           insbesondere, aber nicht begrenzt 
           auf Design, Entwicklung, 
           Konstruktionen, Realisation, 
           Fertigung von Prototypen bzw. 
           Prototypenteilen, Erprobung, Planung 
           und Projektmanagement sowie 
           CAD-Leistungen aller Art bezüglich 
           Fahr- und Flugzeugen sowie deren 
           Komponenten, Verkehrssystemen, 
           Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen 
           und Sondermaschinen sowie bezüglich 
           Medizinprodukten, Pharma-, 
           Kombinations- und 
           Haushaltsprodukten, Verpackungen; 
       (b) Bau, Umbau, Herstellung und 
           Ausrüstung von Fahr- und Flugzeugen 
           und deren Komponenten, 
           Verkehrssystemen, Werkzeugen, 
           Vorrichtungen, Maschinen und 
           Sondermaschinen, Prototypen und 
           Modelle; 
       (c) Planung, Bau und Inbetriebnahme von 
           Fertigungsanlagen für die 
           Herstellung von Fahr- und Flugzeugen 
           und deren Komponenten, 
           Verkehrssystemen, Werkzeugen, 
           Vorrichtungen, Maschinen und 
           Sondermaschinen sowie 
           Industrieprodukten; 
       (d) Entwicklung von Wartungslösungen 
           sowie Erbringung und Vermarktung von 
           Wartungsleistungen für Fahr- und 
           Flugzeuge und deren Komponenten, 
           Verkehrssysteme, Werkzeuge, 
           Vorrichtungen, Maschinen und 
           Sondermaschinen sowie 
           Industrieprodukten und 
           Fertigungsanlagen; 
       (e) Entwicklung, Herstellung und 
           Vermarktung von Hard- und Software 
           aller Art, insbesondere aber nicht 
           begrenzt hierauf, für autonomes 
           Fahren, Industrie 4.0, Internet of 
           Things, Smartifizierung sowie 
           Kommunikations-, Netz- und 
           Informationstechnik und die 
           Erbringung von Leistungen aller Art 
           im Zusammenhang damit; 
       (f) Entwicklung, Erbringung und 
           Vermarktung von Datenanalysen (Big 
           Data Analytics) sowie anderen 
           Leistungen aller Art im Zusammenhang 
           mit Daten und deren Nutzung, Handel 
           oder sonstiger Verwertung; 
       (g) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung 
           von Cloud-Lösungen und Anwendungen 
           künstlicher Intelligenz (KI); 
       (h) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung 
           von Technologien und Konzepten zum 
           Klimaschutz; 
       (i) Entwicklung, Erbringung und 
           Vermarktung von Mobilitäts-, 
           Verkehrs- und Transportleistungen 
           sowie diesbezüglichen Konzepten; 
       (j) Beratungs- und sonstige Leistungen 
           für Unternehmen, insbesondere, aber 
           nicht begrenzt hierauf, in den 
           Bereichen Projekt- und 
           Prozessmanagement; 
       (k) Erwerb, Verwaltung und Entwicklung 
           von Immobilien sowie deren 
           Veräußerung; 
       (l) Erwerb oder Erlangung von 
           Immaterialgütern und sonstigen 
           Sondernutzungsrechten, deren 
           Verwaltung, Schutz und Verwertung, 
           Lizensierung und Handel, 
           Übertragung sowie 
           Veräußerung. 
   (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften, 
       Handlungen und Maßnahmen berechtigt, 
       die geeignet erscheinen, den 
       Gesellschaftszweck unmittelbar oder 
       mittelbar zu fördern. Sie kann ihre 
       Tätigkeit auch auf einen Teil oder 
       Teilaspekte der in Absatz 1 genannten 
       Geschäftszweige oder regional 
       beschränken. 
   (3) Die Gesellschaft kann 
       Zweigniederlassungen im In- und Ausland 
       errichten. Sie kann im In- und Ausland 
       andere Unternehmen gründen, erwerben oder 
       sich an ihnen beteiligen sowie sie 
       veräußern. Sie kann solche 
       Unternehmen unter einheitlicher Leitung 
       zusammenfassen und Unternehmensverträge 
       mit ihnen abschließen. Sie kann 
       Dienstleistungen für solche Unternehmen 
       erbringen oder sich auf die Verwaltung 
       der Beteiligung beschränken. Sie ist 
       berechtigt, ihren Betrieb ganz oder 
       teilweise in Tochter- und 
       Beteiligungsunternehmen im In- und 
       Ausland auszugliedern. Der 
       Unternehmensgegenstand von Tochter- und 
       Beteiligungsunternehmen darf auch ein 
       anderer sein als der in vorstehendem 
       Absatz 1 genannte Unternehmensgegenstand. 
   (4) Die Gesellschaft darf erlaubnispflichtige 
       Immobiliengeschäfte und andere 
       erlaubnispflichtige Leistungen, 
       insbesondere erlaubnispflichtige 
       Prüfungs- und Mobilitätsleistungen, nicht 
       unmittelbar selbst ausführen. 
6. *Beschlussfassung über weitere Änderungen 
   der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   1. § 4 der Satzung wird geändert und wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      § 4 Bekanntmachungen, Gerichtsstand 
 
      (1) Die Bekanntmachungen der 
          Gesellschaft werden im 
          Bundesanzeiger veröffentlicht. 
      (2) Für alle Streitigkeiten zwischen der 
          Gesellschaft und Aktionären besteht 
          ein Gerichtsstand am Sitz der 
          Gesellschaft. Ausländische Gerichte 
          sind für solche Streitigkeiten nicht 
          zuständig. 
   2. § 5 Abs. (10) der Satzung wird geändert 
      und wie folgt neu gefasst: 
 
      (10) § 43 Abs. (1) des Gesetzes über den 
           Wertpapierhandel 
           (Wertpapierhandelsgesetz, WpHG) 
           findet keine Anwendung. 
   3. § 12 Abs. (2) der Satzung wird geändert 
      und wie folgt neu gefasst: 
 
      (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
          können in eine im Interesse der 
          Gesellschaft von dieser in 
          angemessener Höhe unterhaltene 
          Vermögensschaden-Haftpflichtversiche 
          rung für Organe und bestimmte 
          Führungskräfte einbezogen werden, 

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January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

soweit eine solche besteht. Die 
          Prämien hierfür entrichtet die 
          Gesellschaft. 
   4. § 12 der Satzung wird geändert und um 
      einen neu eingefügten Abs. (5) ergänzt: 
 
      (5) Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
          während eines Teils des 
          Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
          oder einem Ausschuss angehören oder 
          den Vorsitz oder den 
          stellvertretenden Vorsitz im 
          Aufsichtsrat oder den Vorsitz in 
          einem Ausschuss führen, erhalten 
          eine im Verhältnis der Zeit 
          geringere Vergütung. 
   5. § 17 der Satzung wird geändert und um 
      einen neu eingefügten Abs. (4) ergänzt: 
 
      (4) Der Versammlungsleiter ist 
          insbesondere berechtigt, zu Beginn 
          der Hauptversammlung oder während 
          ihres Verlaufs einen zeitlich 
          angemessenen Rahmen für den ganzen 
          Versammlungsverlauf oder für 
          einzelne Tagesordnungspunkte zu 
          setzen. 
   6. § 20 der Satzung wird geändert, um weitere 
      Abs. (4) und (5) ergänzt und in der 
      Überschrift wie folgt neu gefasst: 
 
      § 20 Jahresabschluss, Gewinnverwendung 
 
      (4) Der Bilanzgewinn wird auf die 
          Aktionäre gleichmäßig verteilt, 
          soweit die Hauptversammlung nicht 
          eine anderweitige Verwendung 
          beschließt. 
      (5) Die Hauptversammlung kann 
          beschließen, den Bilanzgewinn 
          teilweise oder vollständig im Wege 
          einer Sachausschüttung auf die 
          Aktionäre zu verteilen. 
7. *Beschlussfassung über weitere Änderungen 
   der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   1. § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird 
      geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
      'Dazu reicht ein Nachweis gemäß § 
      67c Abs. 3 Aktiengesetz aus.' 
   2. § 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung wird 
      geändert. Nach dem Wort 'Nachweis' werden 
      die Wörter 'des Anteilsbesitzes nach § 
      67c Abs. 3 Aktiengesetz' eingefügt. 
   3. Der Vorstand wird angewiesen, diese 
      Änderungen der Satzung erst zu dem 
      in Artikel 16 i.V.m Artikel 2 (§ 26 Abs. 
      (4) EG AktG) des Gesetzes zur Umsetzung 
      der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
      (ARUG II) genannten Tag des 
      Inkrafttretens (d.h. zur Eintragung zum 
      3. September 2020) zum Handelsregister 
      anzumelden. 
8. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines 
   Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer der Bertrandt 
   Aktiengesellschaft und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 
 
*Hinweise zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 7:* 
 
Der Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft 
zum 30. September 2019 und der Lagebericht, der 
Konzern-Abschluss zum 30. September 2019 und der 
Konzern-Lagebericht, der vom Aufsichtsrat beschlossene 
und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene 
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
2018/2019, der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat 
für die Verwendung des Bilanzgewinns, der 
zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht 
nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB für das 
Geschäftsjahr 2018/2019 liegen von der Einberufung der 
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
Bertrandt Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält 
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
Abschrift dieser Unterlagen. Sie sind zudem gemäß 
§ 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.bertrandt.com 
 
im Reiter 'Unternehmen', im Bereich 'Investor 
Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung am 
19. Februar 2020 ausliegen. 
 
*Rechte von Aktionären* 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der 
Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
stellen. Aktionäre, die Anträge zur Hauptversammlung 
ankündigen wollen, haben diese ausschließlich an 
folgende Adresse zu richten: 
 
Bertrandt Aktiengesellschaft 
Frau Svenja-Sabrina Pellegrino 
Birkensee 1 
71139 Ehningen 
Telefax: +49 7034 656 4488 
E-Mail: sabrina.pellegrino@de.bertrandt.com 
 
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
Gegenanträge zu den Vorschlägen der Verwaltung zu den 
Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens 
des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.bertrandt.com 
 
im Reiter 'Unternehmen', im Bereich 'Investor 
Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
zugänglich, wenn der Gegenantrag mit Begründung unter 
der vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum 
4. Februar 2020, 24:00 Uhr, zugegangen ist. 
 
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen 
nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen 
Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall, 
 
- soweit sich der Vorstand durch das 
  Zugänglichmachen strafbar machen würde, 
- wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
  satzungswidrigen Beschluss der 
  Hauptversammlung führen würde, 
- wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
  offensichtlich falsche oder irreführende 
  Angaben oder Beleidigungen enthält, 
- wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
  Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer 
  Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 
  AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn 
  derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
  wesentlich gleicher Begründung in den letzten 
  fünf Jahren bereits zu mindestens zwei 
  Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 
  AktG zugänglich gemacht worden ist und in der 
  Hauptversammlung weniger als der zwanzigste 
  Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn 
  gestimmt hat, 
- wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an 
  der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich 
  nicht vertreten lassen wird oder 
- wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren 
  in zwei Hauptversammlungen einen von ihm 
  mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat 
  oder nicht hat stellen lassen. 
 
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der 
Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre 
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre 
zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung 
Gegenanträge stellen. 
 
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl eines 
Abschlussprüfers gelten die vorstehenden Absätze 
sinngemäß mit der Maßgabe, dass ein 
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 Satz 1 
und 2 AktG). Die Gesellschaft ist über die vorgenannten 
Gründe hinaus auch dann nicht verpflichtet, 
Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht 
die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG enthalten. 
 
Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 
AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft bis spätestens 19. Januar 
2020, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der 
Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage 
beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 
Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind (wobei der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien 
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG 
entsprechend anzuwenden. 
 
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung von dem Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
*Angaben zum Gesellschaftskapital* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von 10.143.240 Euro 
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
eingeteilt in 10.143.240 Stückaktien. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der 
Einberufung auf Grundlage der Satzung 10.143.240 
Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien stehen der 
Gesellschaft nach § 71b AktG keine Rechte zu, 
insbesondere kein Stimmrecht; sie hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 48.027 eigene 
Stückaktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind 

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January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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