DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-01-03 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805
Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 19.
Februar 2020,
um 10:30 Uhr (Einlass: 9:30 Uhr) in der Stadthalle
Sindelfingen,
Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 30. September 2019 und des Lageberichts der
Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des
gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.
September 2019 und des Konzern-Lageberichts,
des in den Lageberichten enthaltenen
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des
zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen
Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2018/2019
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2018/2019 der Bertrandt
Aktiengesellschaft in Höhe von 35.764.553,63
Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,60
Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und den verbleibenden Betrag von
19.535.369,63 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG
ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24.
Februar 2020.
Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im
Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind
diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende
Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung des
Unternehmensgegenstands der Gesellschaft und
entsprechende Neufassung von § 2 der Satzung*
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft
soll geändert werden, um auf Marktchancen
flexibler reagieren zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die
unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit im
In- und Ausland auf den Gebieten:
(a) Ingenieur- und Serviceleistungen,
insbesondere, aber nicht begrenzt
auf Design, Entwicklung,
Konstruktionen, Realisation,
Fertigung von Prototypen bzw.
Prototypenteilen, Erprobung, Planung
und Projektmanagement sowie
CAD-Leistungen aller Art bezüglich
Fahr- und Flugzeugen sowie deren
Komponenten, Verkehrssystemen,
Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen
und Sondermaschinen sowie bezüglich
Medizinprodukten, Pharma-,
Kombinations- und
Haushaltsprodukten, Verpackungen;
(b) Bau, Umbau, Herstellung und
Ausrüstung von Fahr- und Flugzeugen
und deren Komponenten,
Verkehrssystemen, Werkzeugen,
Vorrichtungen, Maschinen und
Sondermaschinen, Prototypen und
Modelle;
(c) Planung, Bau und Inbetriebnahme von
Fertigungsanlagen für die
Herstellung von Fahr- und Flugzeugen
und deren Komponenten,
Verkehrssystemen, Werkzeugen,
Vorrichtungen, Maschinen und
Sondermaschinen sowie
Industrieprodukten;
(d) Entwicklung von Wartungslösungen
sowie Erbringung und Vermarktung von
Wartungsleistungen für Fahr- und
Flugzeuge und deren Komponenten,
Verkehrssysteme, Werkzeuge,
Vorrichtungen, Maschinen und
Sondermaschinen sowie
Industrieprodukten und
Fertigungsanlagen;
(e) Entwicklung, Herstellung und
Vermarktung von Hard- und Software
aller Art, insbesondere aber nicht
begrenzt hierauf, für autonomes
Fahren, Industrie 4.0, Internet of
Things, Smartifizierung sowie
Kommunikations-, Netz- und
Informationstechnik und die
Erbringung von Leistungen aller Art
im Zusammenhang damit;
(f) Entwicklung, Erbringung und
Vermarktung von Datenanalysen (Big
Data Analytics) sowie anderen
Leistungen aller Art im Zusammenhang
mit Daten und deren Nutzung, Handel
oder sonstiger Verwertung;
(g) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung
von Cloud-Lösungen und Anwendungen
künstlicher Intelligenz (KI);
(h) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung
von Technologien und Konzepten zum
Klimaschutz;
(i) Entwicklung, Erbringung und
Vermarktung von Mobilitäts-,
Verkehrs- und Transportleistungen
sowie diesbezüglichen Konzepten;
(j) Beratungs- und sonstige Leistungen
für Unternehmen, insbesondere, aber
nicht begrenzt hierauf, in den
Bereichen Projekt- und
Prozessmanagement;
(k) Erwerb, Verwaltung und Entwicklung
von Immobilien sowie deren
Veräußerung;
(l) Erwerb oder Erlangung von
Immaterialgütern und sonstigen
Sondernutzungsrechten, deren
Verwaltung, Schutz und Verwertung,
Lizensierung und Handel,
Übertragung sowie
Veräußerung.
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften,
Handlungen und Maßnahmen berechtigt,
die geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu fördern. Sie kann ihre
Tätigkeit auch auf einen Teil oder
Teilaspekte der in Absatz 1 genannten
Geschäftszweige oder regional
beschränken.
(3) Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten. Sie kann im In- und Ausland
andere Unternehmen gründen, erwerben oder
sich an ihnen beteiligen sowie sie
veräußern. Sie kann solche
Unternehmen unter einheitlicher Leitung
zusammenfassen und Unternehmensverträge
mit ihnen abschließen. Sie kann
Dienstleistungen für solche Unternehmen
erbringen oder sich auf die Verwaltung
der Beteiligung beschränken. Sie ist
berechtigt, ihren Betrieb ganz oder
teilweise in Tochter- und
Beteiligungsunternehmen im In- und
Ausland auszugliedern. Der
Unternehmensgegenstand von Tochter- und
Beteiligungsunternehmen darf auch ein
anderer sein als der in vorstehendem
Absatz 1 genannte Unternehmensgegenstand.
(4) Die Gesellschaft darf erlaubnispflichtige
Immobiliengeschäfte und andere
erlaubnispflichtige Leistungen,
insbesondere erlaubnispflichtige
Prüfungs- und Mobilitätsleistungen, nicht
unmittelbar selbst ausführen.
6. *Beschlussfassung über weitere Änderungen
der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
1. § 4 der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
§ 4 Bekanntmachungen, Gerichtsstand
(1) Die Bekanntmachungen der
Gesellschaft werden im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Für alle Streitigkeiten zwischen der
Gesellschaft und Aktionären besteht
ein Gerichtsstand am Sitz der
Gesellschaft. Ausländische Gerichte
sind für solche Streitigkeiten nicht
zuständig.
2. § 5 Abs. (10) der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst:
(10) § 43 Abs. (1) des Gesetzes über den
Wertpapierhandel
(Wertpapierhandelsgesetz, WpHG)
findet keine Anwendung.
3. § 12 Abs. (2) der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst:
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats
können in eine im Interesse der
Gesellschaft von dieser in
angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversiche
rung für Organe und bestimmte
Führungskräfte einbezogen werden,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
soweit eine solche besteht. Die
Prämien hierfür entrichtet die
Gesellschaft.
4. § 12 der Satzung wird geändert und um
einen neu eingefügten Abs. (5) ergänzt:
(5) Aufsichtsratsmitglieder, die nur
während eines Teils des
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
oder einem Ausschuss angehören oder
den Vorsitz oder den
stellvertretenden Vorsitz im
Aufsichtsrat oder den Vorsitz in
einem Ausschuss führen, erhalten
eine im Verhältnis der Zeit
geringere Vergütung.
5. § 17 der Satzung wird geändert und um
einen neu eingefügten Abs. (4) ergänzt:
(4) Der Versammlungsleiter ist
insbesondere berechtigt, zu Beginn
der Hauptversammlung oder während
ihres Verlaufs einen zeitlich
angemessenen Rahmen für den ganzen
Versammlungsverlauf oder für
einzelne Tagesordnungspunkte zu
setzen.
6. § 20 der Satzung wird geändert, um weitere
Abs. (4) und (5) ergänzt und in der
Überschrift wie folgt neu gefasst:
§ 20 Jahresabschluss, Gewinnverwendung
(4) Der Bilanzgewinn wird auf die
Aktionäre gleichmäßig verteilt,
soweit die Hauptversammlung nicht
eine anderweitige Verwendung
beschließt.
(5) Die Hauptversammlung kann
beschließen, den Bilanzgewinn
teilweise oder vollständig im Wege
einer Sachausschüttung auf die
Aktionäre zu verteilen.
7. *Beschlussfassung über weitere Änderungen
der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur
Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
1. § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
'Dazu reicht ein Nachweis gemäß §
67c Abs. 3 Aktiengesetz aus.'
2. § 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung wird
geändert. Nach dem Wort 'Nachweis' werden
die Wörter 'des Anteilsbesitzes nach §
67c Abs. 3 Aktiengesetz' eingefügt.
3. Der Vorstand wird angewiesen, diese
Änderungen der Satzung erst zu dem
in Artikel 16 i.V.m Artikel 2 (§ 26 Abs.
(4) EG AktG) des Gesetzes zur Umsetzung
der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) genannten Tag des
Inkrafttretens (d.h. zur Eintragung zum
3. September 2020) zum Handelsregister
anzumelden.
8. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines
Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum
Abschlussprüfer der Bertrandt
Aktiengesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.
*Hinweise zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 7:*
Der Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft
zum 30. September 2019 und der Lagebericht, der
Konzern-Abschluss zum 30. September 2019 und der
Konzern-Lagebericht, der vom Aufsichtsrat beschlossene
und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2018/2019, der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
für die Verwendung des Bilanzgewinns, der
zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht
nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB für das
Geschäftsjahr 2018/2019 liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Bertrandt Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen. Sie sind zudem gemäß
§ 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.bertrandt.com
im Reiter 'Unternehmen', im Bereich 'Investor
Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung'
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung am
19. Februar 2020 ausliegen.
*Rechte von Aktionären*
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126
Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der
Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen. Aktionäre, die Anträge zur Hauptversammlung
ankündigen wollen, haben diese ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:
Bertrandt Aktiengesellschaft
Frau Svenja-Sabrina Pellegrino
Birkensee 1
71139 Ehningen
Telefax: +49 7034 656 4488
E-Mail: sabrina.pellegrino@de.bertrandt.com
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Gegenanträge zu den Vorschlägen der Verwaltung zu den
Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens
des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.bertrandt.com
im Reiter 'Unternehmen', im Bereich 'Investor
Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung'
zugänglich, wenn der Gegenantrag mit Begründung unter
der vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum
4. Februar 2020, 24:00 Uhr, zugegangen ist.
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen
nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen
Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall,
- soweit sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde,
- wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde,
- wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende
Angaben oder Beleidigungen enthält,
- wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer
Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125
AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn
derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten
fünf Jahren bereits zu mindestens zwei
Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125
AktG zugänglich gemacht worden ist und in der
Hauptversammlung weniger als der zwanzigste
Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn
gestimmt hat,
- wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an
der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich
nicht vertreten lassen wird oder
- wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren
in zwei Hauptversammlungen einen von ihm
mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat
oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der
Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre
zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung
Gegenanträge stellen.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl eines
Abschlussprüfers gelten die vorstehenden Absätze
sinngemäß mit der Maßgabe, dass ein
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 Satz 1
und 2 AktG). Die Gesellschaft ist über die vorgenannten
Gründe hinaus auch dann nicht verpflichtet,
Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht
die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG enthalten.
Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft bis spätestens 19. Januar
2020, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122
Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind (wobei der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG
entsprechend anzuwenden.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung von dem Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss
einbezogenen Unternehmen.
*Angaben zum Gesellschaftskapital*
Das Grundkapital der Gesellschaft von 10.143.240 Euro
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
eingeteilt in 10.143.240 Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der
Einberufung auf Grundlage der Satzung 10.143.240
Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien stehen der
Gesellschaft nach § 71b AktG keine Rechte zu,
insbesondere kein Stimmrecht; sie hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 48.027 eigene
Stückaktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
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