DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Bertrandt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.02.2020 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-01-03 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen
Wertpapierkennnummer 523 280 / ISIN DE0005232805
Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 19.
Februar 2020,
um 10:30 Uhr (Einlass: 9:30 Uhr) in der Stadthalle
Sindelfingen,
Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 30. September 2019 und des Lageberichts der
Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des
gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.
September 2019 und des Konzern-Lageberichts,
des in den Lageberichten enthaltenen
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des
zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen
Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2018/2019
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2018/2019 der Bertrandt
Aktiengesellschaft in Höhe von 35.764.553,63
Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 1,60
Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und den verbleibenden Betrag von
19.535.369,63 Euro auf neue Rechnung
vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG
ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 24.
Februar 2020.
Sofern die Bertrandt Aktiengesellschaft im
Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung eigene Anteile hält, sind
diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende
Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019 für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung des
Unternehmensgegenstands der Gesellschaft und
entsprechende Neufassung von § 2 der Satzung*
Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft
soll geändert werden, um auf Marktchancen
flexibler reagieren zu können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
§ 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu
gefasst:
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die
unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit im
In- und Ausland auf den Gebieten:
(a) Ingenieur- und Serviceleistungen,
insbesondere, aber nicht begrenzt
auf Design, Entwicklung,
Konstruktionen, Realisation,
Fertigung von Prototypen bzw.
Prototypenteilen, Erprobung, Planung
und Projektmanagement sowie
CAD-Leistungen aller Art bezüglich
Fahr- und Flugzeugen sowie deren
Komponenten, Verkehrssystemen,
Werkzeugen, Vorrichtungen, Maschinen
und Sondermaschinen sowie bezüglich
Medizinprodukten, Pharma-,
Kombinations- und
Haushaltsprodukten, Verpackungen;
(b) Bau, Umbau, Herstellung und
Ausrüstung von Fahr- und Flugzeugen
und deren Komponenten,
Verkehrssystemen, Werkzeugen,
Vorrichtungen, Maschinen und
Sondermaschinen, Prototypen und
Modelle;
(c) Planung, Bau und Inbetriebnahme von
Fertigungsanlagen für die
Herstellung von Fahr- und Flugzeugen
und deren Komponenten,
Verkehrssystemen, Werkzeugen,
Vorrichtungen, Maschinen und
Sondermaschinen sowie
Industrieprodukten;
(d) Entwicklung von Wartungslösungen
sowie Erbringung und Vermarktung von
Wartungsleistungen für Fahr- und
Flugzeuge und deren Komponenten,
Verkehrssysteme, Werkzeuge,
Vorrichtungen, Maschinen und
Sondermaschinen sowie
Industrieprodukten und
Fertigungsanlagen;
(e) Entwicklung, Herstellung und
Vermarktung von Hard- und Software
aller Art, insbesondere aber nicht
begrenzt hierauf, für autonomes
Fahren, Industrie 4.0, Internet of
Things, Smartifizierung sowie
Kommunikations-, Netz- und
Informationstechnik und die
Erbringung von Leistungen aller Art
im Zusammenhang damit;
(f) Entwicklung, Erbringung und
Vermarktung von Datenanalysen (Big
Data Analytics) sowie anderen
Leistungen aller Art im Zusammenhang
mit Daten und deren Nutzung, Handel
oder sonstiger Verwertung;
(g) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung
von Cloud-Lösungen und Anwendungen
künstlicher Intelligenz (KI);
(h) Entwicklung, Betrieb und Vermarktung
von Technologien und Konzepten zum
Klimaschutz;
(i) Entwicklung, Erbringung und
Vermarktung von Mobilitäts-,
Verkehrs- und Transportleistungen
sowie diesbezüglichen Konzepten;
(j) Beratungs- und sonstige Leistungen
für Unternehmen, insbesondere, aber
nicht begrenzt hierauf, in den
Bereichen Projekt- und
Prozessmanagement;
(k) Erwerb, Verwaltung und Entwicklung
von Immobilien sowie deren
Veräußerung;
(l) Erwerb oder Erlangung von
Immaterialgütern und sonstigen
Sondernutzungsrechten, deren
Verwaltung, Schutz und Verwertung,
Lizensierung und Handel,
Übertragung sowie
Veräußerung.
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften,
Handlungen und Maßnahmen berechtigt,
die geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu fördern. Sie kann ihre
Tätigkeit auch auf einen Teil oder
Teilaspekte der in Absatz 1 genannten
Geschäftszweige oder regional
beschränken.
(3) Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten. Sie kann im In- und Ausland
andere Unternehmen gründen, erwerben oder
sich an ihnen beteiligen sowie sie
veräußern. Sie kann solche
Unternehmen unter einheitlicher Leitung
zusammenfassen und Unternehmensverträge
mit ihnen abschließen. Sie kann
Dienstleistungen für solche Unternehmen
erbringen oder sich auf die Verwaltung
der Beteiligung beschränken. Sie ist
berechtigt, ihren Betrieb ganz oder
teilweise in Tochter- und
Beteiligungsunternehmen im In- und
Ausland auszugliedern. Der
Unternehmensgegenstand von Tochter- und
Beteiligungsunternehmen darf auch ein
anderer sein als der in vorstehendem
Absatz 1 genannte Unternehmensgegenstand.
(4) Die Gesellschaft darf erlaubnispflichtige
Immobiliengeschäfte und andere
erlaubnispflichtige Leistungen,
insbesondere erlaubnispflichtige
Prüfungs- und Mobilitätsleistungen, nicht
unmittelbar selbst ausführen.
6. *Beschlussfassung über weitere Änderungen
der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
1. § 4 der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
§ 4 Bekanntmachungen, Gerichtsstand
(1) Die Bekanntmachungen der
Gesellschaft werden im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Für alle Streitigkeiten zwischen der
Gesellschaft und Aktionären besteht
ein Gerichtsstand am Sitz der
Gesellschaft. Ausländische Gerichte
sind für solche Streitigkeiten nicht
zuständig.
2. § 5 Abs. (10) der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst:
(10) § 43 Abs. (1) des Gesetzes über den
Wertpapierhandel
(Wertpapierhandelsgesetz, WpHG)
findet keine Anwendung.
3. § 12 Abs. (2) der Satzung wird geändert
und wie folgt neu gefasst:
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats
können in eine im Interesse der
Gesellschaft von dieser in
angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversiche
rung für Organe und bestimmte
Führungskräfte einbezogen werden,
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January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: -2-
soweit eine solche besteht. Die
Prämien hierfür entrichtet die
Gesellschaft.
4. § 12 der Satzung wird geändert und um
einen neu eingefügten Abs. (5) ergänzt:
(5) Aufsichtsratsmitglieder, die nur
während eines Teils des
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
oder einem Ausschuss angehören oder
den Vorsitz oder den
stellvertretenden Vorsitz im
Aufsichtsrat oder den Vorsitz in
einem Ausschuss führen, erhalten
eine im Verhältnis der Zeit
geringere Vergütung.
5. § 17 der Satzung wird geändert und um
einen neu eingefügten Abs. (4) ergänzt:
(4) Der Versammlungsleiter ist
insbesondere berechtigt, zu Beginn
der Hauptversammlung oder während
ihres Verlaufs einen zeitlich
angemessenen Rahmen für den ganzen
Versammlungsverlauf oder für
einzelne Tagesordnungspunkte zu
setzen.
6. § 20 der Satzung wird geändert, um weitere
Abs. (4) und (5) ergänzt und in der
Überschrift wie folgt neu gefasst:
§ 20 Jahresabschluss, Gewinnverwendung
(4) Der Bilanzgewinn wird auf die
Aktionäre gleichmäßig verteilt,
soweit die Hauptversammlung nicht
eine anderweitige Verwendung
beschließt.
(5) Die Hauptversammlung kann
beschließen, den Bilanzgewinn
teilweise oder vollständig im Wege
einer Sachausschüttung auf die
Aktionäre zu verteilen.
7. *Beschlussfassung über weitere Änderungen
der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur
Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
1. § 15 Abs. 2 Satz 2 der Satzung wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
'Dazu reicht ein Nachweis gemäß §
67c Abs. 3 Aktiengesetz aus.'
2. § 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung wird
geändert. Nach dem Wort 'Nachweis' werden
die Wörter 'des Anteilsbesitzes nach §
67c Abs. 3 Aktiengesetz' eingefügt.
3. Der Vorstand wird angewiesen, diese
Änderungen der Satzung erst zu dem
in Artikel 16 i.V.m Artikel 2 (§ 26 Abs.
(4) EG AktG) des Gesetzes zur Umsetzung
der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) genannten Tag des
Inkrafttretens (d.h. zur Eintragung zum
3. September 2020) zum Handelsregister
anzumelden.
8. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag seines
Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, Zweigniederlassung Stuttgart, zum
Abschlussprüfer der Bertrandt
Aktiengesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.
*Hinweise zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 7:*
Der Jahresabschluss der Bertrandt Aktiengesellschaft
zum 30. September 2019 und der Lagebericht, der
Konzern-Abschluss zum 30. September 2019 und der
Konzern-Lagebericht, der vom Aufsichtsrat beschlossene
und vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschriebene
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2018/2019, der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
für die Verwendung des Bilanzgewinns, der
zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht
nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB für das
Geschäftsjahr 2018/2019 liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Bertrandt Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen. Sie sind zudem gemäß
§ 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.bertrandt.com
im Reiter 'Unternehmen', im Bereich 'Investor
Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung'
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung am
19. Februar 2020 ausliegen.
*Rechte von Aktionären*
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126
Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der
Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen. Aktionäre, die Anträge zur Hauptversammlung
ankündigen wollen, haben diese ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:
Bertrandt Aktiengesellschaft
Frau Svenja-Sabrina Pellegrino
Birkensee 1
71139 Ehningen
Telefax: +49 7034 656 4488
E-Mail: sabrina.pellegrino@de.bertrandt.com
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Gegenanträge zu den Vorschlägen der Verwaltung zu den
Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens
des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.bertrandt.com
im Reiter 'Unternehmen', im Bereich 'Investor
Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung'
zugänglich, wenn der Gegenantrag mit Begründung unter
der vorstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum
4. Februar 2020, 24:00 Uhr, zugegangen ist.
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen
nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen
Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall,
- soweit sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde,
- wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde,
- wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende
Angaben oder Beleidigungen enthält,
- wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer
Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125
AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn
derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten
fünf Jahren bereits zu mindestens zwei
Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125
AktG zugänglich gemacht worden ist und in der
Hauptversammlung weniger als der zwanzigste
Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn
gestimmt hat,
- wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an
der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich
nicht vertreten lassen wird oder
- wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren
in zwei Hauptversammlungen einen von ihm
mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat
oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der
Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre
zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung
Gegenanträge stellen.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl eines
Abschlussprüfers gelten die vorstehenden Absätze
sinngemäß mit der Maßgabe, dass ein
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 Satz 1
und 2 AktG). Die Gesellschaft ist über die vorgenannten
Gründe hinaus auch dann nicht verpflichtet,
Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht
die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG enthalten.
Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft bis spätestens 19. Januar
2020, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der
Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122
Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind (wobei der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG
entsprechend anzuwenden.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung von dem Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf
die Lage des Konzerns und der in den Konzern-Abschluss
einbezogenen Unternehmen.
*Angaben zum Gesellschaftskapital*
Das Grundkapital der Gesellschaft von 10.143.240 Euro
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
eingeteilt in 10.143.240 Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der
Einberufung auf Grundlage der Satzung 10.143.240
Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien stehen der
Gesellschaft nach § 71b AktG keine Rechte zu,
insbesondere kein Stimmrecht; sie hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 48.027 eigene
Stückaktien.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind
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January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: -3-
gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens 12. Februar 2020, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen: Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen ist nach § 15 Abs. 2 der Satzung nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 29. Januar 2020 beziehen und der Gesellschaft bis spätestens 12. Februar 2020, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen: Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung: Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: vollmacht@c-hv.com Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars eine Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts in Textform erteilt werden. Das zu benutzende Formular kann im Internet unter www.bertrandt.com im Reiter 'Unternehmen', im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' abgerufen oder bei der Bertrandt Aktiengesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden. Vollmacht und Weisungen müssen zusammen mit der Eintrittskarte zu der Hauptversammlung spätestens am 18. Februar 2020, 18:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein: Bertrandt AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 9628 92 99 871 E-Mail: vollmacht@c-hv.com Nach dem 18. Februar 2020, 18:00 Uhr, können erteilte Vollmachten und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend genannte Adresse nicht mehr geändert werden. Ein Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters müssen die Anmeldung des Aktionärs und die Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen form- und fristgerecht zugehen. Daneben wird zusätzlich für an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre, die diese vor der Abstimmung verlassen müssen, die Möglichkeit bestehen, einem von der Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter mittels eines anderen, von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Formulars Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung (u.a. die in § 124a AktG genannten Informationen) und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bertrandt.com im Reiter 'Unternehmen', im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung'. *Informationen zum Datenschutz* Die Bertrandt Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten: Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls den Namen des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters), persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum), Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft zu ermöglichen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft zwingend erforderlich. Personenbezogene Daten der Aktionäre werden zum Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmrechtsbögen, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Ferner werden die personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken, z.B. zur Darstellung der Entwicklung der Aktionärsstruktur oder der Handelsvolumina verarbeitet. Außerdem erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Bertrandt Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle; Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. Dienstleister der Bertrandt Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten von der Bertrandt Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Bertrandt Aktiengesellschaft. Die Bertrandt Aktiengesellschaft speichert, vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender gesetzlicher Vorschriften, die personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist. Es besteht ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können gegenüber der Bertrandt Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@de.bertrandt.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden: Bertrandt Aktiengesellschaft Birkensee 1 71139 Ehningen Telefon: +49 7034 656 0 Telefax: +49 7034 656 4151 Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich Herrn Hans-Gerd Claus, Herrn Michael Lücke, Herrn Markus Ruf. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist wie folgt zu erreichen: Bertrandt Aktiengesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
Datenschutzbeauftragter
Birkensee 1
71139 Ehningen
E-Mail: datenschutz@de.bertrandt.com
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der
Internetseite der Bertrandt Aktiengesellschaft unter
https://www.bertrandt.com/datenschutzhinweis.html
zu finden.
Ehningen, im Dezember 2019
*Bertrandt Aktiengesellschaft
Ehningen*
_Der Vorstand_
2020-01-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bertrandt Aktiengesellschaft
Birkensee 1
71139 Ehningen
Deutschland
E-Mail: Sabrina.Pellegrino@DE.BERTRANDT.com
Internet: http://www.bertrandt.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
946365 2020-01-03
(END) Dow Jones Newswires
January 03, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
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