Handelsgericht-Richter Andreas Pablik verwies in seiner Teilurteils-Begründung am Dienstag darauf, dass das Swap-Geschäft zwischen der BAWAG und der Stadt Linz im Jahr 2007 vom Gemeinderat genehmigt hätte werde müssen. Wegen dieser fehlenden Genehmigung hatte der Vertrag "nie Bestand"."Das Geschäft war von Anfang an ungültig", sagte Pablik. Der damalige Linzer Ex-Finanzdirektor Werner Penn hatte das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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