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DGAP-HV: OSRAM Licht AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.02.2020 in ICM, Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: OSRAM Licht AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
OSRAM Licht AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.02.2020 in ICM, Am Messesee 6, Messegelände, 81829 München mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
OSRAM Licht AG München Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 
LED400 
ISIN DE000LED4000 Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) LED02V 
ISIN DE000LED02V0 Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 
der OSRAM Licht AG 
am 18. Februar 2020 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG 
 
am Dienstag, 18. Februar 2020, 10:00 Uhr (MEZ), 
im ICM (Internationales Congress Center München), Am 
Messesee 6, Messegelände, 81829 München. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   OSRAM Licht AG und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht und den erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   sowie § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). 
   Die genannten Unterlagen sowie der Corporate 
   Governance Bericht und der nichtfinanzielle 
   Bericht für den OSRAM Licht-Konzern nach §§ 
   315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB sind 
   auf unserer Internetseite unter 
 
   www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz 
   (AktG) festgestellt. Die Hauptversammlung hat 
   zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen 
   Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der OSRAM Licht AG aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe 
   von 52.433.142,45 EUR vollständig auf neue 
   Rechnung vorzutragen. 
 
   Es ergibt sich damit die folgende Verwendung 
   des Bilanzgewinns: 
 
   Bilanzgewinn:  52.433.142,45 EUR 
   Gewinnvortrag: 52.433.142,45 EUR 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu 
   lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden 
   zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Zwischenberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 sowie zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   den Konzern für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2019/2020 zu bestellen. Der 
   vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats ist 
   auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   gestützt. 
 
   Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag 
   des Aufsichtsrats sind frei von einer 
   ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. 
   Auch bestanden keine Regelungen, die die 
   Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft 
   für die Durchführung der Abschlussprüfung 
   beschränkt hätten. 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 
96.848.074 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Aktien 
ohne Nennbetrag, die jeweils eine Stimme gewähren. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 96.848.074. 
Diese Gesamtzahlen schließen jeweils im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung von der 
Gesellschaft gehaltene 2.664.388 Stück eigene Aktien 
ein, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
Hinweise zur Teilnahme 
 
*Anmeldung zur Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich rechtzeitig angemeldet haben und die zum 
Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten 
Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die 
Anmeldung muss spätestens bis 
 
Dienstag, 11. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ), 
 
bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b Bürgerliches 
Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache 
eingegangen sein, und zwar unter der Anschrift 
 
OSRAM Licht AG 
Hauptversammlung 2020 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
 
oder per Telefax an: 
+49 (0)89 30903-74675 
 
oder per E-Mail an: 
anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiterhin die 
Möglichkeit an, sich online über das Aktionärsportal 
anzumelden, das sie unter der Internetadresse 
 
www.osram-group.de/hauptversammlung 
 
erreichen. Für den Zugang zum Aktionärsportal benötigen 
die Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das zugehörige 
Zugangspasswort. Die Aktionärsnummer können die 
Aktionäre den ihnen mit der Einladung zur 
Hauptversammlung übersandten Unterlagen entnehmen. 
Aktionäre, die sich bereits im Aktionärsportal 
registriert haben, melden sich mit dem bei der 
Registrierung selbst gewählten Zugangspasswort im 
Aktionärsportal an. Alle übrigen im Aktienregister 
eingetragenen Aktionäre erhalten mit den Unterlagen, 
die ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung 
übersandt werden, ein individuelles Passwort für den 
Erstzugang zum Aktionärsportal. 
 
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf 
dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten 
Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung 
und die Erteilung von Weisungen genutzt werden kann, 
sowie online im Aktionärsportal. 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige 
von § 135 AktG erfasste Intermediäre und gemäß § 
135 AktG Gleichgestellte können das Stimmrecht für 
Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie 
aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund 
einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
Die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre 
beziehungsweise ihre Bevollmächtigten erhalten 
Eintrittskarten zur Hauptversammlung. Aktionäre, die 
sich über das Aktionärsportal anmelden, haben die 
Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar 
selbst auszudrucken oder in elektronischer Form 
abzurufen. 
 
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die 
Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern 
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den 
Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag* 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung 
weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das 
Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister 
eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. 
Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in 
der Zeit vom 12. Februar 2020 bis einschließlich 
18. Februar 2020 zugehen, werden erst mit Wirkung nach 
der Hauptversammlung am 18. Februar 2020 verarbeitet 
und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher 
Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) 
ist daher der 11. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ). 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
können sich in der Hauptversammlung auch durch einen 
Bevollmächtigten - zum Beispiel ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten 
- vertreten und ihr Stimmrecht durch den 
Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im 
Falle einer Bevollmächtigung ist für eine rechtzeitige 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten 
entsprechend den oben unter 'Anmeldung zur 
Hauptversammlung' genannten Bestimmungen Sorge zu 
tragen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 

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January 07, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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