DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.02.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-01-09 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN A1TNUT
ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 20. Februar 2020,
um 10:00 Uhr im Gesellschaftshaus Palmengarten,
Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main
ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September
2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.
September 2019 und des zusammengefassten
Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und
des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Website der
Gesellschaft unter
https://www.dbag.de/hv-2020
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung zugänglich sein und
mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat
den für das Geschäftsjahr 2018/2019 vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1
der Tagesordnung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 der
Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von
178.080.010,68 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 22.565.991,00 Euro
Dividende von 1,50
Euro je
dividendenberechtigte
Aktie, insgesamt
Vortrag auf neue 155.514.019,68 Euro
Rechnung
*Bilanzgewinn * *178.080.010,68 Euro*
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden,
der eine unveränderte Dividende von 1,50 Euro je
dividendenberechtigte Aktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten
auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag,
das heißt am 25. Februar 2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020 und des Prüfers für eine prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main,
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019/2020 und
b) zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts zum 31. März
2020, die Bestandteile des
Halbjahresfinanzberichts nach § 115
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind,
zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung
des Prüfungsausschusses.
6. *Nachwahlen zum Aufsichtsrat*
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerhard
Roggemann, der von der Hauptversammlung am 25.
Februar 2016 für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020
beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt
worden war, scheidet vor dem Hintergrund des
Erreichens der vom Aufsichtsrat festgelegten
Altersgrenze mit Wirkung zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar
2020 aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Wilken
Freiherr von Hodenberg, der von derselben
Hauptversammlung für die gleiche Amtszeit wie
Herr Roggemann in den Aufsichtsrat gewählt
worden war, hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar
2020 niedergelegt. Es sind daher Nachfolger für
die beiden ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG
setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1
letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der
Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung jeweils
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt, als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
zu wählen:
6.1 Herr Axel Holtrup, wohnhaft in London,
Vereinigtes Königreich, selbständiger
Investor
6.2 Herr Dr. Jörg Wulfken, wohnhaft in Bad
Homburg v. d. Höhe, Rechtsanwalt und
Partner der PricewaterhouseCoopers GmbH,
Frankfurt a. M.
Die Wahlvorschläge stützen sich auf die
Empfehlung des Nominierungsausschusses. Die
Wahlvorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
festgelegten Ziele und streben die weitere
Ausfüllung des Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich
vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Die Lebensläufe sowie Informationen zu den
relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und
Erfahrungen der Kandidaten finden sich
nachfolgend unter II. 'Ergänzende Angaben zu den
Nachwahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt
6)'.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
7. *Beschlussfassung über eine Neuregelung der
Vergütung des Aufsichtsrats*
Die Vergütungsregelungen des Aufsichtsrats der
Deutschen Beteiligungs AG wurden zuletzt durch
Beschluss der Hauptversammlung vom 26. März 2013
angepasst. Eine angemessene und sachgerechte
Vergütung ist im Wettbewerb um qualifizierte
Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats
Voraussetzung. Die Anforderungen an
Aufsichtsräte sind seit der jüngsten Anpassung
stetig gewachsen. Aufsichtsräte müssen sich
durch herausragende fachliche und persönliche
Kompetenz auszeichnen und für die professionelle
Wahrnehmung ihrer Tätigkeit ein signifikantes
Zeitinvestment aufbringen. Vor diesem
Hintergrund und unter Berücksichtigung der
Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer
Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung mit
Wirkung vom Geschäftsjahr 2019/2020 an angepasst
werden.
Die feste jährliche Vergütung beträgt nach dem
nachstehenden Beschlussvorschlag 10.000,00 Euro
mehr, also 60.000,00 Euro statt bisher 50.000,00
Euro je Aufsichtsratsmitglied. Die
Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird
entsprechend der üblichen Praxis künftig
zusätzlich mit dem 0,25-Fachen der festen
Vergütung berücksichtigt; bisher war hierfür
keine gesonderte Vergütung vorgesehen. Die
Maximalvergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden
beträgt weiterhin maximal das 2,0-Fache der
festen Vergütung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.
März 2013 festgelegte Vergütung des
Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf den unter
nachfolgend d) bestimmten Zeitpunkt wie folgt
neu festgelegt:
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
eine feste jährliche Vergütung. Die feste
jährliche Vergütung beträgt für jedes
Aufsichtsratsmitglied 60.000,00 Euro. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
2,0-Fache und der Stellvertreter des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats das
1,5-Fache dieses Betrags. Die
Mitgliedschaft im Präsidium und im
Prüfungsausschuss wird zusätzlich zur
festen jährlichen Vergütung mit dem
0,25-Fachen, der Vorsitz im
Prüfungsausschuss mit dem 0,5-Fachen
dieses Betrags berücksichtigt.
Unabhängig von der Mitgliedschaft in
verschiedenen Ausschüssen und einer
Funktion als deren Vorsitzender erhält
der Vorsitzende des Aufsichtsrats maximal
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January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
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