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DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.02.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.02.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN A1TNUT 
ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Donnerstag, den 20. Februar 2020, 
um 10:00 Uhr im Gesellschaftshaus Palmengarten, 
Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 
   2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. 
   September 2019 und des zusammengefassten 
   Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und 
   des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Website der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.dbag.de/hv-2020 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat 
   den für das Geschäftsjahr 2018/2019 vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
   der Tagesordnung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 der 
   Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von 
   178.080.010,68 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer     22.565.991,00 Euro 
   Dividende von 1,50 
   Euro je 
   dividendenberechtigte 
   Aktie, insgesamt 
   Vortrag auf neue       155.514.019,68 Euro 
   Rechnung 
   *Bilanzgewinn *        *178.080.010,68 Euro* 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, 
   der eine unveränderte Dividende von 1,50 Euro je 
   dividendenberechtigte Aktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten 
   auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, 
   das heißt am 25. Februar 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 und des Prüfers für eine prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main, 
 
   a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
      2019/2020 und 
   b) zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts zum 31. März 
      2020, die Bestandteile des 
      Halbjahresfinanzberichts nach § 115 
      Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Prüfungsausschusses. 
6. *Nachwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerhard 
   Roggemann, der von der Hauptversammlung am 25. 
   Februar 2016 für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020 
   beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt 
   worden war, scheidet vor dem Hintergrund des 
   Erreichens der vom Aufsichtsrat festgelegten 
   Altersgrenze mit Wirkung zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar 
   2020 aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Wilken 
   Freiherr von Hodenberg, der von derselben 
   Hauptversammlung für die gleiche Amtszeit wie 
   Herr Roggemann in den Aufsichtsrat gewählt 
   worden war, hat sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar 
   2020 niedergelegt. Es sind daher Nachfolger für 
   die beiden ausscheidenden 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG 
   setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 
   letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der 
   Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung jeweils 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt, als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   zu wählen: 
 
   6.1 Herr Axel Holtrup, wohnhaft in London, 
       Vereinigtes Königreich, selbständiger 
       Investor 
   6.2 Herr Dr. Jörg Wulfken, wohnhaft in Bad 
       Homburg v. d. Höhe, Rechtsanwalt und 
       Partner der PricewaterhouseCoopers GmbH, 
       Frankfurt a. M. 
 
   Die Wahlvorschläge stützen sich auf die 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses. Die 
   Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   festgelegten Ziele und streben die weitere 
   Ausfüllung des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
   Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Die Lebensläufe sowie Informationen zu den 
   relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen der Kandidaten finden sich 
   nachfolgend unter II. 'Ergänzende Angaben zu den 
   Nachwahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 
   6)'. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
7. *Beschlussfassung über eine Neuregelung der 
   Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
   Die Vergütungsregelungen des Aufsichtsrats der 
   Deutschen Beteiligungs AG wurden zuletzt durch 
   Beschluss der Hauptversammlung vom 26. März 2013 
   angepasst. Eine angemessene und sachgerechte 
   Vergütung ist im Wettbewerb um qualifizierte 
   Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats 
   Voraussetzung. Die Anforderungen an 
   Aufsichtsräte sind seit der jüngsten Anpassung 
   stetig gewachsen. Aufsichtsräte müssen sich 
   durch herausragende fachliche und persönliche 
   Kompetenz auszeichnen und für die professionelle 
   Wahrnehmung ihrer Tätigkeit ein signifikantes 
   Zeitinvestment aufbringen. Vor diesem 
   Hintergrund und unter Berücksichtigung der 
   Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer 
   Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung mit 
   Wirkung vom Geschäftsjahr 2019/2020 an angepasst 
   werden. 
 
   Die feste jährliche Vergütung beträgt nach dem 
   nachstehenden Beschlussvorschlag 10.000,00 Euro 
   mehr, also 60.000,00 Euro statt bisher 50.000,00 
   Euro je Aufsichtsratsmitglied. Die 
   Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird 
   entsprechend der üblichen Praxis künftig 
   zusätzlich mit dem 0,25-Fachen der festen 
   Vergütung berücksichtigt; bisher war hierfür 
   keine gesonderte Vergütung vorgesehen. Die 
   Maximalvergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden 
   beträgt weiterhin maximal das 2,0-Fache der 
   festen Vergütung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. 
   März 2013 festgelegte Vergütung des 
   Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf den unter 
   nachfolgend d) bestimmten Zeitpunkt wie folgt 
   neu festgelegt: 
 
   a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
      eine feste jährliche Vergütung. Die feste 
      jährliche Vergütung beträgt für jedes 
      Aufsichtsratsmitglied 60.000,00 Euro. Der 
      Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
      2,0-Fache und der Stellvertreter des 
      Vorsitzenden des Aufsichtsrats das 
      1,5-Fache dieses Betrags. Die 
      Mitgliedschaft im Präsidium und im 
      Prüfungsausschuss wird zusätzlich zur 
      festen jährlichen Vergütung mit dem 
      0,25-Fachen, der Vorsitz im 
      Prüfungsausschuss mit dem 0,5-Fachen 
      dieses Betrags berücksichtigt. 
 
      Unabhängig von der Mitgliedschaft in 
      verschiedenen Ausschüssen und einer 
      Funktion als deren Vorsitzender erhält 
      der Vorsitzende des Aufsichtsrats maximal 

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