DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.02.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 20.02.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-01-09 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN A1TNUT
ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 20. Februar 2020,
um 10:00 Uhr im Gesellschaftshaus Palmengarten,
Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main
ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September
2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.
September 2019 und des zusammengefassten
Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und
des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Website der
Gesellschaft unter
https://www.dbag.de/hv-2020
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung zugänglich sein und
mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat
den für das Geschäftsjahr 2018/2019 vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1
der Tagesordnung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 der
Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von
178.080.010,68 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 22.565.991,00 Euro
Dividende von 1,50
Euro je
dividendenberechtigte
Aktie, insgesamt
Vortrag auf neue 155.514.019,68 Euro
Rechnung
*Bilanzgewinn * *178.080.010,68 Euro*
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl
der dividendenberechtigten Stückaktien
verändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden,
der eine unveränderte Dividende von 1,50 Euro je
dividendenberechtigte Aktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten
auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag,
das heißt am 25. Februar 2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020 und des Prüfers für eine prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main,
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019/2020 und
b) zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts zum 31. März
2020, die Bestandteile des
Halbjahresfinanzberichts nach § 115
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind,
zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung
des Prüfungsausschusses.
6. *Nachwahlen zum Aufsichtsrat*
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerhard
Roggemann, der von der Hauptversammlung am 25.
Februar 2016 für eine Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020
beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt
worden war, scheidet vor dem Hintergrund des
Erreichens der vom Aufsichtsrat festgelegten
Altersgrenze mit Wirkung zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar
2020 aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Wilken
Freiherr von Hodenberg, der von derselben
Hauptversammlung für die gleiche Amtszeit wie
Herr Roggemann in den Aufsichtsrat gewählt
worden war, hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar
2020 niedergelegt. Es sind daher Nachfolger für
die beiden ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG
setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1
letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der
Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung jeweils
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt, als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
zu wählen:
6.1 Herr Axel Holtrup, wohnhaft in London,
Vereinigtes Königreich, selbständiger
Investor
6.2 Herr Dr. Jörg Wulfken, wohnhaft in Bad
Homburg v. d. Höhe, Rechtsanwalt und
Partner der PricewaterhouseCoopers GmbH,
Frankfurt a. M.
Die Wahlvorschläge stützen sich auf die
Empfehlung des Nominierungsausschusses. Die
Wahlvorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
festgelegten Ziele und streben die weitere
Ausfüllung des Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich
vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Die Lebensläufe sowie Informationen zu den
relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und
Erfahrungen der Kandidaten finden sich
nachfolgend unter II. 'Ergänzende Angaben zu den
Nachwahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt
6)'.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum
Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
7. *Beschlussfassung über eine Neuregelung der
Vergütung des Aufsichtsrats*
Die Vergütungsregelungen des Aufsichtsrats der
Deutschen Beteiligungs AG wurden zuletzt durch
Beschluss der Hauptversammlung vom 26. März 2013
angepasst. Eine angemessene und sachgerechte
Vergütung ist im Wettbewerb um qualifizierte
Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats
Voraussetzung. Die Anforderungen an
Aufsichtsräte sind seit der jüngsten Anpassung
stetig gewachsen. Aufsichtsräte müssen sich
durch herausragende fachliche und persönliche
Kompetenz auszeichnen und für die professionelle
Wahrnehmung ihrer Tätigkeit ein signifikantes
Zeitinvestment aufbringen. Vor diesem
Hintergrund und unter Berücksichtigung der
Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer
Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung mit
Wirkung vom Geschäftsjahr 2019/2020 an angepasst
werden.
Die feste jährliche Vergütung beträgt nach dem
nachstehenden Beschlussvorschlag 10.000,00 Euro
mehr, also 60.000,00 Euro statt bisher 50.000,00
Euro je Aufsichtsratsmitglied. Die
Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird
entsprechend der üblichen Praxis künftig
zusätzlich mit dem 0,25-Fachen der festen
Vergütung berücksichtigt; bisher war hierfür
keine gesonderte Vergütung vorgesehen. Die
Maximalvergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden
beträgt weiterhin maximal das 2,0-Fache der
festen Vergütung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
folgenden Beschluss zu fassen:
Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.
März 2013 festgelegte Vergütung des
Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf den unter
nachfolgend d) bestimmten Zeitpunkt wie folgt
neu festgelegt:
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
eine feste jährliche Vergütung. Die feste
jährliche Vergütung beträgt für jedes
Aufsichtsratsmitglied 60.000,00 Euro. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
2,0-Fache und der Stellvertreter des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats das
1,5-Fache dieses Betrags. Die
Mitgliedschaft im Präsidium und im
Prüfungsausschuss wird zusätzlich zur
festen jährlichen Vergütung mit dem
0,25-Fachen, der Vorsitz im
Prüfungsausschuss mit dem 0,5-Fachen
dieses Betrags berücksichtigt.
Unabhängig von der Mitgliedschaft in
verschiedenen Ausschüssen und einer
Funktion als deren Vorsitzender erhält
der Vorsitzende des Aufsichtsrats maximal
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January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -2-
das 2,0-Fache der festen jährlichen
Vergütung und der stellvertretende
Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
maximal das 1,5-Fache der festen
Vergütung.
b) Die Vergütung ist mit Ablauf des
jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während
eines Teils des Geschäftsjahres dem
Aufsichtsrat oder einem Ausschuss
angehören oder den Vorsitz oder den
stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat
oder den Vorsitz im Prüfungsausschuss
führen, erhalten eine im Verhältnis der
Zeit geringere Vergütung.
c) Die Gesellschaft erstattet den
Aufsichtsratsmitgliedern die durch die
Ausübung ihres Amts entstehenden Auslagen
einschließlich einer etwaigen auf
die Vergütung und den Auslagenersatz
entfallenden Umsatzsteuer. Die
Gesellschaft hat zu Gunsten der
Aufsichtsratsmitglieder eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen,
welche die gesetzliche Haftpflicht aus
der Aufsichtsratstätigkeit deckt.
d) Die vorstehende Vergütungsregelung
gemäß lit. a) bis c) gilt erstmalig
von Beginn des Geschäftsjahres 2019/2020
an.
Die bisherige Regelung der Vergütung des
Aufsichtsrats gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 26. März 2013, die durch
vorstehende Regelung ersetzt wird, ist zur
Information der Aktionäre nachfolgend
wiedergegeben:
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
eine feste Vergütung von 50.000,00 Euro
p.a. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält das 1,75-Fache und der
Stellvertreter des Vorsitzenden des
Aufsichtsrats das 1,25-Fache der festen
Vergütung. Die Mitgliedschaft im
Präsidium wird zusätzlich zur Vergütung
nach den vorstehenden Sätzen mit dem
0,25-Fachen, der Vorsitz im
Prüfungsausschuss mit dem 0,5-Fachen der
festen Vergütung berücksichtigt.
Unabhängig von der Mitgliedschaft in
verschiedenen Ausschüssen und einer
Funktion als deren Vorsitzender erhält
der Vorsitzende des Aufsichtsrats maximal
das 2,0-Fache der festen Vergütung und
der stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats sowie der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses maximal das 1,5-Fache
der festen Vergütung.
b) Die Vergütung ist mit Ablauf des
jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während
eines Teils des Geschäftsjahres dem
Aufsichtsrat oder dem Präsidium angehören
oder den Vorsitz oder den
stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat
oder den Vorsitz im Prüfungsausschuss
führen, erhalten eine im Verhältnis der
Zeit geringere Vergütung.
c) Die Gesellschaft erstattet den
Aufsichtsratsmitgliedern die durch die
Ausübung ihres Amts entstehenden Auslagen
einschließlich einer etwaigen auf
die Vergütung und den Auslagenersatz
entfallenden Umsatzsteuer. Die
Gesellschaft kann zu Gunsten der
Aufsichtsratsmitglieder eine
Haftpflichtversicherung abschließen,
welche die gesetzliche Haftpflicht aus
der Aufsichtsratstätigkeit deckt.
Wir weisen darauf hin, dass eine
Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3 AktG in der
Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) der
ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021
vorbehalten bleibt.
II. *Ergänzende Angaben zu den Nachwahlen zum
Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)*
*1. Lebensläufe und Angaben gemäß § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG*
Nachfolgend sind die Lebensläufe der zur Nachwahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt.
Diese enthalten zugleich die Angaben gemäß § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer
Unternehmen und in vergleichbaren Kontrollgremien
anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen.
*1.1 Herr Axel Holtrup*
Ausgeübter Beruf: Selbständiger Investor
Wohnort: London, Vereinigtes Königreich
Geburtsjahr: 1968
Nationalität: deutsch
Kandidiert erstmals für den Aufsichtsrat der Deutschen
Beteiligungs AG
*Beruflicher Werdegang:*
Seit 2017 Selbständiger Investor, London,
Vereinigtes Königreich
2011 - 2017 Partner und Mitglied des Global
Management Committee bei AEA
Investors, London, Vereinigtes
Königreich, und München, Deutschland
2006 - 2010 Direktor bei Silver Lake Partners,
London, Vereinigtes Königreich
1997 - 2006 Associate, später Principal bei
Investcorp, London, Vereinigtes
Königreich
1995 - 1997 Finanzanalyst (M&A) bei Morgan
Stanley, London, Vereinigtes
Königreich, und Frankfurt a. M.,
Deutschland
*Ausbildung:*
1991 - 1995 Europäisches Studienprogramm für
Betriebswirtschaft (ESB), Middlesex
University, London, Vereinigtes
Königreich und Hochschule
Reutlingen, Deutschland - BA (Hons)
European Business Administration und
Diplom-Betriebswirt
1989 - 1991 Deutsche Bank, Frankfurt a. M.,
Ludwigshafen, Deutschland -
Ausbildung zum Bankkaufmann
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:*
Keine
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:*
Keine
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:*
Herr Holtrup verfügt aufgrund von über 20 Jahren
Erfahrung in der Private-Equity-Branche über profunde
Kenntnisse dieses Geschäfts. Er war in leitenden
Positionen bei weltweit führenden
Private-Equity-Häusern tätig, wo er die erfolgreiche
Akquisition und Entwicklung einer Vielzahl von
Unternehmen in unterschiedlichen Sektoren leitete.
Durch seine Tätigkeit in Aufsichtsräten verschiedener
Portfoliounternehmen hat Herr Holtrup umfangreiche
Erfahrung in der Überwachung und Beratung des
Managements. Herr Holtrup bringt darüber hinaus
internationale Erfahrung und vertiefte Kenntnisse über
das Management angelsächsischer Private-Equity-Häuser
in die Aufsichtsratstätigkeit bei der Deutschen
Beteiligungs AG ein.
*1.2 Herr Dr. Jörg Wulfken*
Ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Partner der
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Frankfurt a. M.
Wohnort: Bad Homburg v. d. Höhe
Geburtsjahr: 1960
Nationalität: deutsch
Kandidiert erstmals für den Aufsichtsrat der Deutschen
Beteiligungs AG
*Beruflicher Werdegang:*
Seit 2015 Partner bei PricewaterhouseCoopers
GmbH, Frankfurt a. M.
2001 - 2015 Partner bei Mayer Brown LLP,
Frankfurt a. M.
2000 - 2001 Partner bei Clifford Chance,
Frankfurt a. M.
1993 - 2000 Direktor bei der Bankgesellschaft
Berlin AG, Berlin
1991 - 1993 Associate bei Clifford Chance,
London, Vereinigtes Königreich
1989 - 1991 Jurist im Investment Banking der
Westdeutsche Landesbank
Girozentrale, Düsseldorf
1979 - 1980 Schiffsausrüster, August Warnecken,
Bremen
*Ausbildung:*
1987 - 1989 Universität Konstanz, Mitarbeiter am
Zentrum für Internationale
Wirtschaft und Erlangung des
akademischen Grades Doktor der
Rechtswissenschaft
1980 - 1987 Universität Hamburg, Einstufige
Juristenausbildung mit Abschluss
Volljurist
1966 - 1979 Grundschule und Gymnasium in Bremen
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:*
Keine
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:*
Seit 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der
Georgian Credit, Tiflis, Georgien
Seit 2008 Mitglied des Beirats des
Bundesvereinigung Kreditankauf und
Servicing e.V. (BKS)
*Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem
Aufsichtsratsmandat:*
Seit 2017 Vorstand der Wulfken Stiftung, Bremen
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:*
Herr Dr. Jörg Wulfken ist einer der in Deutschland
führenden Rechtsanwälte in den Bereichen Finanzierung,
Kapitalmarkt und Bankaufsichtsrecht. Zudem verfügt er
über operative Bankerfahrung im Investment Banking,
insbesondere als Leiter des internationalen
Kreditkonsortialgeschäftes der Bankgesellschaft Berlin
AG. Als Anwalt hat er u.a. bedeutende Transaktionen für
Unternehmen aus der Private-Equity-Branche betreut.
Seit seinem Beitritt als Partner der PwC arbeitet er an
der Schnittstelle zwischen Rechtsberatung, allgemeiner
Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung. Aufgrund
seiner fachübergreifenden umfassenden Kenntnisse des
Bank-, Kapitalmarkt- und Investmentgeschäfts und seiner
Finanzexpertise als Partner einer führenden
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft trägt er zur
Verbreiterung und Vertiefung der Kompetenzen des
Aufsichtsrats der Deutschen Beteiligungs AG bei. Als
langjähriger Managing Partner der internationalen
Anwaltsfirma Mayer Brown in Deutschland und Mitglied
des globalen Management Committee sowie aufgrund der
Aufsichtsratsfunktion im georgischen
Mikrofinanzinstitut Georgian Credit bringt er zudem
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January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -3-
einschlägige internationale Managementerfahrung in die Aufsichtsratstätigkeit ein. *2. Angaben gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex* Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den zur Nachwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den Organen der Deutschen Beteiligungs AG und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 bzw. die entsprechende Vorschrift der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex empfiehlt. III. *Weitere Angaben zur Einberufung* *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Donnerstag, den 13. Februar 2020, um 24:00 Uhr, zugehen, und zwar unter der nachfolgend genannten Adresse Deutsche Beteiligungs AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ Aktionäre, die die Möglichkeit der Anmeldung über das Aktionärsportal nutzen möchten, benötigen persönliche Zugangsdaten. Aktionäre können diese Zugangsdaten den ihnen mit der Einladung auf dem Postweg übersandten Unterlagen entnehmen. Aktionäre, die sich für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, bekommen keine Zugangsdaten zugesandt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 13. Februar 2020, um 24:00 Uhr (sogenanntes Technical Record Date), bis zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter Umschreibungsstopp). Der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand am 13. Februar 2020 um 24:00 Uhr. Aktionäre können trotz des Umschreibungsstopps über ihre Aktien verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 13. Februar 2020 bei der Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so schnell wie möglich zu stellen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Vollmachten, die nicht an einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; dies ist die gesetzlich für börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebene Form. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist oder der Gesellschaft der Nachweis übersandt wird. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: Deutsche Beteiligungs AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Ebenso steht dafür das passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ zur Verfügung. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären, die die Einladung auf dem Postweg erhalten, mit dieser übersandt. Es befindet sich auch auf der Eintrittskarte. Ein entsprechendes Formular steht ebenfalls auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ als Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Für die Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen und anderen in § 135 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter* Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen nach den vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären, die die Einladung auf dem Postweg erhalten, mit dieser übersandt und befindet sich auch auf der Eintrittskarte. Ein entsprechendes Formular steht ebenfalls auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ als Download oder in elektronischer Form über das passwortgeschützte Aktionärsportal zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft in Textform übermittelt werden. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis *Mittwoch, den 19. Februar 2020, um 18:00 Uhr (Eingang),* elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ oder postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse Deutsche Beteiligungs AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de zu übermitteln. Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die für die Bevollmächtigung zur Verfügung gestellten Formulare sehen entsprechende Erklärungen vor. Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten
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January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ einsehbar. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat (einschließlich einer darin angekündigten möglichen Anpassung des Beschlussvorschlags zur Gewinnverwendung an die bei Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter Aktien) und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation und muss unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis *Mittwoch, den 19. Februar 2020, um 18:00 Uhr*, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die ihre Stimme durch Briefwahl abgeben wollen, werden gebeten, ihre Stimme per Briefwahl über das passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ abzugeben oder für die Briefwahl entweder das ihnen mit der Einladung auf dem Postweg übersandte Formular, das Formular auf der Eintrittskarte oder das auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ abrufbare Formular zu verwenden und dieses vollständig ausgefüllt per Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln Deutsche Beteiligungs AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de In allen Fällen gilt die vorstehend genannte Eingangsfrist. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen ist bis zum vorstehend genannten Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ abrufbar oder ergeben sich aus dem Formular, das mit der Einladung auf dem Postweg übersandt wird. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Die für die Briefwahl zu verwendenden Formulare sehen entsprechende Erklärungen vor. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen. *Rechte der Aktionäre* *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Montag, den 20. Januar 2020, um 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: Deutsche Beteiligungs AG Vorstand Börsenstraße 1 60313 Frankfurt am Main *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Mittwoch, den 5. Februar 2020, um 24:00 Uhr, unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen sind: Deutsche Beteiligungs AG Börsenstraße 1 60313 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 95787-199 oder -391 E-Mail: hauptversammlung@dbag.de Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags (oder eines Wahlvorschlags, wenn dieser begründet wird) braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns vorgelegt werden. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 16 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder Fragesteller festsetzen. *Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Website der Gesellschaft* Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter _https://www.dbag.de/hv-2020_ zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf der vorstehend genannten Website der Gesellschaft_._ *Übertragung der Hauptversammlung* Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gemäß der Ermächtigung in § 16 Abs. 4 unserer Satzung vollständig in Ton und Bild im Internet zu übertragen und so öffentlich zu machen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
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January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
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