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DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -6-

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.02.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.02.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Beteiligungs AG Frankfurt am Main WKN A1TNUT 
ISIN DE000A1TNUT7 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Donnerstag, den 20. Februar 2020, 
um 10:00 Uhr im Gesellschaftshaus Palmengarten, 
Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 
   2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. 
   September 2019 und des zusammengefassten 
   Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und 
   des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Website der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.dbag.de/hv-2020 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat 
   den für das Geschäftsjahr 2018/2019 vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
   der Tagesordnung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 der 
   Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von 
   178.080.010,68 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer     22.565.991,00 Euro 
   Dividende von 1,50 
   Euro je 
   dividendenberechtigte 
   Aktie, insgesamt 
   Vortrag auf neue       155.514.019,68 Euro 
   Rechnung 
   *Bilanzgewinn *        *178.080.010,68 Euro* 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien 
   verändern. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, 
   der eine unveränderte Dividende von 1,50 Euro je 
   dividendenberechtigte Aktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten 
   auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, 
   das heißt am 25. Februar 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 und des Prüfers für eine prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main, 
 
   a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
      2019/2020 und 
   b) zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts zum 31. März 
      2020, die Bestandteile des 
      Halbjahresfinanzberichts nach § 115 
      Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Prüfungsausschusses. 
6. *Nachwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerhard 
   Roggemann, der von der Hauptversammlung am 25. 
   Februar 2016 für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020 
   beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt 
   worden war, scheidet vor dem Hintergrund des 
   Erreichens der vom Aufsichtsrat festgelegten 
   Altersgrenze mit Wirkung zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar 
   2020 aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Wilken 
   Freiherr von Hodenberg, der von derselben 
   Hauptversammlung für die gleiche Amtszeit wie 
   Herr Roggemann in den Aufsichtsrat gewählt 
   worden war, hat sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar 
   2020 niedergelegt. Es sind daher Nachfolger für 
   die beiden ausscheidenden 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG 
   setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 
   letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der 
   Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung jeweils 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt, als 
   Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat 
   zu wählen: 
 
   6.1 Herr Axel Holtrup, wohnhaft in London, 
       Vereinigtes Königreich, selbständiger 
       Investor 
   6.2 Herr Dr. Jörg Wulfken, wohnhaft in Bad 
       Homburg v. d. Höhe, Rechtsanwalt und 
       Partner der PricewaterhouseCoopers GmbH, 
       Frankfurt a. M. 
 
   Die Wahlvorschläge stützen sich auf die 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses. Die 
   Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   festgelegten Ziele und streben die weitere 
   Ausfüllung des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
   Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Die Lebensläufe sowie Informationen zu den 
   relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen der Kandidaten finden sich 
   nachfolgend unter II. 'Ergänzende Angaben zu den 
   Nachwahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 
   6)'. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
7. *Beschlussfassung über eine Neuregelung der 
   Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
   Die Vergütungsregelungen des Aufsichtsrats der 
   Deutschen Beteiligungs AG wurden zuletzt durch 
   Beschluss der Hauptversammlung vom 26. März 2013 
   angepasst. Eine angemessene und sachgerechte 
   Vergütung ist im Wettbewerb um qualifizierte 
   Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats 
   Voraussetzung. Die Anforderungen an 
   Aufsichtsräte sind seit der jüngsten Anpassung 
   stetig gewachsen. Aufsichtsräte müssen sich 
   durch herausragende fachliche und persönliche 
   Kompetenz auszeichnen und für die professionelle 
   Wahrnehmung ihrer Tätigkeit ein signifikantes 
   Zeitinvestment aufbringen. Vor diesem 
   Hintergrund und unter Berücksichtigung der 
   Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer 
   Unternehmen soll die Aufsichtsratsvergütung mit 
   Wirkung vom Geschäftsjahr 2019/2020 an angepasst 
   werden. 
 
   Die feste jährliche Vergütung beträgt nach dem 
   nachstehenden Beschlussvorschlag 10.000,00 Euro 
   mehr, also 60.000,00 Euro statt bisher 50.000,00 
   Euro je Aufsichtsratsmitglied. Die 
   Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird 
   entsprechend der üblichen Praxis künftig 
   zusätzlich mit dem 0,25-Fachen der festen 
   Vergütung berücksichtigt; bisher war hierfür 
   keine gesonderte Vergütung vorgesehen. Die 
   Maximalvergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden 
   beträgt weiterhin maximal das 2,0-Fache der 
   festen Vergütung. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. 
   März 2013 festgelegte Vergütung des 
   Aufsichtsrats wird mit Wirkung auf den unter 
   nachfolgend d) bestimmten Zeitpunkt wie folgt 
   neu festgelegt: 
 
   a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
      eine feste jährliche Vergütung. Die feste 
      jährliche Vergütung beträgt für jedes 
      Aufsichtsratsmitglied 60.000,00 Euro. Der 
      Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
      2,0-Fache und der Stellvertreter des 
      Vorsitzenden des Aufsichtsrats das 
      1,5-Fache dieses Betrags. Die 
      Mitgliedschaft im Präsidium und im 
      Prüfungsausschuss wird zusätzlich zur 
      festen jährlichen Vergütung mit dem 
      0,25-Fachen, der Vorsitz im 
      Prüfungsausschuss mit dem 0,5-Fachen 
      dieses Betrags berücksichtigt. 
 
      Unabhängig von der Mitgliedschaft in 
      verschiedenen Ausschüssen und einer 
      Funktion als deren Vorsitzender erhält 
      der Vorsitzende des Aufsichtsrats maximal 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -2-

das 2,0-Fache der festen jährlichen 
      Vergütung und der stellvertretende 
      Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der 
      Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
      maximal das 1,5-Fache der festen 
      Vergütung. 
   b) Die Vergütung ist mit Ablauf des 
      jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen. 
      Aufsichtsratsmitglieder, die nur während 
      eines Teils des Geschäftsjahres dem 
      Aufsichtsrat oder einem Ausschuss 
      angehören oder den Vorsitz oder den 
      stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat 
      oder den Vorsitz im Prüfungsausschuss 
      führen, erhalten eine im Verhältnis der 
      Zeit geringere Vergütung. 
   c) Die Gesellschaft erstattet den 
      Aufsichtsratsmitgliedern die durch die 
      Ausübung ihres Amts entstehenden Auslagen 
      einschließlich einer etwaigen auf 
      die Vergütung und den Auslagenersatz 
      entfallenden Umsatzsteuer. Die 
      Gesellschaft hat zu Gunsten der 
      Aufsichtsratsmitglieder eine 
      Haftpflichtversicherung abgeschlossen, 
      welche die gesetzliche Haftpflicht aus 
      der Aufsichtsratstätigkeit deckt. 
   d) Die vorstehende Vergütungsregelung 
      gemäß lit. a) bis c) gilt erstmalig 
      von Beginn des Geschäftsjahres 2019/2020 
      an. 
 
   Die bisherige Regelung der Vergütung des 
   Aufsichtsrats gemäß Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 26. März 2013, die durch 
   vorstehende Regelung ersetzt wird, ist zur 
   Information der Aktionäre nachfolgend 
   wiedergegeben: 
 
   a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
      eine feste Vergütung von 50.000,00 Euro 
      p.a. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
      erhält das 1,75-Fache und der 
      Stellvertreter des Vorsitzenden des 
      Aufsichtsrats das 1,25-Fache der festen 
      Vergütung. Die Mitgliedschaft im 
      Präsidium wird zusätzlich zur Vergütung 
      nach den vorstehenden Sätzen mit dem 
      0,25-Fachen, der Vorsitz im 
      Prüfungsausschuss mit dem 0,5-Fachen der 
      festen Vergütung berücksichtigt. 
      Unabhängig von der Mitgliedschaft in 
      verschiedenen Ausschüssen und einer 
      Funktion als deren Vorsitzender erhält 
      der Vorsitzende des Aufsichtsrats maximal 
      das 2,0-Fache der festen Vergütung und 
      der stellvertretende Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats sowie der Vorsitzende des 
      Prüfungsausschusses maximal das 1,5-Fache 
      der festen Vergütung. 
   b) Die Vergütung ist mit Ablauf des 
      jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen. 
      Aufsichtsratsmitglieder, die nur während 
      eines Teils des Geschäftsjahres dem 
      Aufsichtsrat oder dem Präsidium angehören 
      oder den Vorsitz oder den 
      stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat 
      oder den Vorsitz im Prüfungsausschuss 
      führen, erhalten eine im Verhältnis der 
      Zeit geringere Vergütung. 
   c) Die Gesellschaft erstattet den 
      Aufsichtsratsmitgliedern die durch die 
      Ausübung ihres Amts entstehenden Auslagen 
      einschließlich einer etwaigen auf 
      die Vergütung und den Auslagenersatz 
      entfallenden Umsatzsteuer. Die 
      Gesellschaft kann zu Gunsten der 
      Aufsichtsratsmitglieder eine 
      Haftpflichtversicherung abschließen, 
      welche die gesetzliche Haftpflicht aus 
      der Aufsichtsratstätigkeit deckt. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass eine 
   Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3 AktG in der 
   Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) der 
   ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021 
   vorbehalten bleibt. 
II. *Ergänzende Angaben zu den Nachwahlen zum 
    Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)* 
 
*1. Lebensläufe und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 
Satz 5 AktG* 
 
Nachfolgend sind die Lebensläufe der zur Nachwahl in 
den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. 
Diese enthalten zugleich die Angaben gemäß § 125 
Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer 
Unternehmen und in vergleichbaren Kontrollgremien 
anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen. 
 
*1.1 Herr Axel Holtrup* 
 
Ausgeübter Beruf: Selbständiger Investor 
Wohnort:          London, Vereinigtes Königreich 
Geburtsjahr:      1968 
Nationalität:     deutsch 
 
Kandidiert erstmals für den Aufsichtsrat der Deutschen 
Beteiligungs AG 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
Seit 2017   Selbständiger Investor, London, 
            Vereinigtes Königreich 
2011 - 2017 Partner und Mitglied des Global 
            Management Committee bei AEA 
            Investors, London, Vereinigtes 
            Königreich, und München, Deutschland 
2006 - 2010 Direktor bei Silver Lake Partners, 
            London, Vereinigtes Königreich 
1997 - 2006 Associate, später Principal bei 
            Investcorp, London, Vereinigtes 
            Königreich 
1995 - 1997 Finanzanalyst (M&A) bei Morgan 
            Stanley, London, Vereinigtes 
            Königreich, und Frankfurt a. M., 
            Deutschland 
 
*Ausbildung:* 
 
1991 - 1995 Europäisches Studienprogramm für 
            Betriebswirtschaft (ESB), Middlesex 
            University, London, Vereinigtes 
            Königreich und Hochschule 
            Reutlingen, Deutschland - BA (Hons) 
            European Business Administration und 
            Diplom-Betriebswirt 
1989 - 1991 Deutsche Bank, Frankfurt a. M., 
            Ludwigshafen, Deutschland - 
            Ausbildung zum Bankkaufmann 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten:* 
 
Keine 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
Keine 
 
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:* 
 
Herr Holtrup verfügt aufgrund von über 20 Jahren 
Erfahrung in der Private-Equity-Branche über profunde 
Kenntnisse dieses Geschäfts. Er war in leitenden 
Positionen bei weltweit führenden 
Private-Equity-Häusern tätig, wo er die erfolgreiche 
Akquisition und Entwicklung einer Vielzahl von 
Unternehmen in unterschiedlichen Sektoren leitete. 
Durch seine Tätigkeit in Aufsichtsräten verschiedener 
Portfoliounternehmen hat Herr Holtrup umfangreiche 
Erfahrung in der Überwachung und Beratung des 
Managements. Herr Holtrup bringt darüber hinaus 
internationale Erfahrung und vertiefte Kenntnisse über 
das Management angelsächsischer Private-Equity-Häuser 
in die Aufsichtsratstätigkeit bei der Deutschen 
Beteiligungs AG ein. 
 
*1.2 Herr Dr. Jörg Wulfken* 
 
Ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt und Partner der 
                  PricewaterhouseCoopers GmbH, 
                  Frankfurt a. M. 
Wohnort:          Bad Homburg v. d. Höhe 
Geburtsjahr:      1960 
Nationalität:     deutsch 
 
Kandidiert erstmals für den Aufsichtsrat der Deutschen 
Beteiligungs AG 
 
*Beruflicher Werdegang:* 
 
Seit 2015   Partner bei PricewaterhouseCoopers 
            GmbH, Frankfurt a. M. 
2001 - 2015 Partner bei Mayer Brown LLP, 
            Frankfurt a. M. 
2000 - 2001 Partner bei Clifford Chance, 
            Frankfurt a. M. 
1993 - 2000 Direktor bei der Bankgesellschaft 
            Berlin AG, Berlin 
1991 - 1993 Associate bei Clifford Chance, 
            London, Vereinigtes Königreich 
1989 - 1991 Jurist im Investment Banking der 
            Westdeutsche Landesbank 
            Girozentrale, Düsseldorf 
1979 - 1980 Schiffsausrüster, August Warnecken, 
            Bremen 
 
*Ausbildung:* 
 
1987 - 1989 Universität Konstanz, Mitarbeiter am 
            Zentrum für Internationale 
            Wirtschaft und Erlangung des 
            akademischen Grades Doktor der 
            Rechtswissenschaft 
1980 - 1987 Universität Hamburg, Einstufige 
            Juristenausbildung mit Abschluss 
            Volljurist 
1966 - 1979 Grundschule und Gymnasium in Bremen 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten:* 
 
Keine 
 
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen:* 
 
Seit 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der 
          Georgian Credit, Tiflis, Georgien 
Seit 2008 Mitglied des Beirats des 
          Bundesvereinigung Kreditankauf und 
          Servicing e.V. (BKS) 
 
*Weitere wesentliche Tätigkeiten neben dem 
Aufsichtsratsmandat:* 
 
Seit 2017 Vorstand der Wulfken Stiftung, Bremen 
 
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen:* 
 
Herr Dr. Jörg Wulfken ist einer der in Deutschland 
führenden Rechtsanwälte in den Bereichen Finanzierung, 
Kapitalmarkt und Bankaufsichtsrecht. Zudem verfügt er 
über operative Bankerfahrung im Investment Banking, 
insbesondere als Leiter des internationalen 
Kreditkonsortialgeschäftes der Bankgesellschaft Berlin 
AG. Als Anwalt hat er u.a. bedeutende Transaktionen für 
Unternehmen aus der Private-Equity-Branche betreut. 
Seit seinem Beitritt als Partner der PwC arbeitet er an 
der Schnittstelle zwischen Rechtsberatung, allgemeiner 
Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung. Aufgrund 
seiner fachübergreifenden umfassenden Kenntnisse des 
Bank-, Kapitalmarkt- und Investmentgeschäfts und seiner 
Finanzexpertise als Partner einer führenden 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft trägt er zur 
Verbreiterung und Vertiefung der Kompetenzen des 
Aufsichtsrats der Deutschen Beteiligungs AG bei. Als 
langjähriger Managing Partner der internationalen 
Anwaltsfirma Mayer Brown in Deutschland und Mitglied 
des globalen Management Committee sowie aufgrund der 
Aufsichtsratsfunktion im georgischen 
Mikrofinanzinstitut Georgian Credit bringt er zudem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -3-

einschlägige internationale Managementerfahrung in die 
Aufsichtsratstätigkeit ein. 
 
*2. Angaben gemäß Deutschem Corporate Governance 
Kodex* 
 
Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
zwischen den zur Nachwahl in den Aufsichtsrat 
vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den 
Organen der Deutschen Beteiligungs AG und einem 
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, 
deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
7. Februar 2017 bzw. die entsprechende Vorschrift der 
Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 
empfiehlt. 
 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die im Aktienregister eingetragen sind und sich 
rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. 
 
Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei 
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
 
Donnerstag, den 13. Februar 2020, um 24:00 Uhr, 
 
zugehen, und zwar unter der nachfolgend genannten 
Adresse 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten 
Aktionärsportals auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
Aktionäre, die die Möglichkeit der Anmeldung über das 
Aktionärsportal nutzen möchten, benötigen persönliche 
Zugangsdaten. Aktionäre können diese Zugangsdaten den 
ihnen mit der Einladung auf dem Postweg übersandten 
Unterlagen entnehmen. Aktionäre, die sich für den 
elektronischen Versand der Einladung zur 
Hauptversammlung registriert haben, bekommen keine 
Zugangsdaten zugesandt. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 
Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im 
Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das 
Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 
Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung 
zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters 
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte 
beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen im 
Zeitraum vom Ablauf des 13. Februar 2020, um 24:00 Uhr 
(sogenanntes Technical Record Date), bis zum Ablauf des 
Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter 
Umschreibungsstopp). Der Stand des Aktienregisters am 
Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand 
am 13. Februar 2020 um 24:00 Uhr. Aktionäre können 
trotz des Umschreibungsstopps über ihre Aktien 
verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, deren 
Umschreibungsanträge nach dem 13. Februar 2020 bei der 
Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte 
aus diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich 
insoweit von dem noch im Aktienregister eingetragenen 
Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von Aktien der 
Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge so schnell wie möglich zu stellen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch 
in diesem Fall sind die Eintragung im Aktienregister 
und eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Vollmachten, die nicht an einen Intermediär (z.B. ein 
Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen 
erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform; dies ist die gesetzlich für 
börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebene Form. Die 
Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber 
dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der 
Gesellschaft dadurch geführt werden, dass der 
Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist oder 
der Gesellschaft der Nachweis übersandt wird. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber 
der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten 
Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail 
bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Ebenso steht dafür das passwortgeschützte 
Aktionärsportal auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
zur Verfügung. 
 
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, wird den Aktionären, die die 
Einladung auf dem Postweg erhalten, mit dieser 
übersandt. Es befindet sich auch auf der 
Eintrittskarte. Ein entsprechendes Formular steht 
ebenfalls auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
als Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Für die Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. 
Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen und anderen 
in § 135 AktG gleichgestellten Personen und 
Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis 
einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten 
gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden 
Person oder Institution über Form und Verfahren der 
Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor 
der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu 
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen nach den 
vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen 
sein und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung 
anmelden. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden 
aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmacht- 
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären, die 
die Einladung auf dem Postweg erhalten, mit dieser 
übersandt und befindet sich auch auf der 
Eintrittskarte. Ein entsprechendes Formular steht 
ebenfalls auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
als Download oder in elektronischer Form über das 
passwortgeschützte Aktionärsportal zur Verfügung. 
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft 
in Textform übermittelt werden. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
bevollmächtigen möchten, werden gebeten, die 
Vollmachten nebst Weisungen unbeschadet der 
rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden 
Bestimmungen spätestens bis *Mittwoch, den 19. Februar 
2020, um 18:00 Uhr (Eingang),* elektronisch unter 
Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf 
der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
oder postalisch, per Telefax oder per E-Mail an 
folgende Adresse 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
zu übermitteln. 
 
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche 
Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein 
Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
selbst oder durch einen anderen Bevollmächtigten 
teilnehmen und seine Aktionärsrechte ausüben, so gilt 
die persönliche Teilnahme beziehungsweise Teilnahme 
durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der Vollmacht 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Die für die Bevollmächtigung zur 
Verfügung gestellten Formulare sehen entsprechende 
Erklärungen vor. 
 
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den 
vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen 
sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung 
angemeldet haben sowie zur Hauptversammlung erschienen 
sind, an, die von der Gesellschaft benannten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -4-

Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung werden 
den Aktionären zusammen mit der Einladung zugesandt. 
Entsprechende Informationen sind auch auf der Website 
der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
einsehbar. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend 
beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der Briefwahl 
abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. 
Auch in diesem Fall sind die Eintragung im 
Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung des 
Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner 
ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden 
können, sind gegenstandslos. Die Abgabe von Stimmen 
durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der 
Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat (einschließlich 
einer darin angekündigten möglichen Anpassung des 
Beschlussvorschlags zur Gewinnverwendung an die bei 
Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter 
Aktien) und auf mit einer etwaigen Ergänzung der 
Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt 
gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. 
 
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt 
schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
und muss unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach 
den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis *Mittwoch, 
den 19. Februar 2020, um 18:00 Uhr*, bei der 
Gesellschaft eingegangen sein. 
 
Aktionäre, die ihre Stimme durch Briefwahl abgeben 
wollen, werden gebeten, ihre Stimme per Briefwahl über 
das passwortgeschützte Aktionärsportal auf der Website 
der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
abzugeben oder für die Briefwahl entweder das ihnen mit 
der Einladung auf dem Postweg übersandte Formular, das 
Formular auf der Eintrittskarte oder das auf der 
Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
abrufbare Formular zu verwenden und dieses vollständig 
ausgefüllt per Post, per Telefax oder per E-Mail an 
folgende Adresse zu übermitteln 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
In allen Fällen gilt die vorstehend genannte 
Eingangsfrist. Die Änderung oder der Widerruf 
bereits erteilter Briefwahlstimmen ist bis zum 
vorstehend genannten Zeitpunkt auf gleichem Wege 
möglich. 
 
Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Website 
der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
abrufbar oder ergeben sich aus dem Formular, das mit 
der Einladung auf dem Postweg übersandt wird. 
 
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der 
Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz 
bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der 
Hauptversammlung selbst oder durch einen 
Bevollmächtigten teilnehmen und seine Aktionärsrechte 
ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme 
beziehungsweise Teilnahme durch einen Bevollmächtigten 
als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten 
Stimmabgabe. Die für die Briefwahl zu verwendenden 
Formulare sehen entsprechende Erklärungen vor. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG 
gleichgestellte Personen und Institutionen können sich 
der Briefwahl bedienen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 
2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
spätestens bis 
 
Montag, den 20. Januar 2020, um 24:00 Uhr, 
 
zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende 
Adresse zu richten: 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
Vorstand 
Börsenstraße 1 
60313 Frankfurt am Main 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie 
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
und/oder Abschlussprüfern übersenden. Die Gesellschaft 
macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge 
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer 
etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer 
etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
spätestens bis 
 
Mittwoch, den 5. Februar 2020, um 24:00 Uhr, 
 
unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen 
sind: 
 
Deutsche Beteiligungs AG 
Börsenstraße 1 
60313 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 95787-199 oder -391 
E-Mail: hauptversammlung@dbag.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl 
von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder von 
Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen 
gemäß § 127 AktG sinngemäß. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die 
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu 
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines 
Gegenantrags (oder eines Wahlvorschlags, wenn dieser 
begründet wird) braucht nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von 
Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG 
genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der 
Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann 
nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine 
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie 
dort mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet 
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne 
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein 
in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu 
Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und 
der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und 
des Konzerns vorgelegt werden. 
 
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, 
etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der 
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen 
nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 16 Abs. 
3 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem 
Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich 
angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn 
der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen 
zeitlichen Rahmen für den ganzen 
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne 
Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder 
Fragesteller festsetzen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 
Website der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG 
zur Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft 
unter 
 
_https://www.dbag.de/hv-2020_ 
 
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 
Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf der vorstehend 
genannten Website der Gesellschaft_._ 
 
*Übertragung der Hauptversammlung* 
 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gemäß 
der Ermächtigung in § 16 Abs. 4 unserer Satzung 
vollständig in Ton und Bild im Internet zu übertragen 
und so öffentlich zu machen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -5-

der Einberufung 53.386.664,43 Euro und ist in 
15.043.994 Aktien eingeteilt, die alle in gleichem 
Umfang stimm- und dividendenberechtigt sind und jeweils 
eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt damit 15.043.994. 
 
*Frankfurt am Main, im Januar 2020* 
 
*Deutsche Beteiligungs AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Informationen für Aktionäre der Deutschen Beteiligungs 
AG zum Datenschutz* 
 
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als Aktionär 
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 
durch die Deutsche Beteiligungs AG, Börsenstraße 
1, 60313 Frankfurt am Main, (im folgenden '*Wir*' oder 
'*DBAG*') und die Ihnen nach dem anwendbaren 
Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 
 
1 *Wer ist für die Datenverarbeitung 
  verantwortlich?* 
 
  Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist 
  die Deutsche Beteiligungs AG, 
  Börsenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, 
  Telefon: +49 69 95787-01, E-Mail: 
  datenschutz@dbag.de. 
2 *Für welche Zwecke und auf welcher 
  Rechtsgrundlage werden Ihre Daten 
  verarbeitet?* 
 
  Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten 
  unter Beachtung der 
  EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des 
  Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des 
  Aktiengesetzes (AktG) sowie aller weiteren 
  relevanten Rechtsvorschriften. 
 
  Aktien der DBAG sind auf den Namen lautende 
  nennwertlose Stückaktien. Bei derartigen 
  Namensaktien sieht § 67 AktG vor, dass diese 
  unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und 
  der Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl 
  in das Aktienregister der Gesellschaft 
  einzutragen sind. Der Aktionär ist 
  grundsätzlich verpflichtet, der Gesellschaft 
  diese Angaben mitzuteilen. Falls Sie nicht mit 
  der Bereitstellung dieser Daten einverstanden 
  sind, können Sie nicht in das Aktienregister 
  eingetragen werden und Ihre Rechte als 
  Aktionär nicht wahrnehmen. 
 
  Die bei Erwerb, Verwahrung oder 
  Veräußerung Ihrer DBAG-Aktien 
  mitwirkenden Kreditinstitute leiten diese 
  sowie weitere, für die Führung des 
  Aktienregisters relevante Angaben 
  (Staatsangehörigkeit, Geschlecht und 
  einreichende Bank) regelmäßig an das 
  Aktienregister weiter. Dies geschieht über die 
  Clearstream Banking Frankfurt, die als 
  Zentralverwahrer die technische Abwicklung von 
  Wertpapiergeschäften sowie die Verwahrung der 
  Aktien für Kreditinstitute übernimmt. 
 
  Die DBAG verwendet Ihre personenbezogenen 
  Daten nur zu den im Aktiengesetz vorgesehenen 
  Zwecken. Dies sind insbesondere die Führung 
  des Aktienregisters, die Kommunikation mit den 
  Aktionären und die Abwicklung von 
  Hauptversammlungen. 
 
  Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
  verarbeitet die DBAG Ihre personenbezogenen 
  Daten zu dem Zweck, die Anmeldung und 
  Teilnahme der Aktionäre an der 
  Hauptversammlung (z. B. Prüfung der 
  Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den 
  Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
  der Hauptversammlung (einschließlich der 
  Erteilung, dem Widerruf und dem Nachweis von 
  Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. 
  Ohne die Bereitstellung der betreffenden Daten 
  ist Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und 
  die Ausübung von Stimmrechten und anderer 
  versammlungsbezogener Rechte nicht möglich. 
  Dies umfasst die folgenden 
  Verarbeitungsvorgänge: 
 
  Die DBAG verarbeitet im Rahmen der Anmeldung 
  eines Aktionärs für die Hauptversammlung die 
  erforderlichen im Aktienregister gespeicherten 
  sowie die vom Aktionär angegebenen bzw. aus 
  diesem Anlass von seiner Depotbank 
  übermittelten Daten (insbesondere Vor- und 
  Nachnamen, Wohnort oder Adresse, Aktienanzahl, 
  Aktiengattung, Eintrittskartennummer sowie 
  Besitzart). 
 
  Soweit die Teilnahme an der Hauptversammlung 
  durch einen Bevollmächtigten erfolgt, 
  verarbeitet die DBAG die in der 
  Vollmachtserteilung angegebenen 
  personenbezogenen Daten des Aktionärs sowie 
  Vor- und Nachname und Wohnort oder Adresse des 
  Bevollmächtigten. Im Falle der Erteilung von 
  Vollmacht und Weisungen an einen von der DBAG 
  benannten Stimmrechtsvertreter werden zudem 
  die erteilten Weisungen verarbeitet und die 
  Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei 
  Jahre nachprüfbar festgehalten. 
 
  In der Hauptversammlung wird gem. § 129 AktG 
  ein Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden 
  personenbezogenen Daten geführt: Nummer der 
  Eintrittskarte, Vor- und Nachname sowie 
  Wohnort des erschienenen oder vertretenen 
  Aktionärs und ggf. seines Vertreters, 
  Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl der 
  Stimmrechte und Besitzart. 
 
  Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände 
  auf die Tagesordnung gesetzt werden, wird die 
  DBAG diese Gegenstände unter Angabe des Namens 
  des Aktionärs bei Vorliegen der 
  Voraussetzungen gemäß den 
  aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. 
  Ebenso wird die DBAG Gegenanträge und 
  Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen 
  der Voraussetzungen gemäß den 
  aktienrechtlichen Vorschriften unter Angabe 
  des Namens des Aktionärs auf der Website der 
  DBAG zugänglich machen (§§ 122 Abs. 2, 126 
  Abs. 1, 127 AktG). 
 
  Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen 
  Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer 
  gesetzlicher Verpflichtungen wie 
  beispielsweise aufsichtsrechtlicher Vorgaben 
  sowie aktien-, handels- und steuerrechtlicher 
  Aufbewahrungspflichten verarbeitet. 
 
  Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer 
  personenbezogenen Daten ist das Aktiengesetz 
  in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 lit. c und 
  Absatz 4 DSGVO. 
 
  In Einzelfällen verarbeitet die DBAG Ihre 
  Daten auch zur Wahrung berechtigter Interessen 
  der DBAG nach Art. 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. 
  Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei 
  Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre aufgrund 
  ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres 
  Wohnsitzes von der Information über 
  Bezugsangebote ausgenommen werden müssen, um 
  Wertpapiervorschriften der betreffenden Länder 
  einzuhalten. Daneben verwenden wir Ihre 
  personenbezogenen Daten zur Erstellung von 
  internen Statistiken (z. B. für die 
  Darstellung der Aktionärsentwicklung, Anzahl 
  der Transaktionen oder für Übersichten 
  der größten Aktionäre). 
 
  Sollte beabsichtigt werden, Ihre 
  personenbezogenen Daten für einen anderen 
  Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der 
  gesetzlichen Bestimmungen vorab darüber 
  informiert. 
3 *An welche Kategorien von Empfängern werden 
  Ihre Daten ggf. weitergegeben?* 
 
  Nachfolgend informieren wir Sie darüber, an 
  welche Kategorien von Empfängern wir Ihre 
  personenbezogenen Daten weitergeben: 
 
  Externe Dienstleister: Für die Verwaltung und 
  technische Führung des Aktienregisters sowie 
  zur Ausrichtung der Hauptversammlung bedienen 
  wir uns externer Dienstleister, die Ihre 
  personenbezogenen Daten nach unseren Weisungen 
  im Einklang mit Art. 28 DSGVO verarbeiten. 
 
  Aktionäre/Dritte: Im Rahmen des gesetzlich 
  vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das 
  Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung 
  können Aktionäre bis zu zwei Jahre nach der 
  Hauptversammlung auf Antrag Einblick in die in 
  dem Teilnehmerverzeichnis über Sie erfassten 
  Daten erlangen. Das Teilnehmerverzeichnis wird 
  zudem im Rahmen der Hauptversammlung allen 
  Teilnehmern zugänglich gemacht. Auch im Rahmen 
  von bekanntmachungspflichtigen 
  Tagesordnungsergänzungsverlangen, 
  Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden 
  Ihre personenbezogenen Daten gemäß den 
  gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht. 
 
  Weitere Empfänger: Im Rahmen gesetzlicher 
  Vorschriften können wir verpflichtet sein, 
  Ihre personenbezogenen Daten weiteren 
  Empfängern, wie etwa Behörden und Gerichten, 
  zu übermitteln (z.B. bei der Veröffentlichung 
  von Stimmrechtsmitteilungen nach den 
  Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und 
  der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung 
  gesetzlicher Mitteilungspflichten). 
4 *Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten 
  gespeichert?* 
 
  Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen 
  Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie 
  für die oben genannten Zwecke nicht mehr 
  erforderlich sind und uns nicht gesetzliche 
  Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer 
  weiteren Speicherung verpflichten. 
  Entsprechende Nachweis- und 
  Aufbewahrungspflichten ergeben sich u. a. aus 
  dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und 
  dem Geldwäschegesetz. Für die im Zusammenhang 
  mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt 
  die Aufbewahrungsdauer regelmäßig drei 
  (3) Jahre. Die im Aktienregister gespeicherten 
  Daten werden nach der Veräußerung der 
  Aktien regelmäßig zehn (10) Jahre 
  aufbewahrt. Darüber hinaus bewahrt die DBAG 
  personenbezogene Daten nur auf, wenn dies im 
  Zusammenhang mit Ansprüchen erforderlich ist, 
  die gegen die DBAG geltend gemacht werden 
  (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 
  Jahren). 
5 *Übermitteln wir personenbezogene Daten 
  ins außereuropäische Ausland?* 
 
  Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten 
  nicht in das außereuropäische Ausland. 
6 *Findet eine automatisierte 
  Entscheidungsfindung im Einzelfall statt 
  (einschließlich Profiling)?* 
 
  Wir setzen keine rein automatisierten 
  Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 22 
  DSGVO oder ein Profiling ein. 
7 *Welche Rechte haben Sie?* 
 
  Sie haben, im Rahmen der gesetzlichen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

Voraussetzungen, die folgenden Rechte im 
  Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer 
  personenbezogenen Daten: 
 
  * Recht auf Auskunft über die seitens der 
    DBAG über Sie gespeicherten Daten (Art. 15 
    DSGVO); 
  * Recht auf Berichtigung unrichtiger über 
    Sie gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO); 
  * Recht auf Löschung Ihrer Daten, 
    insbesondere, sofern diese für die Zwecke, 
    für die sie ursprünglich erhoben wurden, 
    nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 
    DSGVO); 
  * Recht auf Einschränkung der Verarbeitung 
    (Sperrung), insbesondere, sofern die 
    Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig 
    ist oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch 
    Sie bestritten wird (Art. 18 DSGVO); 
  * Recht auf Widerspruch gegen die 
    Verarbeitung Ihrer Daten, soweit die 
    Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten 
    Interessen der Gesellschaft erfolgt (Art. 
    21 DSGVO); 
  * Beschwerderecht: Für Beschwerden im 
    Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer 
    personenbezogenen Daten steht Ihnen unser 
    Datenschutzbeauftragter unter den 
    nachfolgend angegebenen Kontaktdaten zur 
    Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das 
    Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen 
    Datenschutzbehörde einzulegen. 
 
  Datenschutzbeauftragter der Deutschen 
  Beteiligungs AG, Börsenstraße 1, 60313 
  Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 95787-01, 
  Telefax: +49 69 95787-199, E-Mail: 
  datenschutz@dbag.de. 
 
  Die für die DBAG zuständige 
  Datenschutzaufsichtsbehörde ist: 
 
  Der Hessische Datenschutzbeauftragte, 
  Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden / 
  Postfach 31 63, 65021 Wiesbaden, 
  https://datenschutz.hessen.de/ueber-uns/kontak 
  t 
 
2020-01-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Deutsche Beteiligungs AG 
             Börsenstraße 1 
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950443 2020-01-09 
 
 

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January 09, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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