Tritt ein Arbeitnehmer in die Freistellungsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell ein, dann führt dies nicht dazu, dass die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung wegfallen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er muss das Krankentagegeld, das ...Den vollständigen Artikel lesen ...