Seit etwas mehr als zwei Jahren gibt es in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Wie jetzt bekannt wurde, hat das Bundesamt für Justiz seitdem rund 1.300 Bußgeldverfahren gegen die Anbieter sozialer Netzwerke eingeleitet. Das Bundesamt für Justiz hat seit dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vor etwas mehr als zwei Jahren insgesamt circa 1.300 Bußgeldverfahren gegen die Anbieter sozialer Netzwerke eingeleitet. Daten gehen aus Antwort von Bundesregierung hervor Die Angaben gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hervor. Darüber ...Den vollständigen Artikel lesen ...