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(1)

FPSB Deutschland: Welche Steuer-Fallstricke bei Termfix-Lebensversicherungen zu beachten sind

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt am Main (pts022/15.01.2020/13:15) - Die kontrollierte Übergabe 
des Erbes an die nächste Generation ist ein Thema, das viele wohlhabende 
Menschen bewegt. Ein mögliches Instrument der Nachlassplanung ist eine 
Lebensversicherung mit so genannter Termfix-Gestaltung. Darunter versteht man 
eine Versicherung, die einen festen Auszahlungstermin hat. Das bedeutet, dass 
bei Termfix-Versicherungen die Fälligkeit der Versicherungsleistung nicht im 
Todesfall eintritt, sondern zu einem bestimmten vordefinierten Zeitpunkt in der 
Zukunft. "So attraktiv dieses Modell auch für die kontrollierte 
Vermögensübertragung sein mag - Termfix-Versicherungen bergen für die Erben 
mitunter einige böse Überraschungen bei der Berechnung der Erbschaftsteuer", 
 erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial 
Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) und verweist auf 
ein aktuelles Gerichtsurteil aus Köln. Um bei der Nachlassplanung keine Fehler 
zu machen und alle Möglichkeiten der Vermögensübertragung optimal zu nutzen, 
sollten sich Erblasser an Finanz- und/oder Nachfolgeplaner wie die vom FPSB 
Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®- und CERTIFIED 
FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals wenden. 
 
Fondsgebundene Termfix-Lebensversicherungen sind als Instrument in der 
Nachlassplanung nicht unüblich. Die Vorteile: Im Rahmen einer bestehenden 
Vermögensverwaltung kann das Versicherungsmodell vergleichsweise einfach und 
flexibel gestaltet und das zurückgehaltene Vermögen bis zum Auszahlungstermin 
professionell betreut werden. Der Vertragsinhaber kann zudem jede Bestimmung zu 
Lebzeiten frei ändern. Außerdem unterliegen die Erträge einer solchen 
Police keiner Abgeltungsteuer, wenn die Auszahlung erst nach dem Erbfall 
erfolgt. 
 
Doch ein Gerichtsurteil des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 30.1.2019 - 7 K 
1364/17) zeigt, dass bei einer Termfix-Lebensversicherung auch erhebliche 
Nachteile auftreten können. So musste ein Erbe als alleiniger Bezugsberechtigter 
eines Termfix-Lebensversicherungsvertrages mit dem Tod des Erblassers eine hohe 
Summe an Erbschaftssteuer zahlen. Und das, obwohl der Versicherungsvertrag 
vorsah, dass die Auszahlung der Lebensversicherung nicht an den Tod des 
Versicherungsnehmers geknüpft war, sondern zu einem festen Zeitpunkt erfolgen 
sollte. Im konkreten Fall verstarb die Versicherungsnehmerin knapp 10 Jahre vor 
dem festgelegten Auszahlungstermin. 
 
Todestag maßgeblich für Erbschaftsteuer 
 
Das zuständige Finanzamt hatte nun den Versicherungsanspruch bei der Festsetzung 
der Erbschaftsteuer gegen den Erben zum aktuellen Kurswert des 
Deckungsstockdepots am Todestag der Versicherungsnehmerin in 2013 
berücksichtigt. Der Kläger jedoch war der Ansicht, dass die Erbschaftsteuer erst 
mit Auszahlung im Jahr 2023 entsteht. Dem widersprach das Gericht. Der 
Steueranspruch sei bereits mit Versterben des Versicherungsnehmers unabhängig 
des späteren Zuflusses entstanden. Dieser Zeitpunkt müsse gleichzeitig als 
Stichtag für die Bewertung des Versicherungsanspruchs herangezogen werden. 
 
Das Finanzgericht Köln ging im Urteilsfall - gestützt auf § 3 Abs. 1 Nr. 4 
ErbStG - von einem Erwerb von Todes wegen aus und bejahte somit beim 
begünstigten Kläger einen unmittelbar erworbenen Vermögensvorteil aufgrund des 
von der Erblasserin geschlossenen Versicherungsvertrags. Der Kläger habe bereits 
zum Zeitpunkt des Versterbens der Versicherungsnehmerin einen unwiderruflichen 
Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme erworben. Und das ungeachtet der 
Tatsache, dass die Versicherungssumme erst knapp 10 Jahre später ausgezahlt 
wird. Deshalb sei der Todeszeitpunkt ausschlaggebend für die Entstehung der 
Erbschaftsteuer. 
 
Kurswert am Todestag entscheidend 
 
Außerdem entschied das Finanzgericht Köln, dass bei der Bewertung des 
Versicherungsanspruchs nicht auf dessen Rückkaufswert, sondern dessen Kurswert 
am Todeszeittag abzustellen sei. "Die Versteuerung zum Wert am Todestag hat für 
den Erben den Vorteil, dass gegebenenfalls Werterhöhungen bis zur Auszahlung 
nicht mehr der Erbschaftsteuer unterliegen", sagt Finanzexperte Tilmes, der 
neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth 
Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. Allerdings birgt 
es gleichzeitig das Risiko, dass bei negativer Entwicklung des 
Deckungsstockdepots die Versicherungsleistung bei Auszahlung geringer ausfallen 
könnte, als der zu erbschaftsteuerlichen Zwecken herangezogene Kurswert am 
Todestag. 
 
Das Urteil des Finanzgerichts Köln ist rechtskräftig. Eine Entscheidung des 
Bundesfinanzhofs zu diesem Thema gibt es bisher noch nicht, so dass keine 
endgültige Klarheit besteht. Angesichts der unklaren Situation und der 
erbschaftsteuerlichen Fallsticke, über die Begünstigte von 
Termfix-Versicherungen im Erbfall stolpern können, ist es wichtig, sich 
professionelle Unterstützung bei der Nachlassplanung zu holen. 
 
Besonders gut eignen sich die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED 
FINANCIAL PLANNER®- und CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals. 
Sie zählen zu den am besten ausgebildeten Finanzexperten hierzulande und sind 
aufgrund der ethischen Standesregeln des FPSB zu einer objektiven und auf den 
Kunden ausgerichteten Beratung verpflichtet. In steuerlichen Fragestellungen 
sollte des Weiteren dringend immer Rücksprache mit dem Steuerberater gehalten 
werden. 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 180.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. 
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten 
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher 
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum 
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial 
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400 Personen 
seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater 
Finanzplaner) zertifiziert. 
 
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen 
Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind 
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine 
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und 
Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse 
und interessierter Öffentlichkeit zusammen. 
 
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der 
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen 
Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über 
alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de 
können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und 
Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
Ansprechpartner: Iris Albrecht 
Tel.: +49 681 410 98 06 10 
E-Mail: presse@fpsb.de 
Website: www.fpsb.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200115022 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 15, 2020 07:15 ET (12:15 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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