Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entschlossener zu bekämpfen, will der Bund seine Maßnahmen dazu in einer ressortübergreifenden Strategie bündeln. Diese soll nach Angaben des Finanzministeriums "die vielfältigen Anstrengungen der zuständigen Ministerien und Behörden zur Verbesserung des Gesamtsystems" zusammenführen. Anlass ist auch eine anstehende Prüfung der deutschen Maßnahmen durch das internationale Geldwäschebekämpfungsgremium FATF (Financial Action Task Force).
Einige bestehende Risiken seien bereits mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen überarbeiteten Geldwäschegesetz adressiert worden, betonte das Ministerium. Dieses Gesetz enthalte wichtige Neuregelungen unter anderem im Bereich virtueller Währungen mit einer Einbeziehung des Kryptoverwahrgeschäfts und bei Transaktionen mit Immobilien durch erweiterte Meldepflichten. Im ersten Halbjahr 2020 soll dazu nach Angaben aus dem Ministerium in einer Verordnung geregelt werden, dass auch Notare Verdachtsfälle melden sollen.
Unter anderem sieht die Strategie eine Stärkung der risikobasierten Aufsicht im Finanz- und Nichtfinanzsektor vor, so durch einen Ausbau der Prüfungsdichte im Finanzsektor und eine bessere Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden der Länder im Nichtfinanzsektor. Die Finanzierung terroristischer Organisationen soll unter anderem durch eine eigene sektorale Risikoanalyse für nicht-gewinnorientierte Organisationen besser bekämpft werden. Angestrebt werden auch eine effektivere Strafverfolgung und eine höhere gesamtstaatliche Risikoorientierung.
Allgemein soll die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden verbessert werden, unter andrem durch die Schaffung eines vom Finanzministerium initiierten Steuerungskreises, in dem unter anderem alle zuständigen Ministerien, die zuständigen Behörden und die Länder vertreten sind. Bei den Ministerien handelt es sich neben dem Finanzministerium noch um das Innen-, das Justiz- und das Wirtschaftsministerium sowie das Auswärtige Amt. Unter den zuständigen Behörden sind den Angaben zufolge die Bankenaufsicht Bafin, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) beim Zoll sowie Bundeskriminalamt und Bundesnachrichtendienst.
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January 17, 2020 07:50 ET (12:50 GMT)
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