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DGAP-HV: Aurubis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.02.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DGAP-News: Aurubis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Aurubis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.02.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-01-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aurubis AG Hamburg WKN 676 650 
ISIN DE 000 676 650 4 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 Wir laden unsere Aktionäre zu der 
am Donnerstag, dem 27. Februar 2020, um 10:00 Uhr 
(MEZ), in der edel-optics.de Arena, 
Kurt-Emmerich-Platz 10-12 in 21109 Hamburg, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2020 des 
Unternehmens ein. Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der 
   Aurubis AG zum 30. September 2019, des für die 
   Aurubis AG und den Konzern zusammengefassten 
   Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018/19 mit 
   den erläuternden Berichten zu den Angaben nach 
   den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/19 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein 
   Beschluss gefasst, da sich dieser auf die 
   Zugänglichmachung und Erläuterung der 
   vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über den 
   festgestellten Jahresabschluss, den 
   gebilligten Konzernabschluss und die weiteren 
   Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. 
   Der Vorstand und, soweit der Bericht des 
   Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat 
   werden die zugänglich gemachten Unterlagen im 
   Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die 
   Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im 
   Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, 
   Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter 
   Punkt 2 der Tagesordnung gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Aurubis AG 
   zum 30. September 2019 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR  127.590.975,97 
   zur Ausschüttung einer Dividende von EUR  
   1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, das 
   sind insgesamt EUR  56.195.903,75 auf das 
   dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 
   EUR  115.089.210,88, an die Aktionäre zu 
   verwenden und den Betrag von EUR  
   71.395.072,22 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen 
   Aktien. Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR  1,25 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
   Zu diesem Vorschlag wird außerdem darauf 
   hingewiesen, dass der Anspruch der Aktionäre 
   auf ihre Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig wird (§ 278 Abs. 3 i.V.m. 
   § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll 
   die Dividende am 03. März 2020 ausgezahlt 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018/19* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018/19 (01. Oktober 2018 bis 
   30. September 2019) Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/19* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/19 (01. Oktober 2018 bis 
   30. September 2019) Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/20 und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht sonstiger unterjähriger 
   Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2019/20 sowie des Geschäftsjahrs 2020/21 vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung 2021* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    Die Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
    wird zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2019/20 (01. Oktober 2019 bis 
    30. September 2020) bestellt. 
    Die Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
    wird zum Prüfer für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht von 
    Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und 
    Quartalsfinanzberichte) für das 
    Geschäftsjahr 2019/20 (01. Oktober 2019 bis 
    30. September 2020) bestellt, wenn und 
    soweit solche Zwischenfinanzberichte 
    aufgestellt und einer prüferischen 
    Durchsicht unterzogen werden. 
    Die Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
    wird zum Prüfer für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht von 
    Zwischenfinanzberichten für das 
    Geschäftsjahr 2020/21 (01. Oktober 2020 bis 
    30. September 2021) bestellt, wenn und 
    soweit solche Zwischenfinanzberichte vor 
    der ordentlichen Hauptversammlung 2021 
    aufgestellt und einer prüferischen 
    Durchsicht unterzogen werden. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Verordnung Nr. 
   537/2014 ist und ihm keine Klausel der in Art. 
   16 Abs. 6 der Verordnung genannten Art 
   auferlegt wurde. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
* * * * * 
 
*Vorlagen an die Aktionäre* 
 
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an 
liegen in den Geschäftsräumen der Aurubis AG in 20539 
Hamburg, Hovestraße 50, während der üblichen 
Geschäftszeiten folgende Unterlagen zur Einsicht der 
Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt im Internet 
unter 
 
http://www.aurubis.com/hauptversammlung 
 
zugänglich: 
 
* die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten 
  Unterlagen. 
 
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen 
Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung 
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung 
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen 
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR  
115.089.210,88. Es ist eingeteilt in 44.956.723 
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 
44.956.723 Aktien und Stimmrechte. Es bestehen keine 
unterschiedlichen Gattungen von Aktien. 
 
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 S. 2 AktG)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
spätestens bis zum *20. Februar 2020, 24:00 Uhr (MEZ)* 
unter der nachfolgend genannten Adresse (die 
_Anmeldeadresse_) zugehen: 
 
 Aurubis AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: hauptversammlung2020@aurubis.com 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in 
Textform erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das *depotführende* Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut nachzuweisen. Der 
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
demnach auf den *06. Februar 2020, 00:00 Uhr (MEZ)* 
(der _Nachweisstichtag_) zu beziehen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den textförmlichen 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 21, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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