Das 2006 in Kraft getretene Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte dafür sorgen, dass Menschen weder aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden. Auch gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ...Den vollständigen Artikel lesen ...