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DSW will gegen beschränkte Verlustverrechnung klagen

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) will gegen eine Änderung des Einkommensteuergesetzes klagen, mit der ab 2021 die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bei Termingeschäften beschränkt wird. Verbände warnen bereits vor gravierenden Folgen der Änderung, die der Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossen hat.

"Ab dem 1. Januar 2021 werden Gewinne aus Termingeschäften nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro gegen entsprechende Verluste gerechnet werden können", sagte DSW-Sprecher Jürgen Kurz zu Dow Jones Newswires. "Die DSW hält dieses Gesetz für verfassungswidrig und will dagegen klagen", kündigte er an. Deshalb fordere die DSW Anleger auf, "sich bei der DSW zu melden, sobald sie von der Änderung betroffen sind".

Laut Bundesfinanzministerium können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, künftig nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden - also im Prinzip aus der gleichen Art von Geschäften. Die Verlustverrechnung ist dabei beschränkt auf 10.000 Euro jährlich.

Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden, aber jeweils wieder nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder Stillhalterprämien verrechnet werden. "Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden", betonte das Ministerium.

Mit der Regelung stelle sich der Gesetzgeber gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der "seit Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich sämtliche Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen zu erfassen sind und dies gleichermaßen für Gewinne und Verluste gilt", monierte der Deutsche Derivate Verband. "Anleger würden künftig asymmetrisch besteuert", beklagte der geschäftsführende Vorstand Henning Bergmann. "Im Zusammenhang mit der Neuregelung bestehen daher nach erster Einschätzung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken."

DAI: Falsches Signal in Rentendebatte 

Das Deutsche Aktieninstitut warnte vor Schaden für die Aktienkultur in Deutschland. "Diese Regelung verstößt gegen das Nettoprinzip, das heißt besteuert werden die Gewinne abzüglich der Verluste", kritisierte der Leiter Unternehmensfinanzierung, Norbert Kuhn. Trotz eines Freibetrags von jährlich 10.000 Euro konterkariere die Regelung Bemühungen in der aktuellen Rentendebatte, mehr mit Aktien für das Alter vorzusorgen. "Sie ist dafür das völlig falsche Signal."

Grund für die Verlustverrechnungsbeschränkung ist nach Angaben des Finanzministeriums, "dass Termingeschäfte durch ihre begrenzte Laufzeit und durch Hebeleffekte in wesentlichem Umfang spekulativ sind". Es könnten einerseits hohe Gewinne und andererseits der Totalverlust der Anlage eintreten.

Diese Effekte träten bei anderen Kapitalanlagen nicht in vergleichbarem Ausmaß auf. "Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen zu begrenzen," erklärte Ministeriumssprecherin Katja Novak.

DAI-Experte Kuhn warnte, für Termingeschäfte und damit auch für Zertifikate mit einer Hebelwirkung sei die Regelung aber "besonders schwerwiegend, denn sie betrifft nicht nur Totalverluste, wie bei Aktien, sondern alle Verluste aus diesen Instrumenten". Außerdem werde die Verrechnung auf Gewinne aus diesen Instrumenten beschränkt.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/smh

(END) Dow Jones Newswires

January 22, 2020 08:16 ET (13:16 GMT)

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