Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon erteilt. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2020. Bildquelle: Shutterstock.com Hiernach darf das das Insektizid mit dem...Den vollständigen Artikel lesen ...
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