BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucher sollen nach dem Wunsch des Justizministeriums besser vor Abofallen und anderen unfairen Verträgen geschützt werden. Dazu hat das Ministerium am Freitag einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz veröffentlicht. "Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt", sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen seien leider immer noch an der Tagesordnung.
Nach dem Vorschlag des Ministeriums sollen zum Beispiel die Höchstlaufzeiten von Handyverträgen oder Zeitschriftenabos von zwei Jahren auf maximal ein Jahr verkürzt werden. Auch automatischen Vertragsverlängerungen von einem Jahr soll der Riegel vorgeschoben werden. "Auf diese Weise ermöglichen wir Kundinnen und Kunden den schnelleren Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärken so ihre Wahlfreiheit", sagte Lambrecht. Ein weiterer Punkt sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Verträge zu Strom- und Gaslieferungen noch schriftlich vom Verbraucher bestätigt werden müssen.
Eckpunkte zu dem geplanten Gesetz hatte das Justizministerium bereits im März vergangenen Jahres vorgelegt. Bis Ende Februar haben Fachkreise und Verbände jetzt die Möglichkeit zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Danach muss das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden, dann ist das Parlament am Zug./sax/DP/nas
Nach dem Vorschlag des Ministeriums sollen zum Beispiel die Höchstlaufzeiten von Handyverträgen oder Zeitschriftenabos von zwei Jahren auf maximal ein Jahr verkürzt werden. Auch automatischen Vertragsverlängerungen von einem Jahr soll der Riegel vorgeschoben werden. "Auf diese Weise ermöglichen wir Kundinnen und Kunden den schnelleren Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärken so ihre Wahlfreiheit", sagte Lambrecht. Ein weiterer Punkt sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Verträge zu Strom- und Gaslieferungen noch schriftlich vom Verbraucher bestätigt werden müssen.
Eckpunkte zu dem geplanten Gesetz hatte das Justizministerium bereits im März vergangenen Jahres vorgelegt. Bis Ende Februar haben Fachkreise und Verbände jetzt die Möglichkeit zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Danach muss das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden, dann ist das Parlament am Zug./sax/DP/nas
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