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DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2020 in Lichtenau, Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.03.2020 in Lichtenau, Baden mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau 
Wertpapier-Kennnummer 575 440 
ISIN: DE0005754402 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 5. März 
2020 um 10 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, 
Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 
   30.09.2019, des Lageberichts und des 
   Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 
   2018/2019 und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB für das am 30.09.2019 
   abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
   In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im 
   Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, liegen 
   der festgestellte Jahresabschluss und der 
   gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 
   30.09.2019), der Lagebericht und der 
   Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des 
   Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018/2019) und ferner der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018/2019 
   zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   dieser Unterlagen. Die vorgenannten 
   Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausgelegt und sind zusammen 
   mit der Tagesordnung auf unserer deutschen 
   Internetseite 
 
   www.LStelcom.com 
 
   unter den Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 
   'Investor Relations' - 'Zahlen, Berichte, 
   Informationen' - 'Hauptversammlung' 
   veröffentlicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 beträgt EUR 
   2.872.158,75. Der Vorstand schlägt vor, den 
   Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95; 
   96 Abs. 1; 101 Abs. 1 AktG i. V. mit § 8 Abs. 
   1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. 
   Das Amt der bisherigen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser 
   Hauptversammlung. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge wurden auf 
   der Grundlage der Anforderungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex und unter 
   Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung benannten Ziele 
   abgegeben. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
   die Wahl der folgenden Personen als 
   Aufsichtsratsmitglieder vor: 
 
   1) Herr Dr. Winfried Holtermüller, 
   Rechtsanwalt HP Legal Tax Consulting, 
   Stuttgart 
 
   2) Herr Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. 
   Werner Wiesbeck, Universitätsprofessor, ERC, 
   Karlsruhe Institute of Technology, Keltern 
 
   3) Herr Karl Hensinger, Diplom-Finanzwirt 
   (FH), Laupheim. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten nehmen keine 
   weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen wahr. 
 
   Herr Dr. Winfried Holtermüller ist der 
   Schwager des Vorstandsvorsitzenden und 
   wesentlichen Aktionärs der LS telcom AG, 
   Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Im 
   Übrigen steht keiner der vorgeschlagenen 
   Kandidaten in einer persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur LS telcom AG, 
   deren Konzernunternehmen, Organen oder einem 
   wesentlich an der LS telcom AG beteiligten 
   Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziff. 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex empfohlen wird. 
 
   Alle drei Kandidaten verfügen über 
   Sachverstand auf den Gebieten der 
   Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. 
 
   Die Hauptversammlung ist nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf 
   derjenigen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit 
   Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex im Wege der Einzelwahl 
   durchzuführen. 
 
   Ferner gibt die Gesellschaft gemäß Ziff. 
   5.4.3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex bekannt, dass der 
   Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Winfried 
   Holtermüller im Fall seiner Wahl erneut für 
   den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren wird. 
   Ebenso wird der stellvertretende 
   Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Werner 
   Wiesbeck im Fall seiner Wahl erneut für das 
   Amt des stellvertretenden 
   Aufsichtsratsvorsitzenden kandidieren. Die 
   Wahlen zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und 
   zum stellvertretenden Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats werden unmittelbar im Anschluss 
   an diese Hauptversammlung stattfinden. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzern-Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 
 
   Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat 
   die Unabhängigkeitserklärung im Sinne der 
   Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex abgegeben. 
 
*Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die (1.) sich vor der Hauptversammlung in 
Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) der 
Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur 
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung 
dadurch nachgewiesen haben, dass sie der Gesellschaft 
eine in Textform und in deutscher oder englischer 
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden 
Instituts über ihren Anteilsbesitz 
(Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser 
Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also 
auf den *13. Februar 2020, 00:00 Uhr* beziehen. 
 
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der 
Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der 
Hauptversammlung, also bis *27. Februar 2020, 24:00 
Uhr* unter folgender Adresse zugehen: 
 
LS telcom AG 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 621 718592-40 
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder sonstige 
Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang 
eines etwaigen Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat 
keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, vertreten und ihr Stimmrecht 
durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des 
Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes nach 
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die 

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January 24, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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