DGAP-News: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2020 in Lichtenau, Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-01-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau Wertpapier-Kennnummer 575 440 ISIN: DE0005754402 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 5. März 2020 um 10 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2019, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das am 30.09.2019 abgelaufene Geschäftsjahr* In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2019), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 2018/2019) und ferner der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018/2019 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/2019 beträgt EUR 2.872.158,75. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95; 96 Abs. 1; 101 Abs. 1 AktG i. V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Das Amt der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Die nachfolgenden Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl der folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder vor: 1) Herr Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt HP Legal Tax Consulting, Stuttgart 2) Herr Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Werner Wiesbeck, Universitätsprofessor, ERC, Karlsruhe Institute of Technology, Keltern 3) Herr Karl Hensinger, Diplom-Finanzwirt (FH), Laupheim. Die vorgeschlagenen Kandidaten nehmen keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr. Herr Dr. Winfried Holtermüller ist der Schwager des Vorstandsvorsitzenden und wesentlichen Aktionärs der LS telcom AG, Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Im Übrigen steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur LS telcom AG, deren Konzernunternehmen, Organen oder einem wesentlich an der LS telcom AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Alle drei Kandidaten verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Ferner gibt die Gesellschaft gemäß Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex bekannt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Winfried Holtermüller im Fall seiner Wahl erneut für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren wird. Ebenso wird der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Werner Wiesbeck im Fall seiner Wahl erneut für das Amt des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden kandidieren. Die Wahlen zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden unmittelbar im Anschluss an diese Hauptversammlung stattfinden. 6. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat die Unabhängigkeitserklärung im Sinne der Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. *Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den *13. Februar 2020, 00:00 Uhr* beziehen. Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis *27. Februar 2020, 24:00 Uhr* unter folgender Adresse zugehen: LS telcom AG c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim Telefax: +49 (0) 621 718592-40 E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de *Bedeutung des Nachweisstichtags* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang eines etwaigen Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter* Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die
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January 24, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)