DJ DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2020 in Lichtenau, Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2020 in Lichtenau, Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-01-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. LS telcom Aktiengesellschaft Lichtenau Wertpapier-Kennnummer 575 440 ISIN: DE0005754402 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 5. März 2020 um 10 Uhr in den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2019, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das am 30.09.2019 abgelaufene Geschäftsjahr* In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2019), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 2018/2019) und ferner der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2018/2019 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' - 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/2019 beträgt EUR 2.872.158,75. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95; 96 Abs. 1; 101 Abs. 1 AktG i. V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Das Amt der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Die nachfolgenden Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl der folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder vor: 1) Herr Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt HP Legal Tax Consulting, Stuttgart 2) Herr Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Werner Wiesbeck, Universitätsprofessor, ERC, Karlsruhe Institute of Technology, Keltern 3) Herr Karl Hensinger, Diplom-Finanzwirt (FH), Laupheim. Die vorgeschlagenen Kandidaten nehmen keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr. Herr Dr. Winfried Holtermüller ist der Schwager des Vorstandsvorsitzenden und wesentlichen Aktionärs der LS telcom AG, Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Im Übrigen steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur LS telcom AG, deren Konzernunternehmen, Organen oder einem wesentlich an der LS telcom AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Alle drei Kandidaten verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Ferner gibt die Gesellschaft gemäß Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex bekannt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Winfried Holtermüller im Fall seiner Wahl erneut für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren wird. Ebenso wird der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Werner Wiesbeck im Fall seiner Wahl erneut für das Amt des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden kandidieren. Die Wahlen zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden unmittelbar im Anschluss an diese Hauptversammlung stattfinden. 6. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat die Unabhängigkeitserklärung im Sinne der Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. *Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den *13. Februar 2020, 00:00 Uhr* beziehen. Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis *27. Februar 2020, 24:00 Uhr* unter folgender Adresse zugehen: LS telcom AG c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim Telefax: +49 (0) 621 718592-40 E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de *Bedeutung des Nachweisstichtags* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang eines etwaigen Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Erteilung von Vollmachten, Stimmrechtsvertreter* Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 24, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung
den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung
erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass
Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform
ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der
Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher,
wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten
Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen
wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht
darf in diesen Fällen nur einem bestimmten
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen
die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG
genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in
diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings
gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der
Stimmabgabe nicht.
Außerdem bieten wir unseren Aktionären auch dieses
Jahr wieder an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen
durch die jeweils einzeln agierenden
Stimmrechtsvertreter unseres Hauses, Katrin Bleich und
Jana Nock, vertreten zu lassen.
In jedem Fall muss aber der Nachweis der
Bevollmächtigung entweder am Tag der Hauptversammlung
durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder der
Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 4. März 2020,
18:00 Uhr unter der folgenden Adresse zugehen:
LS telcom AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621 718592-40
E-Mail: vollmacht@hv-management.de
*Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs.
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)*
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs.
2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (entspricht EUR 290.850,00, dies
entspricht 290.850 Aktien) oder den anteiligen Betrag
von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der LS telcom AG zu richten
und muss der Gesellschaft spätestens bis zum *3.
Februar 2020, 24:00 Uhr*, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Vorstand der LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem auf unserer
deutschen Internetseite
www.LStelcom.com
unter den Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor
Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' -
'Hauptversammlung' bekannt gemacht.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs.
1, § 127 AktG*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern
übersenden. Gegenanträge (nebst Begründung),
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an
LS telcom AG
Investor Relations
Frau Katrin Bleich
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Fax: +49 7227 9535-605
E-Mail: IR@LStelcom.com
zu richten.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen nach ihrem Eingang auf unserer deutschen
Internetseite
www.LStelcom.com
unter den Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor
Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' -
'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei werden die
bis zum *19. Februar 2020, 24:00 Uhr*, bei der oben
genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzern-Abschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
*Hinweis auf die nach § 124 a AktG zugänglich zu
machenden Informationen*
Die Informationen nach § 124 a AktG finden sich auf
unserer deutschen Internetseite
www.LStelcom.com
unter den Menüpunkten 'Die LS telcom AG' - 'Investor
Relations' - 'Zahlen, Berichte, Informationen' -
'Hauptversammlung'.
*Hinweis zum Datenschutz*
Alles zum Thema Datenschutz bei der LS telcom AG,
insbesondere die Angaben zur Informationspflicht
gemäß Art. 12, 13 und 14 DSGVO, finden Sie auf
unserer Internetseite unter:
www.LStelcom.com/de/impressum-datenschutz
*Zusätzliche Angaben nach dem WpHG*
Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind
insgesamt 5.817.000 nennwertlose Stückaktien der
Gesellschaft (Wertpapier-Kennnummer: 575 440, ISIN:
DE0005754402) ausgegeben.
Jede nennwertlose Stückaktie gewährt eine Stimme (§ 14
Abs. 3 der Satzung). Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beläuft sich somit auf 5.817.000 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung insgesamt 24.000 eigene Aktien, aus
denen ihr gemäß § 71 b AktG keine Stimmrechte
zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung sind damit 5.793.000 Aktien
stimmberechtigt.
Lichtenau, im Januar 2020
_Der Vorstand der LS telcom AG_
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
_Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von
uns beauftragte_
_HV-Management GmbH_
_Pirnaer Straße 8_
_68309 Mannheim_
_Telefax: +49 (0) 621 718592-40_
_E-Mail: versand@hv-management.de_
2020-01-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: LS telcom Aktiengesellschaft
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Deutschland
Telefon: +49 7227 600
Fax: +49 7227 605
E-Mail: IR@LStelcom.com
Internet: http://www.LStelcom.com
ISIN: DE0005754402
WKN: 575440
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
960983 2020-01-24
(END) Dow Jones Newswires
January 24, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
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