von Martin Reim, €uro am SonntagDas Bundesjustizministerium rät Geschädigten, ihre Forderungen bei den Insolvenzverwaltern des zusammengebrochenen Reisekonzerns und dessen Tochtergesellschaften anzumelden. Nähere Informationen gibt es dazu unter www.bmjv.de. Ziel sei ein "einfaches, für die Pauschalreisenden kostenfreies ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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