Der Bund lehnt bei Marken-Händlerbetrieben offenbar eine Förderung von Ladeinfrastruktur ab. Im konkreten Fall erhielt ein für VW akives Autohaus eine Förderabsage mit der Begründung, dass der Verdacht bestehe, "dass im Falle einer Förderung das Subsidiaritätsprinzip verletzt würde". Den Fall hat das Portal "Kfz-Betrieb" aufgegriffen. Demnach beantragte das in Nordrhein-Westfalen ansässige Autohaus ...Den vollständigen Artikel lesen ...