Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Experten haben den Gesetzesplänen der Regierung zur Neuverteilung der Maklerkosten bei einer Anhörung im Bundestag grundsätzlich zugestimmt. Die acht Experten aus Praxis und Rechtswissenschaft sahen nach Angaben des Bundestags-Pressedienstes übereinstimmend Regelungsbedarf, bewerteten einzelne Aspekte aber auch kritisch. Verbrauchervertreter forderten bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weitergehende Bestimmungen.
Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden. Dem Entwurf zufolge soll die Weitergabe von Maklerkosten nur noch höchstens bis zur Hälfte möglich sein. Auch soll der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat.
Vertreter der Immobilienverbände bemängelten laut den Angaben zwar einen Eingriff in die Vertragsfreiheit, unterstützten aber das Ziel der Regierung, die Erwerbsnebenkosten für privat genutzte Immobilien zu senken. Christian J. Osthus vom Immobilienverband Deutschland IVD erklärte, im Ergebnis werde der Entwurf gebilligt, da er weiterhin eine Doppeltätigkeit des Immobilienmaklers zulasse. Der geplante Verteilungsmechanismus im Hinblick auf die Provision werde die Branche aber vor große Herausforderungen stellen. Eine umfassende Entlastung der Käufer sei nur durch eine generelle Absenkung der Grunderwerbsteuer oder zumindest durch Freibeträge möglich.
Gesetzentwurf weitestgehend gelungen
Auch das Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, Kai Enders, forderte dies. Den Gesetzentwurf bewerte die Maklerfirma im Hinblick auf das wohnungspolitische Ziel der Regierung als weitestgehend gelungen. Begrüßt werde, dass die Idee der Übertragung des sogenannten Bestellerprinzips aus dem Mietrecht in das Maklerrecht verworfen worden sei. Die hälftige Teilung der Courtage, wie sie der Gesetzentwurf künftig deutschlandweit vorsehe, sei angemessen und sachgerecht.
Die Geschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Sun Jensch, befürwortete die vorgesehene Teilung der Maklerprovision bei beidseitiger Beauftragung ebenfalls. Auch eine Teilung bei einseitiger Beauftragung sehe der ZIA positiv, jedoch berge die vorgeschlagene Regelung auch die Gefahr von Unsicherheiten, erklärte Jensch. Ganz abzulehnen sei die für die einseitige Beauftragung vorgeschlagene Regelung, wonach die Maklerprovision gegenüber dem Nicht-Beauftragenden erst dann fällig werde, wenn eine Zahlung durch den Beauftragenden nachgewiesen sei.
Der Immobilienberater André Radicke hielt den Entwurf hingegen für ungenügend, da er die Interessen der Verbraucher nicht ausreichend berücksichtige. Dies zeige sich an der Möglichkeit der Doppelbeauftragung. Aus Verbrauchersicht sei das Bestellerprinzip am besten geeignet, um die Kosten zu senken. Franz Michel vom Verbraucherzentrale Bundesverband forderte laut den Angaben weitergehende Regelungen. Der Verband begrüße eine gesetzlich verbindliche Regelung zur Teilung der Provision, wolle aber zudem spürbare Entlastungen für Verbraucher beim Immobilienkauf, die Einführung des Bestellerprinzips auch für den Erwerb von Immobilien zur Eigennutzung und eine Deckelung der Maklercourtage.
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January 27, 2020 13:02 ET (18:02 GMT)
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