Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ("DPR") hat im Rahmen einer Stichprobenprüfung den Konzernabschluss der Aumann AG (ISIN: DE000A2DAM03) zum 31. Dezember 2017 geprüft und festgestellt, dass der Ausweis von einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs teilweise fehlerhaft und das im Konzernabschluss der Aumann für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Ergebnis vor Steuern somit zu hoch ausgewiesen ist. Zudem wurde beanstandet, dass die Schlusserklärung aus dem vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsbericht nicht auch im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für das ...Den vollständigen Artikel lesen ...